Aufsichtsrat (Kirche)
Hallo Ihr Mitstreiter,
wir sind sind eine Einrichtung der Diakonie.
Es ist geplant, den Vorsitz der MAV in den Aufsichtsrat zu integrieren.
Unsere Hackordnung:
1. Aufsichtsrat
2. Vorstand
3. Geschäftsführung.
Hat die SBV, gem. SGB IX, § 95, auch einen Anspruch auf einen solchen Sitz >
Grüße