Schriftsatz - Verhandlung (Gesamt-Konzern-SBV)

andre-sven, Hessen, Monday, 25.07.2011, 20:34 (vor 4681 Tagen)

Hallo,

mittlerweile war jetzt auch die Verhandlung und ich musste feststellen, das die Gesamtschwerbehindertenvertretung und sogar mein örtlicher Vertreter dem Arbeitgeber den kompleten Schriftverkehr, den ich mit beiden Kollegen hatte und habe übergeben hat. Dieser Schriftverkehr wurde von der Gegenpartei (Anwalt des Arbeitsgebers) gegen mich verwendet.

Ich habe versucht rauszubekommen, ob die Gesamtschwerbehindertenvertretung bzw. mein Vertreter dies überhaupt darf. Leider habe ich keine Antwort darüber im Internet gefunden und deswegen stelle ich diese Frage. Es wäre schön, wenn ich darauf eine Antwort bekäme.

All das, was ich der Gesamtvertretung und meiner Vertretung denen mitgeteilt habe, ist eigentlich nicht dafür gewesen, dies in der Öffentlichkeit breit zu treten. Durch diese Verhandlung wurde ich so hingestellt, das die Gesamtschwerbehindertenvertretung das sagen hat und ich hätte alles das machen müssen, was diese von mir wollte. Auch meine Vertretung kann und muss von ihm die Aufträge bearbeiten.

Aber mir dreht sich alles im Kopf. Hier wurde meine Arbeit als ehemalige Gesamt- und örtliche Vertretung in den Schmutz gezogen und ich finde es immer noch nicht in Ordnung, das der ganze Schriftverkehr dazu benutzt worden ist, mich vor allen als Lügnerin und schlechte Kollegin darzustellen. Ich finde es nur sehr traurig, das ich dadurch als nicht glaubwürtig dargestellt werde.

Trotzdem interessiert es mich, ob die Gesamtschwerbehindertenvertretung und die örtliche Vertretung den ganzen Schriftverkehr so einfach dem Anwalt des Arbeitgebers zur Verfügung stellen muss.

Danke und macht weiter.

Viele Grüße

Schriftsatz - Verhandlung

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 26.07.2011, 11:23 (vor 4680 Tagen) @ andre-sven

Hallo
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» Trotzdem interessiert es mich, ob die Gesamtschwerbehindertenvertretung
» und die örtliche Vertretung den ganzen Schriftverkehr so einfach dem
» Anwalt des Arbeitgebers zur Verfügung stellen muss.


Was sagt denn dein Anwalt dazu>

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Schriftsatz - Verhandlung

andre-sven, Hessen, Tuesday, 26.07.2011, 11:59 (vor 4680 Tagen) @ Hotte

Hallo,

der freut sich schon auf die Berufung, die es gibt. Er hat die ganze Zeit mit dem Kopf geschüttelt und sagte mir, wie ein Mensch, der selber Jura studiert hat, überhaupt so etwas machen kann. Hier greift sogar der Datenschutz, weil diese Daten, die mich betreffen, einfach an Dritte weitergegeben haben.

Viele Grüße

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