voller Zusatzurlaub trotz Elternzeit (Zusatzurlaub)

SBV_AZHV, München - Bayern, Thursday, 03.11.2011, 16:22 (vor 4581 Tagen)

Liebe SBVler,

eigentlich ist meine Frage bereits durch die Leitsätze BAG-Urteils vom 17.5.11, 9 AZR 197/10 im Grundsatz beantwortet.
Was dennoch nicht heißen muss, das es alle Rechtsgelehrten so sehen müssen! Aktuelles Beispiel in der Zeitschrift Behindertenrecht.

Widersprüchlich ist a.m.S. daher der Hinweis aus dem Knittel-Kommentar zu §125 S.1303 RnNr 37:
Der so ermittelte Zusatzurlaub ist dem allgemeinen Urlaubsanspruch hinzuzurechnen. Er darf nicht aus aus anderen Gründen wieder vermindert werden.
Entsteht der volle Zusatzurlaub 5 Tage, dürfte er trotz unterjähriger Elternzeit nicht verringert werden.

Besonders betroffen Sie unsere sb "Mamies"

Eine entsprechende BV gibt es nicht.

Beste Grüße, Markus

voller Zusatzurlaub trotz Elternzeit

hackenberger, Thursday, 03.11.2011, 18:48 (vor 4581 Tagen) @ SBV_AZHV

Hallo Markus,

» Widersprüchlich ist a.m.S. daher der Hinweis aus dem Knittel-Kommentar zu § 125 S.1303 RnNr 37:
Er ist nicht widersprüchlich aber er kann zu Missdeutungen führen. Er bezieht sich aber auch ausschließlich auf den § 125 Abs. 2 Satz 3 SGB IX (Zwölftelung Regelung).

Weiter, der Abs. 2 Satz 3 des § 125 SGB IX betrifft nicht die mögliche Kürzung des Urlaubsanspruches lt. Elternzeitgesetz. Er bezieht sich ausschließlich auf das Thema Zwölftelung des Zusatzurlaubes bei Unterjährigem entstehen des Urlaubsanspruches.

Aber ja, dieses BAG-Entscheidung könnte nun berücksichtigt werden und daher in die Kommentierungen zur besseren Verständlichkeit aufgenommen werden.

Zu beachten ist aber auch, dass das Elternzeitgesetz erst später eingeführt wurde. In diesem Gesetz hat der Gesetzgeber (leider) eine negative Regelung betreffend des gesetzl. Urlaubsanspruches getroffen.

Da nun aber der Grundsatz gilt, dass der Zusatzurlaub, da auch gesetzl. Anspruch, folgt den Regel des gesetzl. Urlaubes lt. Bundesurlaubsgesetz gilt dieses nun auch hier.

Aber ja, es ist nicht immer einfach dieses alles gleich zu erkennen und zu verstehen.

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