Wiedereingliederung (BEM)

Lucki, NRW, Thursday, 30.06.2011, 13:10 (vor 4706 Tagen)

Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen....

Was kann passieren, wenn der AN die Wiedereingliederung als Arztbesuche nutzt>
Der AG das Gefühl hat, der AN nutzt die Wiedereingliederung nicht. (zeigt kein Interesse)

Kann der AG die Wiedereingliederung abbrechen>

vielen Dank im voraus

Gruß in die Runde

Luckei

Wiedereingliederung

hackenberger, Thursday, 30.06.2011, 13:46 (vor 4706 Tagen) @ Lucki

Hallo Luckei,

» Was kann passieren, wenn der AN die Wiedereingliederung als Arztbesuche
» nutzt>
der Arzt legt den Ablauf der Widereingliederung fest. Er legt also fest, x-Stunden am Tag zu Beginn und dann später xx-Stunden, also stufenweise Wiedereingliederung.

Diese Regelung ist von ALLEN Betroffenen einzuhalten. Missachtet der AN diese vom Arzt vorgegebene Maßnahme einseitig also ohne Absprache mit Arzt und AG, kann der AG die Maßnahme als gescheitert ansehen und entsprechend nahc Rücksprache mit dem Arzt handeln.

Wichtig ist auch, in der Zeit der Wiedereingleiderung ist der Beschäftigte rechtlich weiter KRANK. Er erhält auch in dieser Zeit weithin Krankengeld, also keinen Lohn. Somit könnte auch die Krankenkasse ggf. die Zahlung des Krankengeldes einstellen.

Wiedereingliederung

Lucki, NRW, Thursday, 30.06.2011, 14:01 (vor 4706 Tagen) @ hackenberger

» Diese Regelung ist von ALLEN Betroffenen einzuhalten.
» Missachtet der AN diese vom Arzt vorgegebene Maßnahme einseitig also ohne
» Absprache mit Arzt und AG, kann der AG die Maßnahme als gescheitert
» ansehen und entsprechend nahc Rücksprache mit dem Arzt handeln.
»

Soweit ok.
GGf könnte es heißen, dass das Krankengeld gekürzt wird. Im schlimmsten Fall kann der AG sogar versuchen zu kündigen>

Gruß

Lucki

Wiedereingliederung

hackenberger, Thursday, 30.06.2011, 14:16 (vor 4706 Tagen) @ Lucki

Hallo Lucki,
kündigen könnte so ohne weiters nicht. Denn der AN ist ja weiterhin krank. Wäre aber das Verhalten genesungshemmend, sehe es möglicherweise anders aus. Das wäre dann vergleichbar mit genesungshemmendem Verhalten während einer Arbeitsunfähigkeit. Da kann die Kündigung drohen. Der AN könnte aber auch wegen Missbrauch seinen Anspruch auf Wiedereingliederung verlieren.

Also der AN muss sein Verhalten hier immer mit dem Arzt der die Wiedereingliederung veranlasst hat abstimmen.

Wiedereingliederung

Lucki, NRW, Thursday, 30.06.2011, 15:52 (vor 4706 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für die Info......:flower:

Du hast mir sehr geholfen

Gruß

Lucki

Wiedereingliederung

jaha, Kiel Schleswig-Holstein, Friday, 01.07.2011, 13:50 (vor 4705 Tagen) @ Lucki

» Hallo Lucki,
es gibt eine sehr gute "Arbeitshilfe für die stufenweise Wiedereingliedrung in den Arbeitsprozess" ist von der Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Walter-Kolb-Sraße 9-11, 60594 Frankfurt am Main, Telefon 069/ 6050190 herausgegeben worden. Kostete 2 €.(Schriftreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Heft 8) Das ganze ist auch als Download zu erhalten. In der Broschüre sind genau die Rechte und Pflichten ALLER an einer Wiedereingliedrung Beteiligten herausgearbeitet.

MfG

jaha

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