Ablauf der Heilungsbewährungszeit (Antragstellung / Widerspruch)

broesel, München, Tuesday, 13.09.2011, 14:53 (vor 4619 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,:flower:
nach langer Zeit habe ich auch mal wieder eine Frage, bei der ich momentan nicht weiterkomme.
Einer swb Kollegin soll nach nunmehr 5 Jahren anerkanntem GdB wegen Ablauf der Heilbewährungszeit (Mammacarzinom) der GdB von 50 auf 20 herabgesetzt werden. Noch ist sie in der Widerspruchsfrist.
Habt Ihr Erfahrungen damit, ob es sich lohnt, den Widerspruch ärztlicherseits gut begründen zu lassen bzw. welche Möglichkeiten für die Kollegin noch bestehen, um den GdB von 50 beizubehalten. Sie hat in der Tat u.a. noch immer enorme Probleme mit den (Nach-)Folgeschäden der Bestrahlung sowie enorme psychische Probleme.
Für Tipps bzw. Erfahrungsberichte wäre ich dankbar.
Ich wünsche Euch noch einen wundervollen (und wie hier in München) sonnigen Tag.
Lb Grüße von broesel:-P

Ablauf der Heilungsbewährungszeit

hackenberger, Tuesday, 13.09.2011, 19:50 (vor 4619 Tagen) @ broesel

Hallo broesel,

hier sind mehrere Punkte zu beachten.

1. Ist die Erkrankung welche zu Anerkennung der Behinderung führte, also Mammacarzinom, wirklich ausgeheilt>
2. Gibt es ggf. weitere neue oder bei der Antragstellung nicht zur Anerkennung gebrachte sonstige Erkrankungen, welche Anerkennungsfähig sind>

Auch muss man daran denken, dass bei bestimmten Erkrankungen bei denen eine Heilbewährungszeit zuerkannt wird, auch auf Grund der Erkrankung auch seelische und psysiche Auswirkungen mit berücksichtigt werden. Diese bestehen aber oftmals auch noch zu dem Zeitpunkt des Ablaufes der Heilbewährungszeit. Somit könnten auch diese ggf. einer Abstufung des GdB entgegen stehen. Doch dann sollte hier auch eine ärztliche Behandlung dieser erfolgen. Denn sonst hat man Probleme dieses glaubhaft darzustellen.

Alles in allem, benötigt man gute und ausführliche neuere! ärztliche Befundberichte. Da hier doch gutes Wissen sehr wichtig ist, rate ich in solchen Fällen den Weg zu Fachleuten wie dem VdK. Die kennen die wichtigen Punkte auf die es hier ankommt. VdK-Kurzvideo dazu unter
[link=http:///index.php>id=22&rid=262]www.vdktv.de[/link]

Wichtig auch: Sofern man mit einen negativen Bescheid nicht zufrieden ist, kann man Widerspruch einlegen und ggf. auch den Weg zum Sozialgericht wählen. Denn erst 3 Monaten nach Rechtskraft eines Bescheides, also ggf. eines letztinstandlichen Urteils des BSG, endet rechtlich der Status "Schwerbehindert". Bis zu diesem Zeitpunkt hat man also alle Rechte eines Schwerbehinderten § 116 SGB IX. Das gilt natürlich auch für den Arbeitgeber bezüglich der Ausgleichsabgabe.

Kontextlink:
Aufschiebende Wirkung im Schwerbehinderungsrecht (SGB IX)

Ablauf der Heilungsbewährungszeit

broesel, München, Wednesday, 14.09.2011, 10:26 (vor 4618 Tagen) @ hackenberger

Guten Morgen Bernhard,
danke für Deine ausführliche Antwort, mit deren Hilfe ich der Betroffenen vielleicht doch noch ein Stück weit helfen kann.

» 1. Ist die Erkrankung welche zu Anerkennung der Behinderung führte, also
» Mammacarzinom, wirklich ausgeheilt>
Nach Auskunft der Betroffenen ja.

» 2. Gibt es ggf. weitere neue oder bei der Antragstellung nicht zur
» Anerkennung gebrachte sonstige Erkrankungen, welche Anerkennungsfähig
» sind>
Soweit ich zum jetzigen Zeitpunkt von ihr weiß nein; allerdings wurde die psychische Auswirkung und deren Folgen (wie von Dir ja auch erwähnt) meiner Meinung nach nicht genügend bzw. gar nicht berücksichtigt.

