stellvertreter FOBI (Allgemeines)

traute, Thursday, 23.06.2005, 22:33 (vor 6907 Tagen)

ich bin freigestellte vertrauensfrau mit 3 stellvertretern. nr. 3 + 4 kommen selten zum einsatz. vor ihnen habe ich bisher keine eigeninitative festgestellt. imletzten jahr haben die beiden (frauen) ohne mich zu informieren eine FOBI im SGB IX beantragt und sind direkt zu der reisekosten sachbearbeiterin gegangen, um sich die kostenübernahme genehmigen zu lassen. (diese hat keine ahnung von § 96 SGB IX) nachdem ich mehr zufällig von dieser FOBI erfahren habe, die übrigens € 1300 pro person für 1 woche gekostet hat, sprach ich die beiden an und bat zumindest um information über die teilnahme. das gespräch war anfang januar. sehr erstaunt war ich dann, als ich 3 wochen später einen antrag dieser beiden auf FOBI SGB intensiv auf den tisch bekam. (ohne vorherige besprechung) FOBI anträge müssen von vorgesetzten bewilligt werden. meine anträge zeichnet die dienststelle gegen.(im prinzip braucht sie das natürlich aufgrund von weisungsfreiheit nicht)ich bin aber gerne im einvernehmen.
ich habe keine der beiden zu einen gespräch erreicht (krankheit, urlaub, fobi)und den antrag beiseite gelegt.

1. gibt es keine freistellungsgrundlage für 2. + 3. stellvertreter
2. bin ich nicht deren vorgesetzte
3. gibt es diese FOBI von integrationsamt kostenlos
4. besetht keine notwendigkeit für 2. + 3. stellvertreter tiefergreifende informationen zu erwerben, da es ans eingemachte geht und sie mit sicherheit bis ende meiner amtsperiode nicht damit in berührung kommen.

anfang diesen monats nun bekam ich eine mail von einer der beiden, (nach krankheit zurück) die mich aufforderte, den antrag zu unterschreiben. ich antwortete offiziell mit einem schreiben, in dem ich die o.g. gründe nannte und den antrag zurück gab. parallel dazu habe ich dasselbe der kostenverantwortlichen der dienststelle mitgeteilt.

damit ist sie gleich zum PR gegangen. der vorsitzende rief mich an und fragte, warum ich die anträge nicht befürworte. schließlich habe die dienststelle die 1. FOBI auch einfach so bezahlt, warum nicht die 2> es sei doch nicht mein geld. meine antwort siehe oben.

da ich die teilnahme an PR sitzungen an meinen 1. stellvertreter übergeben habe, erfuhr ich erst heute davon, dass der PR am dienstag 21. 06. abgestimmt hat, dass die beiden zur fobi gehen.

meine frage an euch: hättet ihr genauso argumentiert> ist der PR überhaupt berechtigt, in dieser sache einen beschluß zu fassen> ich meine nein. wenn ja, wo steht das geschrieben> was kann ich jetzt tun> ich bin nach wie vor nicht bereit, mich umstimmen zu lassen, auf faule deals einzulassen. schon gar nicht mit der argumentation, ich müsse auch anderen eine chance geben etc.
vor allem befürchte ich auch, dass kein geld mehr da sein wird, wenn ich zur fobi will. was würdet ihr machen.

scheinbar hat mein 1. stellvertreter keine einwände erhoben. ich muß freitag handeln, da ich ab montag- freitag abwesend bin. was ratet ihr mir>
danke im voraus

stellvertreter FOBI

hackenberger, Thursday, 23.06.2005, 23:28 (vor 6907 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

Du hast vollkommen Recht, den BR/PR geht die SchwbV und iwe sie ihre Themen auch Fortbildung behnadelt nicht an. Der BR/PR entsendet auch nicht die SchwbV zu Fortbildungen und bestimmt hier auch nicht mit.

Die SchwbV ist eine eigenständige MA-Vertretung mit eigener Rechtsgrundlage und regelt dementsprechend auch das Thema Fortbildung selbst.

Das Thema Freistellung und auch Fortbildung der SchwbV und ihrer Vertreter regelt der § 96 (4) SGB IX. Selbstverständlich darf der AG über die hier genannten Mindestanforderungen hinaus gehen. Ein Mehr ist immer möglich.

Eines sollte auch nicht sein, dass die Vertreter eigenständig ohne Absprache mit der Vertrauensperson handeln. Hier könnte sonst ggf. das Mandat der Vertrauensperson beschädigt werden.

Auch ich hätte muss ich eingestehen bei einem wie hier geschilderten Handen meiner Vertretung Probleme. Eine Grundschulung ist auch für Vertreter ok, zu mindest sofern sie auch die Vertretung wahrnehmen müssen und auch dieses tun.

