Einsehen in BR-Protokoll (Allgemeines)

bemu, Wednesday, 06.07.2005, 11:39 (vor 6894 Tagen)

Hallo,

Als SBV kann ich in BR-Protokoll einsehen, allerdings nur wenn die Protokoll beim BR-Sitzung von BR-Mitgliedern per Beschluss abgesegnet ist. Kommt immer wieder vor, das die Protokolle erst Wochen später abgesegnet ist, so lange darf ich nicht einsehen. Ist das so überhaupt OK>

Gruss
Bernd

Einsehen in BR-Protokoll

Manfred Berghofer @, Bad Bramstedt, Thursday, 07.07.2005, 09:24 (vor 6893 Tagen) @ bemu

» Hallo,
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» Als SBV kann ich in BR-Protokoll einsehen, allerdings nur wenn die
» Protokoll beim BR-Sitzung von BR-Mitgliedern per Beschluss abgesegnet ist.
» Kommt immer wieder vor, das die Protokolle erst Wochen später abgesegnet
» ist, so lange darf ich nicht einsehen. Ist das so überhaupt OK>
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» Gruss
» Bernd

Hallo Bernd,
SchwbhV und BR sollten doch zusammenarbeiten und sich nicht durch Formalismus behindern. Deine Frage kann ich leider nicht beantworten, da sie sich bei uns im Betriebsrat noch nie gestellt hat. Der Vertrauensmann wird zu jeder Sitzung des BR eingeladen - auch wenn keine Themen für ihn dabei sind. Natürlich bekommt er Einsicht in alle Unterlagen die er für seine Tätigkeit braucht. Die Schwerbehinderten werden von uns besonders geschützt und daher ist eine enge Zusammenarbeit mit der SchwbhV für uns unerlässlich. Das war so, dass ist so und das bleibt auch so, jedenfalls solange ich BR-Vorsitzender bin.
Viele Grüße
M. Berghofer

Einsehen in BR-Protokoll

Bernd Müller, Friday, 08.07.2005, 07:04 (vor 6892 Tagen) @ Manfred Berghofer

Vielen Dank für die Antwort.

Leider ist es so, das BR allgemein streng nach Formalismus geht.
Dann habe ich so verstanden, das diesen Art von einsehen in BR-Protokoll auch zu den strengen Formalismus gehört :-(
Zusammenarbeit ist schwierig. Oft wird eine Arbeitsgruppe gegründet, in dem SBV kein Recht hat zu beteiligen. Und wenn ausgearbeitet wurde und den Gesamt-BR das Ergebniss vorgestellt wird, habe ich ziemlich schwer meine Beitrag einzubringen oder z.B. auf Benachteilung der SB hinzuweisen. Die gehen von der Standpunkt aus, das ich zwar eine beratende Funktion in BR habe, aber darf mich nicht "einmischen" ("vertrauenvolle" Zusammenarbeit).

Gruss
Bernd

Einsehen in BR-Protokoll

hackenberger, Friday, 08.07.2005, 17:53 (vor 6892 Tagen) @ Bernd Müller

Hallo Bernd, hallo Manfred,

die Art wie, wann und durch wen ein Protokoll einer BR-Sitzung zu fertigen ist regelt das BetrVG. Dort ist auch geregelt, wie mit Änderungen zu verfahren ist. Gerade bei der letzten Frage machen eigentlich viele BR Fehler. Denn das Protokoll wird vom Schriftführer gefertigt und vom Vorsitzenden bzw. seinem Vertreter sofern dieser die BR-Sitzung geleitet hat unterschrieben. Sofern nun ein Teilnehmer Änderungen zu diesem Protokoll wünsch, sind diese diesem Protokoll (Original) beizufügen. Das BetrVG sieht eigentlich keine Abstimmung und Abänderung des Protokolls vor. Die SchwbV hat das Gleiche Recht wie jedes BR-Mitglied. Bekommen also BR-Mitglieder Kopien dieses Protokoll hat auch die SchwbV Anspruch auf eine Kopie. Weiter ist das Protokoll unmittelbar nach der Sitzung oder zumindest zeitnah zu fertigen. Bei der nächsten Sitzung muss es vorliegen, es könnten sich auch aus dem Protokoll Punkte ergeben welche bis zu nächsten Sitzung erledigt sein müssten bzw. Folgepunkte auslösen und deshalb muss das Protokoll vorliegen.

Hallo Manfred, die SchwbV hat ein Einsichtrecht in alle Unterlagen, gleichgültig ob sie für die Arbeit als SchwbV benötigt werden oder nicht. Sie hat die gleichen Rechte wie ein BR-Mitglied nur darf sie nicht abstimmen sondern nur beraten. Wenn sie aber gut berät, also argumentiert, so stimmen die BR-Mitglieder schon für sie mit ab, bzw. in ihrem Sinne. Sonst gilt leider der § 95 (4). ;-)

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