Schulung der SBV (Seminare / Fortbildung)

sonnenschein-1417, Bayern, Friday, 15.07.2011, 20:08 (vor 4675 Tagen)

Als neu gewählte SBV-in nahm ich an dem Indoorkurs "Betriebsrachtrechte und -pflichten des Entleihbetriebsrats bei Leiharbeitnehmern" teil! Es war mein erster Kurs als SBV, und das Thema war wichtig für mich, da wir viele Leiharbeitnehmer haben! In einer davor stattfindeten Betriebsratssitzung bekam ich mit, dass der BR von der Personalabteilung angeschrieben wurde, die dem BR mitteilte, der AG würde die Schulungskosten nur für 4 Stunden übernehmen, alle weiteren Stunden würden die Teilnehmer selbst tragen müssen, indem sie FE-Zeit nehmen müssten! Die Schulung hat am 05.05.2011 stattgefunden, und da ich von Seite des BR die Info erhielt, sie würde 6 Stunden lang dauern, ging ich wie gewohnt zur Arbeit, also um sechs Uhr! Um 8.00 Uhr ging die Schulung los und wurde um 16.30 Uhr beendet, mit einer halben Stunde Mittagspausenzeit! Ich war also insgesamt an diesem Tag zehneinhalb Stunden im Betrieb! Über neun Stunden werden eine dreiviertel Stunde Pausenzeit eingerechnet! Ich habe also 9,75 Stunden als Arbeitszeit angegeben! Die Schulung fand am 05.05.2011 statt, und seit dieser Zeit streite ich mich mit dem Arbeitgeber darüber, 3,5 nicht angerechnete Stunden bezahlt zu bekommen! Der AG ist der Meinung, ich hätte Bescheid bekommen, dass Stunden nicht bezahlt werden, denn er hätte den BR angeschrieben! Ich habe dem AG daraufhin mitgeteilt, ich hätte mich nicht angesprochen gefühlt, da ich ja kein BR-Mitglied bin! Mein AG sieht das aber weiter anders! Also habe ich letzte Woche bei dem Gespräch zwischen Betriebsrat und Personalabteilung teilgenommen! Da habe ich den Personalchef nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass er mir gegenüber als SBV kein Weisungsrecht hat und auch nicht bestimmen kann, welche Schulungen ich für notwendig halte oder nicht! (Zwischendurch bemerkt, wir sind eine reine Frauenabteilung und die Leiharbeitnehmerinnen belaufen sich bei uns auf ca. 50 Prozent)! Ich hatte auch einige Kopien aus SCHWERBEHINDERTENRECHT- BASISKOMMENTAR dabei und sie dem Personalchef überreicht! Das ganze Gespräch zwischen BR und Personalabteilung konnte ich leider nicht verfolgen, da ich noch einiges in der Fertigung zu tun hatte! Bevor ich den Raum verlassen habe, habe ich den Personalchef gefragt, "Gehts mit meinen Stunden klar>); woraufhin ich die Antwort erhielt, er müsste sich alles noch mal genau durchlesen! Das war vor einer Woche! Der BR hat zwar nochmals nachgefragt, was mit den abgezogen Stunden bei mir ist, aber keine klare Antwort darauf bekommen, außer "das wäre doch schon besprochen worden"! Die Mitglieder des Betriebsrates haben am 18.05.2011 eine Zeitkorrrektur beantragt, und, falls sie nicht geschehen sollte angedroht, sonst rechtliche Schritte einzuleiten, aber bis jetzt ist das nicht passiert!
Nun meine Frage an Euch Experten, was sollte ich Eurer Meinung nach tun>
Ich bin seit November 2010 neu im Amt und der Meinung, wenn ich mir am Anfang meines Amtes so einiges gefallen lasse, brauche ich mich am Ende nicht darüber zu wundern, wenn ich mir alles gefallen lassen muss! Andersrum formuliert: Ich möchte ganz zu Anfang klare Fronten schaffen!
Liebe Grüße an all diejenigen, die mir versuchen Ratschläge zu geben!
Vielen Dank an alle schon jetzt im Vorraus! Alles Liebe, Marion!

Schulung der SBV

hackenberger, Friday, 15.07.2011, 20:42 (vor 4675 Tagen) @ sonnenschein-1417

Hallo "sonnenschein-1417",

§ 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX regelt das Thema Freistellung für notwenige Schulungsteilnahme. Ob es sich hier um eine notwendige handelt müsste ggf. ein Gericht entscheiden. Man könnte aus Sicht des AG es durchaus berechtigt in Frage stellen ob es sich hierbei um eine notwendige Schulungsmaßnahme für eine SchwbV handelt. Es handelte sich ja nicht um eine Grundschulung im BetrVG oder gar Schulung mit besonderer SchwbV-Thematik. Dieses ganz besonders für eine neugewählte SchwbV.

Denn es ist ja im Gegensatz zu den Aufgaben des BR kein ausgesprochenes SchwbV-Thema. Auch gem. der Aufgaben der SchwbV lt. § 95 SGB IX gibt es hier keine Besonderheiten betreffend der Betreuung der Leiharbeitnehmer im Vergleich zu den sonstige Beschäftigten, welche hier eine Teilnahme begründen könnte.

Hast Du den AG so wie es das SGB IX vorsieht vorher über die beabsichtigte Teilnahme informiert> So dass er voher eine Aussage betreffend der Teilnahme machen konnte>

Daher sollte man hier versuchen eine gütige Regelung zu erzielen.

Immer daran denken, die SchwbV ist KEIN BR! Wir haben andere Aufgaben. Daher auch einen anderen Schulungsbedarf/ -anspruch als der BR.

Fazit: Auch ein Richter könnte hier nachvollziehbar zur Feststellung kommen, die SchbV hatte hier keinen Schulungsanspruch. Dann wäre es gut, dass keine Hotel und Fahrksoten angefallen sind.

Kontextlink:
Schulungsanspruch für die Vertrauenspersonen (VP) der schwerbehinderten Menschen
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