Verantwortlichkeit für Niederlassungen/weitere Standorte? (Allgemeines)

Biggi0001, Saturday, 11.06.2005, 18:05 (vor 6895 Tagen)

Geehrte Kollegen,

ich habe zwei weitere Fragen an Sie:

1.
Ich bin SchwbVP in einer Firma, die wiederum mehrere Standorte hat und selbst 100%ige Tochter eines Großkonzerns ist.
Lt. Info des BR bin ich nicht für die Kollegen an den anderen Standorten verantwortlich, obwohl die Zahl der dort beschäftigten Schwb zu gering für eine eigene SchwbV ist. Kann das stimmen und wie finde ich dies verbindlich heraus> Ist ggf. die Gesamtschwerbehindertenvertretung der "Mutter" zuständig>
Derzeit laufen bei uns Umsetzungsmaßnahmen mittels Änderungskündigungen bzw. Zusätzen zum Arbeitsvertrag und aller Voraussicht werden davon auch Schwb betroffen sein. Man kann die Kollegen doch nicht in der Luft hängen lassen.....

2.
Lt. BR wurde ich im April 2005 für ein Jahr gewählt...nach meinen Informationen ist der Zeitraum aber immer 4 Jahre, es sei denn, es würden Neuwahlen erforderlich. Bin ich da richtig informiert>
Der BR wurde im Juni 2004 erstmals gewählt, die SchwbV im April 2005....

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für Eure Infos.

Herzliche Grüße, Biggi0001

Verantwortlichkeit für Niederlassungen/weitere Standorte?

David ⌂, NRW, Saturday, 11.06.2005, 18:37 (vor 6895 Tagen) @ Biggi0001

Hallo Biggi,

Zu Deiner 1. Frage :

§ 97 Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung.

(6) 1 Die Gesamtschwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe oder Dienststellen des Arbeitgebers betreffen und von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen nicht geregelt werden können, sowie die Interessen der schwerbehinderten Menschen, die in einem Betrieb oder einer Dienststelle tätig sind, für die eine Schwerbehindertenvertretung nicht gewählt ist; dies umfasst auch Verhandlungen und den Abschluss entsprechender Integrationsvereinbarungen. 2 Satz 1 gilt entsprechend für die Konzern-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung sowie für die Schwerbehindertenvertretung der obersten Dienstbehörde, wenn bei einer mehrstufigen Verwaltung Stufenvertretungen nicht gewählt sind. 3 Die nach Satz 2 zuständige Schwerbehindertenvertretung ist auch in persönlichen Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen, über die eine übergeordnete Dienststelle entscheidet, zuständig; sie gibt der Schwerbehindertenvertretung der Dienststelle, die den schwerbehinderten Menschen beschäftigt, Gelegenheit zur Äußerung. 4 Satz 3 gilt nicht in den Fällen, in denen der Personalrat der Beschäftigungsbehörde zu beteiligen ist. ...........etc.


Zu Deiner 2. Frage :


§ 94 Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung.

(1) 1 In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung durch Abwesenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben vertritt.

1 Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt. 2 Außerhalb dieser Zeit finden Wahlen statt, wenn 1. das Amt der Schwerbehindertenvertretung vorzeitig erlischt und ein stellvertretendes Mitglied nicht nachrückt,
2. die Wahl mit Erfolg angefochten worden ist oder
3. eine Schwerbehindertenvertretung noch nicht gewählt ist.
3 Hat außerhalb des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraumes eine Wahl der Schwerbehindertenvertretung stattgefunden, wird die Schwerbehindertenvertretung in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Wahlen neu gewählt.
4 Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Beginn des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, wird die Schwerbehindertenvertretung im übernächsten Zeitraum für regelmäßige Wahlen neu gewählt...........


Es finden die nächsten regelmäßigen Wahlen 2006 statt.
Und vergiß nicht! Du bestellst den Wahlvorstand im nächsten Jahr :-)

Gruß
David
VPschwbM

Verantwortlichkeit für Niederlassungen/weitere Standorte?

