Wegen Krankheit gekündigt werden? (Kündigung)

le petit, Tuesday, 07.06.2011, 14:20 (vor 4729 Tagen)

Hallo Ihr Lieben,

wie gesagt bin ich noch nicht solange dabei. Deswegen werde ich eure Hilfe noch öfter in Anspruch nehmen und bin dafür sehr dankbar!!!

Ich lese hier im Forum des öfteren, das wir erst zuständig sind wenn die Menschen eine Schwerbehinderung haben, aber es ist doch so das wir auch präventiv arbeiten sollen.
Folgenden Fall habe ich zur Zeit und ich weiß nicht wie ich da händeln soll:
Mitarbeiterin seit ca. 13 Jahren beschäftigt, arbeitet ca. 10 jahre im Regeldienst, Dienststelle wird geschlossen, wird versetzt in eine andere Dienststelle und dort wird nur in Schichten gearbeitet. Unter Tränen sagt sie der Verwaltung zu, weil ihr kein anderes Angebot gemacht wird. Die Dame hat 3 Kinder ist verheiratet, ihr mann studiert und arbeitet auf 400 euro basis. Sie arbeitet in Vollzeit.
Seit längerem versucht sie aus dem Schichtdienst zu kommen, hat sich an die Gleichstellungsbeauftragte gehalten und die hat sie eigentlich immer nur vertröstet. Jetzt kam die Dame auf mich zu, ist häufiger krank weil ihr die Wechselschichten körperlich wie auch psychisch zusetzten, ihr Mann geht zuhause unter, ist auch überfordert. Lange hält sie es so nicht weiter durch...alle setzen sie unter Druck, Mitarbeiter setzen ihr ständig zu, weil sie häufiger krank ist.
Jetzt hat sie von sich aus um ein BEM Gespräch gebeten.
Wie kann ich die Dame unterstützen, welche Möglichkeiten habe ich>
Wie soll ich das BEM Gespräch führen, ich hatte auch noch keines>
Die Dame hat Angst, Angst auch gekündigt zu werden!!

Viele Grüße
le petit

Wegen Krankheit gekündigt werden?

hackenberger, Tuesday, 07.06.2011, 14:45 (vor 4729 Tagen) @ le petit

Hallo "le petit",

ja, es ist nicht immer leicht im Mandat, kennen wir alle. Doch wir alle wissen auch, die Zeit bringt es.

So nun zu Deinem Thema.

Ich unterstelle nun einmal, leider hast Du ja nicht dazu geschrieben, was aber sehr wichtig wäre, dass die Koll. Schwerbehindert ist.

» Dienststelle wird geschlossen!
Ein klarer Fall des § 84 Abs. 1 SGB IX. Hier hätte der AG also die SchwbV gem. § 95 Abs. 2 SGB IX und auch den BR gem. § 84 Abs. 1 SGB IX einbinden müssen. Ist dieses unterblieben könnten nun beide sowohl gegen den zuständigen SB der Personalstelle wie auch gegen den AG und den BASchwb (§ 98) ein OWI-Verfahren gem. § 156 Abs. 1, Satz 9 einleiten. Weiter könnte man gegen den AG ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einleiten. Wegen Unterlassung der Beachtung/Umsetzung des § 84 Abs. 1 SGB IX.

Ggf. hätte dann in dieses Verfahren auch das IA bzw. der Integrationsfachdienst eingebunden werden können/ sollen. Steht alles im § 81 Abs.1 SGB IX. Also bitte dort auch einmal lesen, sowohl Gesetzestext wie auch Kommentierung.

Das Ganze nun ist nun auch ein Thema des § 81 Abs. 4 SGB IX. Auch hier kann die SchwbV nun aktiv werden.

Aber nicht weil die Koll. Kinder hat und der Ehemann studiert und es dann ggf. Probleme wegen der Kinderbetreuung gibt.

Der einzige Grund hier wäre, das Thema wäre "dass sie häufiger krank wird weil ihr die Wechselschichten körperlich wie auch psychisch zusetzten". Dieses sollte sie sich von ihrem Fach- oder Hausarzt so bestätigen lassen.

Dann müsste der AG alles versuchen sie aus dem Schichtdienst herauszunehmen. Sollte aber dieses auch unter dem AG zumutbaren organisatorischen Maßnahmen, welche für den AG sehr weitgehend sind, nicht möglich sein, und daher eine andere Beschäftigung nicht möglich sein, die Koll. den Schichtdienst nicht ausüben können, könnte die Kündigung letztendlich folgen. Doch hier sind dem AG dann sehr hohe Hürden gestellt. Wenn dieses droht, sollte man frühzeitig mit dem IA den Kontakt suchen und dem Integrationsfachdienst suchen und mit diesen das mögliche besprechen.

Den grundsätzlichen Hinweis noch: Auch Schwerbehinderte können wegen Krankheit gekündigt werden. Doch hier wäre das "ulti-maratio-Prinzip" einer Kündigung zu beachten und das Ganz wären dann auch ein Fall des § 84 Abs. 1 SGB IX und der §§ des Kapitel IV SGB IX.

Zu allen hier beschriebenen Punkten und Paragraphen findest Du alles wichtige hier auf den Seiten und in Forumsbeiträgen also bitte einmal Suchfunktion nutzen und unter A-Z nachlesen.

Nun nur noch die große Bitte, wir SchwbV sind keine BR! Wir sollten daher nicht die Funktion und / oder Aufgaben des BR wahrnehmen. Zusammenarbeiten mit dem BR aber immer und zwar zum Wohle der Beschäftigten.

PS: auch das Thema Versetzung ist ein Fall des § 95 Abs. 2 SGB IX und der AG hätte hier vorher die SchwbV entsprechend einbinden müssen. Sofern dieses nicht erfolgt ist, würde auch hier alles das zutreffen was ich oben beschrieben habe.

Wegen Krankheit gekündigt werden?

le petit, Thursday, 09.06.2011, 19:42 (vor 4727 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

das ist ja leider das Pronlem, sie ist nicht schwerbehindert, aber häufig krank und vielleicht von behinderung bedroht!

Viele Grüße

Wegen Krankheit gekündigt werden?

hackenberger, Thursday, 09.06.2011, 19:52 (vor 4727 Tagen) @ le petit

Hallo le petit,

dann geht es die SchwbV nichts an. Dann ist es Sache des BR. Der AG muss daher dann auch Zeitaufwände der SchwbV hier nicht dulden. Er kann es sogar untersagen.

Einzige Möglichkeit die Koll. zu bitten doch einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung zu stellen. Dahingehend kann die SchwbV auch beraten.

Mit der Antragstellung kann sich die Koll. auch auf die Rechte gem. SGB IX berufen. Wenn dann der AG diese nicht gewährt und dem Antrag stattgegeben wird handelt er sich Probleme ein. Denn dann wäre es eine Missachtung.

Ausnahme besonderer Kündigungsschutz. Dieser greift frühestens 3 Wochen nach Antragstellung § 90 Abs. 2a SGB IX.

PS: Nun leider wieder eine schon oft hier gebrachte Bitte:

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