Ich habe ihr geraten, mit den behandelnden Ärzten bezüglich des GdB noch ausführlich zu sprechen und um wirklich fundierte und gut ausgearbeitete Atteste zu bitten.
» ...seelische und psysiche Auswirkungen mit berücksichtigt werden. Diese
» bestehen aber oftmals auch noch zu dem Zeitpunkt des Ablaufes der
» Heilbewährungszeit. Somit könnten auch diese ggf. einer Abstufung des GdB
» entgegen stehen. Doch dann sollte hier auch eine ärztliche Behandlung
» dieser erfolgen. Denn sonst hat man Probleme dieses glaubhaft
» darzustellen.

Und genau der nachfolgende Absatz ist das, was mir jetzt in der Beratung enorm weiterhilft.
» .. Denn erst 3 Monaten nach Rechtskraft eines Bescheides, ...Bis zu diesem Zeitpunkt hat man also alle Rechte eines Schwerbehinderten § 116 SGB IX.

Also noch mal ganz lieben Dank für die Unterstützung.
Herzliche Grüße
broesel (E.Kr.):ok:

Ablauf der Heilungsbewährungszeit

BirgitKE, Berlin, Wednesday, 14.09.2011, 11:14 (vor 4618 Tagen) @ broesel

» Ich habe ihr geraten, mit den behandelnden Ärzten bezüglich des GdB noch
» ausführlich zu sprechen und um wirklich fundierte und gut ausgearbeitete
» Atteste zu bitten.

Hallo Broesel,

und genau da liegt meines Erachtens das Problem:
1. Ärzte erhalten für ausführliche Stellungnahmen keine ausreichende Vergütung
deshalb wird es die in der gewünschten Form nur in Einzelfällen geben...
2. Ärzte formulieren häufig nur die Diagnosen und auf die gibt es keinen bzw. keine angemessenen GdB, sondern nur auf die entsprechenden Beeinträchtigungen die aus der Erkrankung/Behinderung folgen...
Mal ein flapsiges Beispiel: Es ist bei der Bemessung des GdB durchaus ein Unterschied, ob ein Rechts- oder Linkshänder seinen Arm verliert... aber eben auch nur, wenn der Antragsteller beschreibt, warum er als Rechtshänder ohne rechten Arm grosse Beeinträchtigungen in seinem Leben hat. Hier steigt dann die Wahrscheinlichkeit, dass es einen angemessenen und nicht nur den niedrigsten GdB gibt...

Ich rate meinen Kollegen immer:
Mach einen "Jammerzettel". Das ist die Anlage in der beschrieben wird, welche Auswirkungen die Behinderung im tatsächlichen Privat- und Arbeitsleben hat. "Also, was kann ich nicht mehr, was mein gleichaltriger gesunder Nachbar alles noch kann. Wie doof fängt mein Tag schon an... ich komme kaum aus dem Bett... die Schmerzmittel machen mich schummrig und setzen meine Aufnahmefähigkeit herab etc..." Eben mal nicht stark sein und erzählen, irgendwie geht es schon, sondern einen komprimierten Tagesablauf mit allen geht nicht-geht nur mit Einschränkungen - etc. Und wenn man dann noch einen taffen Arzt hat, dann nimmt er das Teil zur Kenntnis, schreibt drunter, dass die Schilderungen aus ärztlicher Sicht nachvollziehbar sind und unterschreibt. Das wäre dann die Krönung und man hat die ausführliche Situationsbeschreibung die man braucht.

LG
Birgit

--
MfG
Birgit

Ablauf der Heilungsbewährungszeit

broesel, München, Wednesday, 14.09.2011, 12:15 (vor 4618 Tagen) @ BirgitKE

Liebe Birgit,
DANKE - Du bist super.:ok:
Genau die Problematik wegen der Gutachten kenne ich eben auch aus der Praxis.
Bei dem behandelnden Arzt dieser Kollegin handelt es sich (Gott sei Dank) um einen der "Guten".

» Ich rate meinen Kollegen immer:
» Mach einen "Jammerzettel".
Den werde ich mir an die Wand kleben!

Herzliche Grüße von broesel

Ablauf der Heilungsbewährungszeit

hackenberger, Wednesday, 14.09.2011, 17:45 (vor 4618 Tagen) @ broesel

Hallo,

betreffend des ausführlichen Befundberichtes folgende Hinweise:

1. Ärzte können nunr dieses aufführen was sich aus ihren Unterlagen/Akten ergibt. Also dem Arzt auch alle Auswirkungen/ Einschränkungen vortragen, damit es in die Akten und später in den Befundbericht kommt.

