Teildienst (Kirche)

Habea, Friday, 09.09.2011, 17:41 (vor 4616 Tagen)

Liebe Forianer, ich habe eine Frage zum Thema Teildienst, zu der ich nirgendwo etwas finden konnte.
Eine Freundin arbeitet in einem Seniorenheim bei einem kirchlichen Träger mit verschiedenen Häusern. Sie wurde nun versetzt in ein Haus, in dem Teildienste gemacht werden. Nachdem sie nun seit 14 Tagen dort arbeitet ist sie total erschöpft, denn die hat aufgrund von Krankheit einen GdB von 50%.
Ihre Arbeitszeit ist i. d. R. von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Sie fragte mich, ob diese Arbeitszeiten dauerhaft zulässig sind.
Eine Schwerbehindertenvertretung gibt es nicht.
Ich hoffe, dass von euch jemand helfen kann. Habt ihr auch solche Dienstzeiten>
Vielen Dank vorab und allen ein schönes Wochenende wünscht Habea

Teildienst

hackenberger, Friday, 09.09.2011, 17:50 (vor 4616 Tagen) @ Habea

Hallo Habea,

bitte erst einmal wie schon so so oft auch hier im Forum darum gebeten, das Profil vollständig ausfüllen und dazu auch einmal den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim..." lesen und auch beachten.

Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):
Also, welches Gesetz kommt zur Anwendung BetrVG/ PersVG oder MAVG, Anzahl der Schwbs>
Du hast leider nur die Angabe "SBV" :-(

Denn eigentlich ist Deine Frage hier im Forum schon behandelt. Also die Themen welche hier von Dir angesprochen werden.

PS: Also VPSchwb sollte man eigentlich auch wissen, dass der Grad der Behinderung schon viele Jahre nicht mehr in "%" dargestellt/ ausgedrückt wird. Auch dieses und auch besonders, dass warum hatten wir hier schon behandelt. ;-)

Also hier GdB 50!!

Teildienst

silke, Niedersachsen, Sunday, 11.09.2011, 14:07 (vor 4615 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Habea,
»
» ich gehe davon aus, das Du "geteilten Dienst" meinst. Dienstbeginn 6 Uhr und um 8 Uhr soll eine Arbeitsunterbrechung/ Pause bis 14 Uhr erfolgen. Um von 14 bis 22 Uhr wieder im Einsatz zu sein...>>>>

Wie die "familienfreundlichen Dienstzeiten" am Tag verteilt werden können, ist abhängig von dem bei Euch zur Anwendung kommenden Gesetz /Tarif und der Interessenvertretung, die Arbeitszeit mitbestimmt.

Mag sein, das Du an einem Tag so arbeiten darfst....aber der Dienstbeginn am nächsten Tag um 6 Uhr verstösst gegen das Arbeitszeitgesetz.
Ist echt nicht zu fassen, welche krankmachenden Arbeitsbedingungen da wieder aus den Mottenkisten geholt werden.

Gruß
Silke

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