Ist aber die Teilnahme an Fortbildungen die einzige Aktivität, hätte ich extreme Probleme mit diesen.

stellvertreter FOBI

traute, Friday, 24.06.2005, 07:43 (vor 6906 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Traute,
»
» Du hast vollkommen Recht, den BR/PR geht die SchwbV und iwe sie ihre
» Themen auch Fortbildung behnadelt nicht an. Der BR/PR entsendet auch nicht
» die SchwbV zu Fortbildungen und bestimmt hier auch nicht mit.
»
» Die SchwbV ist eine eigenständige MA-Vertretung mit eigener
» Rechtsgrundlage und regelt dementsprechend auch das Thema Fortbildung
» selbst.
»
» Das Thema Freistellung und auch Fortbildung der SchwbV und ihrer Vertreter
» regelt der § 96 (4) SGB IX. Selbstverständlich darf der AG über die hier
» genannten Mindestanforderungen hinaus gehen. Ein Mehr ist immer möglich.
»
» Eines sollte auch nicht sein, dass die Vertreter eigenständig ohne
» Absprache mit der Vertrauensperson handeln. Hier könnte sonst ggf. das
» Mandat der Vertrauensperson beschädigt werden.
»
» Auch ich hätte muss ich eingestehen bei einem wie hier geschilderten
» Handen meiner Vertretung Probleme. Eine Grundschulung ist auch für
» Vertreter ok, zu mindest sofern sie auch die Vertretung wahrnehmen müssen
» und auch dieses tun.
»
» Ist aber die Teilnahme an Fortbildungen die einzige Aktivität, hätte ich
» extreme Probleme mit diesen.


Du hast vollkommen Recht, den BR/PR geht die SchwbV und iwe sie ihre
» Themen auch Fortbildung behnadelt nicht an. Der BR/PR entsendet auch nicht
» die SchwbV zu Fortbildungen und bestimmt hier auch nicht mit.

ich hatte schon heute morgen um 5 uhr gepostet, leider ist die antwort hier nicht angekommen. keine ahnung, wieso.

also nochmal:
mein 1. vertreter war in der sitzung dabei, als dieser "beschluß" vom PR gefaßt wurde. er war damit einverstanden. kann ich überhaupt jetzt noch den beschluß aussetzen, auch wenn es überhaupt keine grundlage für eine beschlußfassung gibt> oder ist es zumindest sinnvoll, der dienststelle MEINE meinung dazu kundzutun>

»
» Die SchwbV ist eine eigenständige MA-Vertretung mit eigener
» Rechtsgrundlage und regelt dementsprechend auch das Thema Fortbildung
» selbst.
»
» Das Thema Freistellung und auch Fortbildung der SchwbV und ihrer Vertreter
» regelt der § 96 (4) SGB IX. Selbstverständlich darf der AG über die hier
» genannten Mindestanforderungen hinaus gehen. Ein Mehr ist immer möglich.

klar, ein mehr ist immer möglich, das sollte die dienststelle dann selbst entscheiden. wir sind gerade alle aufgefordert worden, einzusparen.
»
» Eines sollte auch nicht sein, dass die Vertreter eigenständig ohne
» Absprache mit der Vertrauensperson handeln. Hier könnte sonst ggf. das
» Mandat der Vertrauensperson beschädigt werden.

sicher, diesbezüglich habe ich ja auch beits mehrmals mit diesen vertreterinnen gesprochen. sie halten sich nicht daran. das nächste mal lasse ich mir von beiden schriftlich gegenzeichnen.
»
» Auch ich hätte muss ich eingestehen bei einem wie hier geschilderten
» Handen meiner Vertretung Probleme. Eine Grundschulung ist auch für
» Vertreter ok, zu mindest sofern sie auch die Vertretung wahrnehmen müssen
» und auch dieses tun.

sie nehmen ca 3 - 4x pro jahr vertretung wahr, aber nur im tgl. geschäft, zB vorstellungsgespräche.
»
» Ist aber die Teilnahme an Fortbildungen die einzige Aktivität, hätte ich
» extreme Probleme mit diesen.

ja, das war bisher innerhalb 3 jahren bei der 2. vertreterin, die das ganze angezettelt hat, der fall. 4x im jahr war bisher fobi vom integrationsamt und an keiner nahm sie teil. ebenfalls nicht an versammlung. in vertretung hat sie sich NICHT an unsere absprachen gehalten.

mein vertrauen ist echt gestört. wie gesagt, ich habe mehrmals versucht, dinge zu klären und war dabei sehr deutlich. sie hält sich einfach nicht daran und erzählt dem PR falsches. (sie arbeitet dort im vorzimmer)

ich selber hatte bisher mit PR oder dienststelle keine probleme. finde das ganze sehr seltsam und erkenne auch den sinn diess verhaltens nicht.

deshalb würde ich gerne das integrationsamt zur gesprächsmoderation bitten. meine verbindung dorthin ist sehr gut. was hältst du davon>

eine antwort zu "beschluß bzw entsendung" bis heute mittag 12 uhr würde mir sehr weiterhelfen, da handeln jetzt angesagt ist. wie gesagt ab montag bin ich bis freitag nicht im dienst. danke

stellvertreter FOBI

David ⌂, NRW, Thursday, 23.06.2005, 23:36 (vor 6907 Tagen) @ traute

Hallo Traute,


offensichtlich beschreibst Du in meinen Augen Kommunikationsprobleme mit Deinen Stellvertretenden Mitgliedern.

