Tagungsordnungspunkte (Allgemeines)

barbara @, Thursday, 16.06.2005, 11:19 (vor 6914 Tagen)

Hallo,

hatte die BR-Vorsitzende gebeten für die nächste Sitzung Tagungsordnungspunkte aufzunehmen, diese stehen aber wieder nicht (war schon einmal so)auf der Einladung. Auch werden die evtl. aufzunehmenden Punkte für die nächste Sitzung, im Gremium nicht besprochen. Die Vorsitzende macht hier eigentlich was sie will. Desweiteren werden keine ordnungsgemäßen Beschlüsse gefasst, geschweige denn die Protokolle der Sitzung unterschrieben. Die Protokolle lesen sich wie ein "Gesprächsprotokoll." (Bin mittlerweile sehr entsetzt über die Arbeitsweise unseres BR) Habe ich eine Möglichkeit die Aufnahme der Tagunsordnungspunkte zu erwirken> Mir liegt nach wie vor an einer guten Zusammenarbeit mit dem BR.

Tagungsordnungspunkte

hackenberger, Thursday, 16.06.2005, 14:38 (vor 6914 Tagen) @ barbara

Hallo Barbara,

das Thema hatten wir auch schon mehrfach behandelt. Aber noch einmal:
Die Schwerbehindertenvertretung hat auch das Recht, Angelegenheiten der Schwerbehinderten auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzen zu lassen. Deshalb sind die Schwerbehindertenvertreter rechtzeitig über den Termin der nächsten Sitzung zu informieren, hierzu einzuladen und ist ihnen die Tagesordnung mitzuteilen.

Kommt der BR-Vorsitzende diesem nicht nach, hilft nur ein Beschlußverfahren gegen den BR/BR-Vorsitzenden vor dem ArbG.

Auch was die ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung, hierzu zählt auch das Protokoll angeht, hilft nur ein Beschlußverfahren gegen den BR/BR-Vorsitzenden vor dem ArbG.

Also in der nächsten Sitzung dieses alles noch einmal genau ansprechen und darauf besthen, dass alles so ins Protokoll aufgenommen wird. Weiter auch gleich den Hinweis geben, dass man sonst leider gezwungen ist zu den entsprechenden rechtlichen Schritten, was man eigentlich nun wirklich nicht will. Solche rechtliche Schritte könnten letztlich sogar zum Mandatsverlust des BR-Vordsitzenden führen, wenn solche rechtlichen Verfahren wiederholt gegen den BR-Vorsitzenden entscheiden.

Weiter hat man selbstverständlich auch noch die Möglichkeit, sofern von zweifelhaften Entscheidungen Schwerbehinderte im Einzeln oder in der Gruppe betroffen sind diese Beschlüsse auszusetzen.

Tagungsordnungspunkte

barbara @, Friday, 17.06.2005, 09:11 (vor 6914 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

habe ein wenig Geduld mit mir, bin noch ein wenig verunsichert, da ich ganz neu bin und noch keine Schulung hatte. :-D Es wird zukünftig sicher besser. Auch muss ich ganz vorsichtig agieren, denn der BR ist mir scheinbar nicht wohlgesonnen.

Vielen Dank und schönes Wochenende.

Barbara

Tagungsordnungspunkte

hackenberger, Friday, 17.06.2005, 10:54 (vor 6913 Tagen) @ barbara

Hallo Barbara,


ja klar wir haben ja Geduld. Es sollte auch nicht jetzt speziell auf Deine Anfrage gemünzt sein.:-) Darum habe ich ja auch noch einmal ausführlich geantwortet. Es ist nur immer wieder die Anregung auch mal zu versuchen aus dem inzwischen doch schon umfangreichen Angebot. Suchen/schauen nicht nur im Forum sondern auch in den anderen Webseiten unter www.schwbv.de, z.B. auch unter A-Z.

Weiter bekommt man auch sehr tolle/gute Infos z.B. unter www.google.de sofern man die Frage entsprechend gestaltet.

Ich muss durchaus zugeben, dass auch ich sehr viel meines Wissens mir im Web hole.;-)

Ein Tipp noch besonders an die Neuen, regelmäßig hier die Seiten verfolgen, es kann sehr hilfreich sein.

Zum Schluss noch eine große Anerkennung an alle, besonders aber auch die Neuen, dass sie sich diesem Thema widmen und es so vorantragen.

Dir noch ein schönes Wochenende und weiter so.

RSS-Feed dieser Diskussion