keine Mitteilung der Schwerbeh. an den AG (Kündigung)

Martina ⌂, München, Bayern, Monday, 04.07.2011, 14:19 (vor 4702 Tagen)

Gibt es eine Rechtsprechung bzgl. einer Kündigung ohne die Mitteilung an den AG bzgl. einer Schwerbehinderung. Ich habe nach §§85 ff SGB IX geschaut und da besteht ein Sonderkündigungsschutz in dieser Sache!
Stimmt das und/oder habt ihr noch was neueres in Petto das mir weiterhelfen könnte (Urteile usw.)!
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!:-)
LG
Martina

keine Mitteilung der Schwerbeh. an den AG

hackenberger, Monday, 04.07.2011, 14:23 (vor 4702 Tagen) @ Martina

Hallo Martina,

» Gibt es eine Rechtsprechung bzgl. einer Kündigung ohne die Mitteilung an
» den AG bzgl. einer Schwerbehinderung.
>>>>>>>>>>>

Wer möchte hier kündigen> Der AN>> oder Der AG>>>

keine Mitteilung der Schwerbeh. an den AG

Martina ⌂, München, Bayern, Monday, 04.07.2011, 14:35 (vor 4702 Tagen) @ hackenberger

» Hi,

sorry, der AG möchte hier kündigen!

LG
Martina

keine Mitteilung der Schwerbeh. an den AG

hackenberger, Monday, 04.07.2011, 14:49 (vor 4702 Tagen) @ Martina

Hallo Martina,

der AG kann den § 85 ff, also den besonderen Kündigungsschutz ja nur beachten, also das Integrationsamt jedoch nur beteiligen, wenn er von den Bestehen in jedem Einzelfall kenntnis hat. Also der AN oder dei SchwbV in Rücksprache mit dem bBetroffenen ihn davon in Kenntnis setzt.

Hier aber eine Möglichkeit:Der Sonderkündigungsschutz besteht aber unabhängig davon auch bei fehlender Kenntnis des Arbeitgebers über die Schwerbehinderung. Der Arbeitnehmer kann dann nach Zugang der Kündigung innerhalb der 3 Wochen Frist des § 4 KSchG das Bestehen des Sonderkündigungsschutzes mitteilen.(BAG Urteil 03.02.2010, 2 AZR 659/08)

Dann wird das Zusteimungsverfahren § 85 SGB IX beim IA zu diesem Zeitpunkt eingeleitet.

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