@David, Saturday, 11.06.2005, 23:30 (vor 6895 Tagen) @ Biggi0001

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Herzliche Grüße, Biggi0001

Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung

Wolfgang E., Sunday, 12.06.2005, 11:02 (vor 6894 Tagen) @ Biggi0001

» Lt. BR wurde ich im April 2005 für ein Jahr gewählt...nach meinen Informationen ist der Zeitraum aber immer 4 Jahre, es sei denn, es würden Neuwahlen erforderlich. Bin ich da richtig informiert> Der BR wurde im Juni 2004 erstmals gewählt, die SchwbV im April 2005....


Wird die örtliche Vertrauensperson 2005 gewählt und beginnt das Amt vor dem 01.10.2005, endet deren Amtszeit am 30.11.2006 (§ 94 Abs. 5 Satz 3 SGB IX).

Beginnt das Amt hingegen erst nach dem 01.10.2005, dann endet deren verlängerte Amtszeit erst im Jahre 2010 (§ 94 Abs. 5 Satz 4 SGB IX).

Wird außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, so ist die Wahl nichtig (Wahlbroschüre, Nr. 2.2).

www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/SGB09/sgb09x094.htm

Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung

Jörn, Tuesday, 14.06.2005, 01:45 (vor 6893 Tagen) @ Wolfgang E.

Hää> Wie> Das verstehe ich nicht!

» Wird die örtliche Vertrauensperson 2005 gewählt und beginnt das Amt
» vor dem 01.10.2005, endet deren Amtszeit am 30.11.2006 (§ 94
» Abs. 5 Satz 3 SGB IX).
»
» Beginnt das Amt hingegen erst nach dem 01.10.2005, dann endet deren
» verlängerte Amtszeit erst im Jahre 2010 (§ 94 Abs. 5 Satz 4 SGB
» IX).

Also bei uns ist das alte Mandat 11/2002 abgelaufen. Es wurde, weil sich die alte SBV nicht um Neuwahlen gekümmert hatte, erst 6/2003 neu gewählt. 4/2005 bin ich nachgerückt. Wann muss ich nun Neuwahlen veranlassen> Oder bin ich gar nicht mehr im Amt>
Jörn

Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung

hackenberger, Tuesday, 14.06.2005, 08:00 (vor 6892 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn,

es ist ganz einfach und ein Blick unter Wahlmaterial/wann wird gewählt klärt auf, sollte aufklären!!;-)

Wann wird gewählt>
Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November statt. Außerhalb dieser Zeiten finden Wahlen statt, wenn:
- die letzte Wahl erfolgreich angefochten wurde
- das Amt vorzeitig erlischt und kein stellvertretendes Mitglied nachrückt
- es noch keine Schwerbehindertenvertretung gibt.

Hat eine außerordentliche Wahl stattgefunden oder war die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung kürzer als ein Jahr, so wird erst zum nächsten regelmäßigen Wahltermin neu gewählt.

Also die Wahlzeitraum ist alle 4 Jahre immer vom 01. 10.- 30.11.!! Wird abweischend gewählt, gilt ist die SchwbV zu Beginn des des nächsten Regelwahltermines/-zeitfensters (01. 10.- 30.11) noch nicht länger als 12 Monate im Amt ist sie automatisch auch für die nächste Wahlperiode (4 Jahre) gewählt und im Mandat.

Somit: Beginnt das Amt hingegen erst nach dem 01.10.2005, dann endet deren verlängerte Amtszeit erst im Jahre 2010 (§ 94 Abs. 5 Satz 4 SGB IX).

Die SchwbV der Du als Nachrücker angehörst wurde 6/2003 gewählt, so mit müssen bei euch 2006 Neuwahlen stattfinden. Es zählt nicht, bei Nachrückkern, der Zeitpunkt des nachrückens sondern immer der Zeitpunkt der Wahl.

Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung

Jörn, Tuesday, 14.06.2005, 08:59 (vor 6892 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

das ich eine Amtszeit nur beende ist klar, aber warum muss ich 2006 und nicht 2007 Neuwahlen einleiten>

Jörn

Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung

hackenberger, Tuesday, 14.06.2005, 17:20 (vor 6892 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn,

weil :-( 2006 ein Regelwahltermin ist (alle 4 jahre)!!!

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