2. Die Ärzte erhalten von den Versorgungsämter nur eine nicht zu üppige Pauschale. Also dem Arzt erklären, man wäre gerne bereit hier Kosten zu tragen. Es fallen i.d.R. dann Kosten von ca. 20,- - 30,- € an. Dieses ist gut angelegtes Geld und man kann es von der Steuer absetzen.

3. Es macht großen Sinn, einmal entweder das persönliche Gespräch zum Sachbearbeiter des Widerspruchsausschusses des VA zu suchen oder diesen einmal zu einem Vortrag in die Schwerbehindertenversammlung einzuladen. Denn man muss dann leider erkennen, dass viel weniger zu einem positiven Bescheid führt als wir uns oft vorstellen. Sofern diese zu Vorträgen in die Versammlung kommen, was sie eigentlich gerne machen, bringen sie auch immer gute Unterlagen mit welche sie dann der SchwbV überlassen. So hat man für dei Zukunft eine gute Unterlage zum nachlesen.

Ablauf der Heilungsbewährungszeit

Hotte, Stuttgart, Thursday, 15.09.2011, 12:11 (vor 4617 Tagen) @ broesel

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,:flower:
» nach langer Zeit habe ich auch mal wieder eine Frage, bei der ich momentan
» nicht weiterkomme.
» Einer swb Kollegin soll nach nunmehr 5 Jahren anerkanntem GdB wegen Ablauf
» der Heilbewährungszeit (Mammacarzinom) der GdB von 50 auf 20 herabgesetzt
» werden. Noch ist sie in der Widerspruchsfrist.


Ein kleiner Hinweis:
Im Vorfeld einer geplanten Herabstufung kommt ja der Anhörungsbogen.
Hier kann man schon sehr viel machen, mit persönlicher Situationsschilderung, sowie aktuelle ärztliche Befunde. Ich habe die Erfahrung gemacht, das bei nachvollziehbaren Argumenten und Befunden es nicht zu einer Herabstufung gekommen ist.

Wenn man allerdings auf den Anhörungsbogen nicht reagiert und den Verwaltungsakt "Herabstufung" abwartet, wird es i.d.R. sehr viel schwieriger.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Ablauf der Heilungsbewährungszeit

ingo, Bremen, Friday, 16.09.2011, 05:13 (vor 4617 Tagen) @ broesel

» Habt Ihr Erfahrungen damit, ob es sich lohnt, den Widerspruch»

Guten Morgen EVA,

ja ein Widerspruch lohnt sich immer, ansonsten hat man oder Frau doch schon verloren.

Der "Jammerzettel" gleich im Widerspruch oder als Anlage wirkt Wunder, kommt es dann noch zu einer positiven Bemerkung wie beschrieben vom Arzt, ist der Widerspruch meistens erfolgreich.

Bei uns in Bremen wird dieser Hinweis sogar vom Amt in den Weiterbildungsseminaren so erklärt.

Viel Erfolg beim Widerspruch

Es grüßt der Norden

Ablauf der Heilungsbewährungszeit

hackenberger, Friday, 16.09.2011, 10:32 (vor 4616 Tagen) @ ingo

Hallo,

» ja ein Widerspruch lohnt sich immer, ansonsten hat man oder Frau doch
» schon verloren.
das stimmt!

» Der "Jammerzettel" gleich im Widerspruch oder als Anlage wirkt Wunder,
» kommt es dann noch zu einer positiven Bemerkung wie beschrieben vom Arzt,
» ist der Widerspruch meistens erfolgreich.
hier muss ich leider widersprechen. Denn ich hatte gerade mich mit dem SB des für meinen Wohnort zuständigen Widerspruchsausschusses zu diesem Thema unterhalten. Es ist leider nicht mehr so wie früher und es wird leider noch negativer. Dieses auch, weil es in den zu Grunde liegenden Vorschriften negative Veränderung betreffend der möglichen GdB gab und noch weiter gibt, geben wird. Klar man sollte gut und nachvollziehbar die Einschränkungen aus GRÜNDEN DER BEHINDERUNG an der Teilhabe am Leben darstellen. Aber sie sollten auch medizinisch belegt/ belegbar sein. Also sich aus den Akten des Arztes ergeben.

