Probleme (Fragen zu einer Behinderung)

Frage, Friday, 24.06.2011, 11:40 (vor 4696 Tagen)

Liebes Forum,
ich bin neu gewählter Stellvertreter und unsere Vertrauensperson ist länger krank. Ich habe ein Problem. Ein Schwerbehinderter (50) hat in seinem Beschid stehen das er wegen seelischer Probleme behindert ist und noch andere Sachen. Ihm geht es schn lange nicht gut. Er sagt er wird von seinen Chefs und Kolegen zunehmend gemobbt. Ob das nun Mobbing ist, weiß ich nicht aber Druck kann sein. Er fragt nun, was man da machen kann. Der Arbeitgeber weiß zwar das er schwerbehindert ist. Aber nicht warum und das will er auch nicht sagen, klar. Nun weiß ich aber nicht was ich ihm sagen soll. Kann sein ja das er seelische Probleme hat und deshalb schwer mit der Sache fertig wird aber was soll ich da den Chefs sagen oder ihm sagen.
Danke schon mal
Frage

Probleme

hackenberger, Friday, 24.06.2011, 11:57 (vor 4696 Tagen) @ Frage

Hallo "Frage",

egal ob ein AN schwerbehindert ist oder nicht, wenn er am Arbeitspaltz Probleme mit anderen Koll. oder ggf. dem Vorgesetzten hat, kann man nur wirklich helfen, wenn die AN bereit sind darüber zu reden. Also man muss dann gegenüber dem AG diese Probleme ansprechen/ darlegen. Dabei muss man nicht unbedingt die Schwerbehinderung oder den Grund der Schwerbehinderung offenlegen. Denn eine Umsetzung wie hier wohl angeraten geht eben nur mit Begründung.

Wenn aber der Schwerbehinderte seine Rechte aus dem SGB IX, hier aus § 81 Abs. 4 SGB IX wahrnehmen will, geht dieses nur wenn man hier dieses mit der Schwerbehinderung begründen kann.

Somit bleibt dem Koll. nur sich auf ggf. andere freie Stellen im Betrieb zu bewerben.

Probleme

Frage, Friday, 24.06.2011, 13:44 (vor 4696 Tagen) @ hackenberger

Das mit der Bewerbung das hat er ja schon gemacht aberdie wollen ihn woanders nicht. Er sagt da hat wohl der eine chef mit dem anderen geredet so viel sind wir ja nicht. Das ist auch so bei anderen kolegen die die nicht mögen die nicht schwerbehindert sind.aber was ich fragen wollte auch wenn er sagt er hat seelische Probleme als Schwerbehinderung dann können doch die anderen sagen dafür können sie nichts das ist allesseine schuld und das stimmt nicht was er sagt.das ist doch nicht so wie blindheit, dass man dann ein gerät kauft.

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hackenberger, Friday, 24.06.2011, 14:43 (vor 4696 Tagen) @ Frage

Hallo "Frage",

» Das mit der Bewerbung das hat er ja schon gemacht aberdie wollen ihn
» woanders nicht.
Hier gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie bei externen Bewerbungen Schwerbehinderter. Also § 81 Abs. 1 SGB IX. Das bedeutet, wenn der AG den § 81 Abs. 1 SGB IX nicht vollumfänglich beachtet, könnte der Beschäftigte wegen Verstoß gegen § 1 AGG klagen.

Probleme

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 25.06.2011, 09:43 (vor 4695 Tagen) @ hackenberger

Hallo "Frage",

da das problem ja wohl über die rein rechtlichen Aspekte hinausgeht, empfiehlt sich hier die Einschaltung des IntegrA und/oder des IntegrFD. Die Vorraussetzung der "Schwierigkeiten im arbeitsverhältnis ist ja wohl eindeutig gegeben.

--
&Tschüß

Wolfgang

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