Arbeitgeber hält sich nicht an Absprachen (BEM)

Mini, Berlin, Friday, 29.07.2011, 13:59 (vor 4683 Tagen)

Hallo alle zusammen!

Wir hatten Anfang des Jahres ein BEM mit einem SB Kollegen durchgeführt.
Dort wurde vereinbart, dass er einen speziellen Stuhl und einen höhenverstellbaren Tisch bekommen soll.

Der Integrationsfachdienst hat den Arbeitsplatz besichtigt, und die Kostenübernahme zugesichert.

Der Arbeitgeber bestellt aber den Tisch nicht! Er tut es einfach nicht.
Habe schon zig Erinnerungen und Ermahnungen geschickt.

Kann ich ihm mit irgendeinem Paragraphen drohen>
Bin mir da sehr unsicher und will nichts falsch machen.

Vielen Dank!
LG Mini

PS: Bin seit 2 Jahren stiller Leser... ihr seit klasse!

Arbeitgeber hält sich nicht an Absprachen

morgenröte, NRW, Friday, 29.07.2011, 17:42 (vor 4683 Tagen) @ Mini

Hallo Mini,

»
» PS: Bin seit 2 Jahren stiller Leser... ihr seit klasse!

Ich bin bin jetzt auch stiller Leser! :-)
Auch ich bin begeistert und bitte weiter so.....
.....jetzt aber genug!:-)

Zu deiner Frage,
wir kümmern uns selber um die Bestellungen, holen uns Angebote herein und klären DAS dann mit dem AG ab. Unsere AG-Vertreterin nimmt dann Kontakt zum IA auf. Hat bis jetzt alles prima geklappt!

Drohungen bringen meistens nicht so viel, es sollte immer der letzte Weg sein. Ärgert einen nur selbst und der AG stellt sich dann auch quer.
Immer locker bleiben.

--
Gruß
Morgenröte

Arbeitgeber hält sich nicht an Absprachen

sedov, Sunday, 31.07.2011, 02:26 (vor 4681 Tagen) @ Mini

Hallo Mini,:-)

drohen bringt nichts. Aber vielleicht mal mit der zuständigen Finanzabteilung reden und denen erklären, dass der AG hier Zuschüsse ablehnt und somit den Stuhl dann irgendwann selbst bezahlen müßte, also die Finanzen der Firma belastet. Hilft manchmal weiter. Ich bin im öffentlichen Dienst, wenn ich zum Kämmerer gehe und ihm so etwas sage und die Zuschussbewillung zeige, dann geht es immer sehr schnell mit einer Bestellung.
Gruß sedov

Arbeitgeber hält sich nicht an Absprachen

Mini, Berlin, Sunday, 31.07.2011, 08:11 (vor 4681 Tagen) @ sedov

Hallo alle zusammen!

Da liegt genau mein Problem... Ich arbeite in der Finanzabteilung!
Diese Argumente habe ich alle schon verbraucht!

Es liegt auch nicht wirklich am Geld, sondern an Zuständigkeiten.

Also muss ich tatenlos zusehen wie sich der Gesundheitszustand des Kollegen weiter verschlechtert...

Trotzdem vielen Dank für die Antworten.
Liebe Grüße Mini

Arbeitgeber hält sich nicht an Absprachen

hackenberger, Sunday, 31.07.2011, 10:39 (vor 4681 Tagen) @ Mini

Hallo Mini

» Also muss ich tatenlos zusehen wie sich der Gesundheitszustand des
» Kollegen weiter verschlechtert
NEIN!! Das solltest Du auch nicht!


Denn das Ganze berührt mehrere §§ des SGB IX und auch des BetrVG.

Es ist so z.B. auch ein Fall des § 84 Abs. 1 SGB IX. Hier ist der AG also verpflichtet diesen zu beachten und umzusetzen. Hier haben neben der SchwbV auch der BR das Recht den AG zur Anwendung zu aufzufordern.

Die SchwbV hat weiter in diesem gesamten Thema gem. § 95 Abs. 1 SGB IX das Recht und auch die Pflicht hier die Interessen der Schwerbehinderten, aus den §§ 81 Abs. 4 und 84 Abs. 1 SGB IX aufzugreifen und sowohl bei AG wie auch BR vorzutragen und auf Abhilfe zu drängen.

Hier besteht aber auch die Pflicht des BR zu handeln. Denn diese haben hier auch Initiativrechte im Rahme des vorbeugenden Gesundheitsschutzes. Diese sollten sie mit Hinweis auf die Rechte der Betroffenen aus § 81 Abs. 4 SGB IX angehen.

Das Verhalten des AG stellt hier auch ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen § 1 AGG dar. Es eröffnet somit dem Betroffenen neben dem einklagbaren Anspruch auf eine behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes/ Umfeld aus § 81 Abs. 4 SGB IX eine Klage wegen Verstoß gegen § 1 AGG, mögliche Folgen hier dann Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Ist der betroffene Beschäftigung wegen des Nichthandelns, hier die Umsetzung der §§ 81 Abs. 4 und 84 Abs. 1 SGB IX, also als Folge der Krankheit oder Verschlimmerung dieser nicht mehr in der Lage die Anforderungen an den Arbeitsplatz zu erbringen zu genügen, besteht zwar auch kein Lohnanspruch aber ein Schadenersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und der Verletzung des Rechte gem. SGB IX in gleicher Höhe, wie es der Lohnanspruch war.

Weiter bekommt der AG hier große Probleme fall es einmal letztlich zu einer Kündigung kommt, weil der AN seine Aufgaben nicht mehr Vertragsrecht nachkommen kann oder aus Gesundheitsgründen. Denn dann müsste der AG beweisen, dass mit rechtzeitiger behindertengerechter Ausstattung des Arbeitsplatze / Arbeitsumfeldes, also Beachtung des SGB IX, diese NICHT hätte vermieden werden können.

Es gibt aber noch weitergehende Rechtsfolgen für den AG.

Letztlich ist hier auch der BA-Schwb (§ 98 SGB IX) gefordert. Denn zu seinen Aufgaben gehört es auch dafür Sorge zutragen, dass schwerbehinderte Menschen so beschäftigt werden, dass diese möglichst ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können (§ 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX),

Ein Verstoß des Beauftragten gegen die ihm obliegenden Pflichten kann ggf. als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Auf all dieses sollte die SchwbV den AG und den BA-Schwb hinweisen. Aber auch den BR an sein Pflichten und seine Initiativrechte und Pflichten hieraus erinnern.

Nur leider können weder BR noch SchwbV hier die entsprechend notwenige Hilfsmittel selbst beschaffen.

Der BR hat aber da erzwingbare Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 BetrVG hier auch die Möglichkeit notfalls eine Einigungsstelle anzurufen mit dem Ziel, dass diese hier den AG auffordert die Beschaffungen vorzunehmen. Der Entscheid der Einigungsstelle wäre dann für alle Betroffenen bindend.

Hinweis:
Es zeigt auch einmal wieder, warum die SchwbV und BR/PR stets gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten sollen/ müssen. Also wie wichtig diese Zusammenarbeit auch wegen der gegenseitigen Ergänzung auch in den Möglichkeiten der jeweiligen Mitarbeitervertretungen ist.

Arbeitgeber hält sich nicht an Absprachen

Mini, Berlin, Monday, 01.08.2011, 07:20 (vor 4680 Tagen) @ hackenberger

Vielen Dank!

Also doch auf in den Kampf!

LG
Mini

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