Daher ja mein Hinweis, sucht das Gespräch mit den hier zuständigen SB des Widerspruchsausschusses und ladet diese einmal zur Schwerbehindertenversammlung ein. Dieses auch, weil nicht alle Dienststellen der Ämter hier gleich entscheiden. Es gibt hier Unterschiede in den grundsätzlichen Auslegungen in den einzelenen Ländern. Denn vieles sind ja Auslegungen und Kannregelungen. Ich bin nun ja nicht mehr "aktiv im betreiblichen Mandat" doch pflege ich die Kontakte zu den verschiedenen Stellen weiter, auch um hier möglichst optimal Antworten geben zu können.

Dieses auch, betreffend der zuständigen Agentur für Arbeit betreffend Gleichstellungsanträgen. Diese interessieren z.B. Probleme/ Einschränkungen im privaten Umfeld gar nicht mehr, war früher auch einmal etwas anders gesehen wurde. Früher hat also auch hier das Thema "Teilhabe am Leben" einen positiveren Stellenwert. Auch hier hatte ich erst kürzlich ein etwas ernüchterndes Gespräch mit den entsprechenden SB/ Stellen.

Das ist aber auch alles nicht unbedingt verwunderlich, denn die allgemeine Lage in der Wirtschaft spielt hier bei diesen Themen immer hinein. Denn geht es allen schlechter, betrifft dieses ja das Thema "Teilhabe am Leben" alle, also auch Nichtbehinderte.

Wenn die zuständigen Stellen/ SB feststellen, dass verstärkt von bestimmten SchwbV Anträge gestellt/untertsützt werden, welche unberechtigt sind, also keine Chance auf positiven Ausgang haben, so ist dieses nicht dienlich bei zukünftigen Anträgen. Denn auch dort arbeiten ja zum Glück Menschen. Wir alle wissen aber ja auch, hat man einmal einen negativen Eindruck, legt man diesen nicht zukünftig einfach bei Seite sondern er spielt in weitere Entscheidungen immer hinein. Auch wenn es nicht sein sollte.

Ablauf der Heilungsbewährungszeit

ingo, Bremen, Friday, 16.09.2011, 10:40 (vor 4616 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

ja stimmt was du schreibst, ist nun leider so das diese Maßnahmen immer vom Bundesland abhängig ist.

Ich bin wie du für eine enge Zusammenarbeit mit den Ämtern und suche ständig den persönlichen Kontakt. Bei uns in den Ämtern sind es auch oft Leidensgenossen mit den gleichen Erkrankungen und wenn die einen kennen folgt schon mal ein guter Tip!

Aber Ablehnungen gibt es leider seit 2-3 Jahren immer häufiger. Liegt wohl an der Regierung oder so.

Trotzdem ein schönes Wochenende

Gruß der Bremer

Ablauf der Heilungsbewährungszeit

Alexandra, München, Tuesday, 20.09.2011, 19:06 (vor 4612 Tagen) @ broesel

Wir haben in unserem Bereich (öffentl. Dienst/Schulen) die Erfahrung gemacht, dass nach abgelehnten Widersprüchen von Anträgen auf Schwbh-Eigenschaft eine Klage per Sozialgericht oft viel zu lange dauert, wogegen eine Nichteinverständniserklärung auf den Widerspruch a) schneller und b) erfolgreicher waren.

Schreibt man auf einen Widerspruch eine Nichteinverständniserklärung, lädt das Versorgungsamt zur Untersuchung ein. In unseren Fällen waren diese Verfahren positiver, als die der Klagen.

Die meisten Ablehnungen resultieren aus den meist dürftigen Angaben in den Befundberichten. Ärzte - wie auch hier schon gesagt wurde - halten diese Berichte wg. der fehlenden/geringen Vergütung oft knapp und beschränken auf Diagnosen. Damit können die beurteilenden Ämter nichts anfangen. Wichtig ist, dass Auswirkungen der Einschränkungen, Wechselwirkungen, Beeinflussung einer Einschränkung auf die andere klar herausgestellt sind. D. h. der Antragsteller sollte auch immer selbst seine Einschränkungen in alltägl. Arbeits- und Lebenssituationen beschreiben (oder auch bejammern).

--
Die Angst ist nicht dein Feind. Sie ist ein Kompass, der dir zeigt, wo du wachsen musst. (Steve Pavlina)

RSS-Feed dieser Diskussion