Änderungsvertrag (Kündigung)

Lucki, NRW, Tuesday, 14.06.2011, 10:36 (vor 4727 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. Änderungsvertrag / Änderungskündigung.....

Ein MA von uns ist nach langer Krankheit und Wiedereingliederung wieder im Arbeitsleben eingestiegen. Da er aus gesundheitlichen Gründen die eigentliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, wurde ihm eine neue Tätigkeit angeboten, mit der er auch zu recht kommt. Nun wird ihm ein Änderungsvertrag vorgelegt. Der MA hat eine GdB von 30 und ist gleichgestellt.

Kann in dem neuen Vertrag eine neue Probezeit vereinbart werden>
Kann es ggf. eine Gehaltsveränderung zum Negativen geben>

Vielen Dank für Eure Hilfe

sonnige Grüße

Lucki

Änderungsvertrag

hackenberger, Tuesday, 14.06.2011, 10:48 (vor 4727 Tagen) @ Lucki

Hallo Lucki,

» Kann in dem neuen Vertrag eine neue Probezeit vereinbart werden>
Eigentlich NEIN!

Aber, ich denke Deine Frage betrifft dieses:
Kündigungsschutz
§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.


» Kann es ggf. eine Gehaltsveränderung zum Negativen geben>
JA.

Denn mit einer Änderungskündigung wird das bestehende Beschäftigungsverhältnis beeendet/ gekündig und gleich ein NEUES Beschäftigungsverhältnis angeboten. Das hat auch zur Folge, dass wenn der AN die Änderungskündigung ablehnt diese zur Beendigungskündigung wird. Daher sollte man unter Vorbehalt annehmen und ggf. dann eine Kündigungsschutzklage prüfen.

PS: Die Änderungskündigung fällt unter das Kapitel IV des SGB IX, §§ 85 ff SGB IX.

Änderungsvertrag

Lucki, NRW, Tuesday, 14.06.2011, 11:12 (vor 4727 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

dann lag ich mit meiner Vermutung ja gar nicht so falsch......

Schön von Dir nochmal die Bestätigung zu bekommen. :ok:

Vielen Dank für die Hilfe

Gruß

Lucki

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