Reisekosten (Seminare / Fortbildung)

Yania, Niedersachsen, Tuesday, 19.07.2011, 09:02 (vor 4672 Tagen)

Hallo,
die Reisekosten werden von unserer Diesntstelle mit 30 Cent bei Dienstreisen und 20 Cent bei Fortbildungen abgerechnet. Unsere schwerbehinderte Kollegin hat an einer Fortbildung teilgenommen und auf Grund ihrer Behinderung ihr umgebautes eigenes Fahrzeug eingesetzt. Dienstwagen standen zur Verfügung, aber die kann sie nicht nutzen. Fazit: Es gibt "nur" 20 Cent. Der Arbeitgeber will ihr aber mehr geben. Entweder 30 Cent oder ihre tatsächlichen Kosten. Er sucht nach einer entsprechenden Rechtgrundlage. Kann er hier eine Ausnahme machen> Wir haben mehrere Schwerbehinderte und der Gleichheitsgrundsatz soll natürlich auch gewahrt bleiben. Was und wie sollen wir es machen>
Für eine Rückmeldung sage ich schon einmal danke.
Erika
SBV

Reisekosten

hackenberger, Tuesday, 19.07.2011, 10:32 (vor 4672 Tagen) @ Yania

Hallo Erika

ich unterstelle einmal, dass die Reisekosten per DV (Dienstvereinbarung) geregelt werden. Der AG soll doch einfach diese per Anhang mit einer solchen Regelung entsprechen erweitern. Man könnte es aber auch per Anhang in der Intergrationsvereinbarung entsprechend regeln.

Reisekosten

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 20.07.2011, 06:36 (vor 4671 Tagen) @ Yania

Hallo Erika
in Bayern gibt es ein sog. Reisekostengesetz. Gültig für den öffentlichen Dienst (Staat) und daran angelehnte "Organisationen". Dieses Gesetz ist allgemein beim Finanzamt anerkannt, samt seinen Regelungen und Erstattungssätzen.
Wenn Firmen oder Helferorganisationen sich darauf berufen, "Fahrtkosten in Anlehnung an das BayReisekostengesetz", so sind mir keinerlei Probleme bekannt und alle werden gleich behandelt.
Gibtr es nicht ein entsprechendes LAndesgesetz bei euch> So als Anhaltspunkt für den AG>
Da kann sich dann keiner beklagen, wenn er entsprechend diesem Landesgesetz behandelt wird. Im Zweifelsfall, dürfte auch ein Rückgriff auf das Bay. gesetz statthaft sein.

Zumindest als Übergang, solang es keine betriebsinterne Dienstvereinbahrung gibt.

Gruß

Ede

Reisekosten

Yania, Niedersachsen, Tuesday, 26.07.2011, 09:07 (vor 4665 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

» Hallo Erika
» in Bayern gibt es ein sog. Reisekostengesetz. Gültig für den öffentlichen
» Dienst (Staat) und daran angelehnte "Organisationen". Dieses Gesetz ist
» allgemein beim Finanzamt anerkannt, samt seinen Regelungen und
» Erstattungssätzen.
» Wenn Firmen oder Helferorganisationen sich darauf berufen, "Fahrtkosten in
» Anlehnung an das BayReisekostengesetz", so sind mir keinerlei Probleme
» bekannt und alle werden gleich behandelt.
» Gibtr es nicht ein entsprechendes LAndesgesetz bei euch> So als
» Anhaltspunkt für den AG>
» Da kann sich dann keiner beklagen, wenn er entsprechend diesem
» Landesgesetz behandelt wird. Im Zweifelsfall, dürfte auch ein Rückgriff
» auf das Bay. gesetz statthaft sein.
»
» Zumindest als Übergang, solang es keine betriebsinterne
» Dienstvereinbahrung gibt.
»
» Gruß
»
» Ede

Reisekosten

Yania, Niedersachsen, Tuesday, 26.07.2011, 09:12 (vor 4665 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede,
hier in Niedersachsen verfahren wir ähnlich. Bisher gab es keine nennenswerte Probleme bei der Abwicklung in unserem Betrieb. Dieser Fall zeigt aber, das eine DV Sinn auch für uns macht. Vielen Dank
Erika

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