Außerdem schreibst Du :

1. gibt es keine freistellungsgrundlage für 2. + 3. stellvertreter

daraus schließe ich dass die Anzahl der Schwerbehinderte Mitarbeiter-/innen in Deinem Betrieb unter 200 liegt und Du das 2. stellvertretende Mitglied nicht ständig heranziehen mußt.

2. bin ich nicht deren vorgesetzte

Das ist klar, da es in den Arbeitnehmervertretungen BR sowie SchwbV keine
Hirachie-Ebenen gibt, wohl aber den Unterschied des Gremiums (BR) und der VPschwbM mit stellvertretenden Mitgliedern (SchwbV)

3. gibt es diese FOBI von integrationsamt kostenlos

Sicherlich, aber Dein Arbeitgeber hat zudem bestimmt ein geregeltes Interesse seinen Lohnkosten eine Arbeitsleistung entgegenzunehmen (Heranziehung weiterer stellvertretender Mitglieder zu Bildungsveranstaltungen).

Kurzum, a. wer bezahlt die Fobi der Stellvtr. und b. wer verantwortet diese>> ( a. der AG / b. Du >)

4. besetht keine notwendigkeit für 2. + 3. stellvertreter tiefergreifende informationen zu erwerben, da es ans eingemachte geht und sie mit sicherheit bis ende meiner amtsperiode nicht damit in berührung kommen.

Wennn Du Sie nicht heranziehst aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ( über 200 schwbh. MA / - kann- Bestimmung-/ oder Abwesenheit der VPschwb etc.)

Aber, Du solltest meines Erachtens Dich mit allen Deinen stellvertretenden Mitgliedern treffen, um eine gemeinsame Vorgehensweise zu besprechen.


Gruß
David

VPschwbM

stellvertreter FOBI

Ewald Hansmeier @, Essen, Saturday, 25.06.2005, 20:52 (vor 6905 Tagen) @ traute

Hallo Traute!
Herr Hackenberger wird mir sicher zustimmen, das Du 25 % der Schwerbehindertenstimmen brauchst um einen Mißtrauensantrag gegen Deine Stellvertreter zu stellen.Überlege Dir gut ob es nicht evt. nach hinten los geht.
MfG Ewald Hansmeier

stellvertreter FOBI

traute, Saturday, 25.06.2005, 21:39 (vor 6905 Tagen) @ Ewald Hansmeier

hallo ewald,

an einen mißtrauensantrag habe ich bisher nicht gedacht. das wäre natürlich auch eine alternative. wie könnte das nach hinten losgehen> die stimmen würde ich bekommen.
damit verbunden wäre eine neuwahl der stellvertreterinnen, oder>

da ich selber ab montag zur Fobi bin, werde ich das dort thematisieren.
am freitag habe ich eine stellungnahme zu dem widrigen beschluß des PR and die dienststelle geschrieben.
wenn ich zurück bin, wird sich ja sicher etwas getan haben. ich bin bereit, das auszufechten. langsam dämmert mir, was dahinter stecken könnte...

es könnte so sein, dass mein 1. stellvertreter möglicherweise plant, zurückzutreten, da er ersatzmitglied im PR ist, außerdem in der tarifkommission und ständig deshalb unterwegs. seine intension ist mehr PR arbeit. bei uns ist alles im umstrukturierungsprozess (privatisierung)die 2. stellvertreterin ist befristet auf einer MuSchu stelle im sekretariat des PR, die inhaberin kommt im august zurück. was passiert dann mit ihr> sie würde nachrücken in die 1. stellvertretung bei rücktritt des jetzigen.
das macht sinn... dann auch das engagement des PR... was meint ihr> ich sehe ärger...

vielleicht sollte ich mir doch einen mißtrauensantrag überlegen...

stellvertreter FOBI

David ⌂, NRW, Saturday, 25.06.2005, 21:56 (vor 6905 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

übereil bitte nichts.

Du solltest m.E. erst einmal Deine Positionen in Ruhe betrachten und anschließend handeln.

Wenn Du Deine von Dir betreuten Schwerbehinderten mit einbeziehen willst, so wird dieses sicher auf deren Unverständnis stossen.
Ungeachtet der gesetzlichen Grundlagen für Dein in Betracht gezogenes, mögliches Handeln.

Deine Problematik entsteht für mein Verständnis aus unsachlichen Gründen seitens Deiner von Dir erwähnten Stellvertreterinnen.

Ob Du Dich auf ein solches Niveau herablassen musst stelle ich in Frage.
Deine Kompetenzen und Fähigkeiten sind doch sicherlich in anderen Situationen und von wichtigeren Personen gut erkannt worden.

Gruß

David
VPschbM

RSS-Feed dieser Diskussion