Stellungnahme "Abschließend" (Kündigung)

Caty, Bremen, Monday, 29.08.2011, 11:35 (vor 4651 Tagen)

Hallo,
ich habe da mal wieder ein verzwickte Situation und brauche Hilfe.
MA sollte gekündigt werden, bei der Anhörung im BR stellt sich rauß Antrag
auf Schwb läuft. Einspruch wurde erhoben.
Anerkennung folgt 2 Wochen später rückwirkend zum März 2011.
Verfahren bein IA wird eingeleitet.
Stellungnahme ans IA und Verhandlung sind erfolgt.
IA stimmt der Kündigung zu.
Jetzt muß der AG die Kündigung aussprechen.
Erneute Anhöhrung der BR.

Jetz soll ich dem AG eine Stellungnahme mit dem Vermerk "Abschließend"
zukommen lassten.Damit wäre das Verfahren noch in diesem Monat abgeschlossen.

Ich bin der Meinung, das ich als SchwbV jetzt aus dem Kündigungsverfahren rauß bin. Da das IA bereits eine Entscheidung getroffen hat.

Kann mir vielleicht jemand die entsprechenden § nennen.

Gruß
Caty

Stellungnahme "Abschließend"

hackenberger, Monday, 29.08.2011, 12:45 (vor 4651 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,

der AG kann/darf keinerlei Vorgaben machen wie eine Stellungnahme aussehen muss oder was dort inhaltlich geschrieben wird.

Den AG darauf hinweisen, dass es für seine Forderung 1. keine Rechtsgrundlage gibt man 2. es als versuchte gesetzwidrige Einflussnahme (Mandatsbehinderung) auslegen könnte.

Die SchwbV ist bei JEDER Kündigung eines Schwerbehinderten / Gleichgestellten gem. § 95 Abs. 2 zu beteiligen. Die Stellungnahme könnte bei einer Kündigungsschutzklage ggf. gerichtsrelevant werden. Daher ist stets zu überlegen was man schreibt.

Also ggf. gute Gründe für einen Widerspruch, dieses könnte ggf. auch milder arbeitsrechtliche Mittel wie Abmahnung oder Versetzung vor Kündigung bedeuten. Also Beachtung des Ultima Ratio-Prinzip einer Kündigung. Die Entscheidung ob eine Kündigung rechtens ist, sollte man immer dem ArbG überlassen.

Stellungnahme "Abschließend"

Caty, Bremen, Monday, 29.08.2011, 13:25 (vor 4651 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
danke für die schnelle Antwort.
Ich habe je bereits eine Stellungnahme beim IA abgegeben.
Jetzt noch eine für den AG.
Mir fallen leider keine Grüne ein, die die Kündigung verhindern können.
Auch das IA hat ja schon zugestimmt.
Ich suche jetzt eine Möglichkeit dem AG eine erneute Stellungnahme zu verweigern.

Gruß
Caty

Stellungnahme "Abschließend"

hackenberger, Monday, 29.08.2011, 13:32 (vor 4651 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,

das IA prüft hier nur bestimmte Fakten. Dieses hat nichts mit der Stellungnahme ders BR/PR oder SchwbV zu tun. Klar, die IA ziehen in ihre Entscheidung die Aussagen des BR/PR und SchwbV mit ein.

BR/PR und SchwbV können auch einfach nichts sagen, also dei Frist für Stellungnahmen, bei normaler Kündigung 7 Tage und bei außerordentlicher/fristloser 3 Tage verstreichen lassen.

So könnte die SchwbV z.B. auch ganz einfach nur schreiben "Kenntnis genommen". Wenn aber die SchwbV Möglichkeiten/ Chancen der Weiterbeschäftigung sieht, sollte sie auch darauf hinweisen. Die Stellungnahme könnte dann ggf. bei einer Kündigungsschutzklage sich für die/den Betroffenen positiv auswirken. Eine Zustimmung des BR/PR und/ oder SchwbV wirkt sich i.d.R. aber IMMER negativ aus.

Stellungnahme "Abschließend"

Caty, Bremen, Monday, 29.08.2011, 13:55 (vor 4651 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
wie immer, hier wird geholfen :-D .
Danke, das war das was ich gebraucht habe. So wie ich meinen BR kenne wird er die Frist ohne Kommetar verstreichen lassen.
Da ja schon alles gesagt wurde.
Ich werde dem AG jetzt mitteilen das mir die Entscheidung des IA vorliegt und ich seine beabsichtigte Kündigung zu Kenntnis genommen habe.
Noch mal vielen Dank.:-P

Gruß
Katrin

Stellungnahme "Abschließend"

Lucki, NRW, Thursday, 22.11.2012, 07:18 (vor 4201 Tagen) @ hackenberger

Guten Morgen Bernhard,
sicherlich kommt es auch mal vor, dass die Kündigung eines sb MA gerechtfertigt ist.

Du schreibst folgendes.....

» So könnte die SchwbV z.B. auch ganz einfach nur schreiben "Kenntnis
» genommen".

Heißt das, das IA bekommt nur den Satz "Kündigung zur Kenntniss genommen">

Viele Grüße

Lucki

Stellungnahme "Abschließend"

hackenberger, Thursday, 22.11.2012, 15:27 (vor 4200 Tagen) @ Lucki

Hallo Lucki,

die § 95er Stellungnahme der SchwbV oder diese des BR gem. BetrVG bleibt im Betrieb beim AG. Das IA sendet der SchwbV und BR Formblätter zur Stellungnahme.

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