Elekronische Fallakte (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 19.12.2011, 16:21 (vor 4538 Tagen)

Hallo Zusammen,

nachdem auch in unserem Betrieb mittlerweile die Vereinbarungen zu BEM und Integrationsverfahren abgeschlossen wurden, stellt sich nun in der Umsetzung die Frage der Fallakte.
Für die jeweiligen Teams wäre eine Art elektronischer Fallakte mit Einsichtsmöglichkeit für alle Teammitglieder ideal.

Gibt es etwa für so etwas spezielle Programme>>>
Oder zumindest Programme, die ohne großen Aufwand angepasst werden könnten >
Oder wie wird das bei Euch sonst gehandhabt >

Wäre schön, wenn Ihr mir ein paar Tipps/Erfahrungen zukommen lassen könntet.

--
&Tschüß

Wolfgang

Elekronische Fallakte

hackenberger, Monday, 19.12.2011, 16:35 (vor 4538 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

bei diesem Thema aber UNBEDINGT beachten, es liegt jeweils an JEDEM Betroffenen AN wer hier Einsichtsrecht haben soll. Denn in JEDEM Fall hat der AN das Recht festzulegen wer am BEM teilnehmen darf. Er muss ja nicht immer das gesamte geplante BEM-Team akzeptieren.

Hier dann weiter auch die Themen "Aufbewahrungszeitraum und Löschung sowie zu welchem Zweck darf Einsicht genommen werden" beachten.

Kontextlinks:
Datenschutz: Elektronische Personalakte - Tipps für eine gelungene Umsetzung

[link=http://www.arbeitssicherheit-kompakt.de/newsletterarticle.asp>his=5097.2569.3842&id=6342]Muster-Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung: Elektronische Personalakte/Datenschutz[/link]

Elekronische Fallakte

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 19.12.2011, 20:02 (vor 4538 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard

» Er muss ja nicht
» immer das gesamte geplante BEM-Team akzeptieren.
Hast Du dafür eine Rechtsquelle > Das habe ich sonst nirgendwo gefunden, daß auch einzelne Teilnehmer abgelehnt werden dürfen.
» Hier dann weiter auch die Themen "Aufbewahrungszeitraum und Löschung sowie
» zu welchem Zweck darf Einsicht genommen werden" beachten.
Das haben wir geregelt. Diese Fallakte ist nicht physischer Bestandteil der Personalakte und wird getrennt geführt. Die Betroffenen werden darüber unterrichtet einschl. des Rechts auf Einsichtnahme.

--
&Tschüß

Wolfgang

Elekronische Fallakte

hackenberger, Monday, 19.12.2011, 20:32 (vor 4538 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

» Er muss ja nicht immer das gesamte geplante BEM-Team akzeptieren.
» Hast Du dafür eine Rechtsquelle > Das habe ich sonst nirgendwo gefunden,
» daß auch einzelne Teilnehmer abgelehnt werden dürfen.
Das ergibt sich z.B. aus dem Gesetz dem § 84 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz SGB IX. Der BR und SchwbV sind nur mit Zustimmung des Betroffenen im Boot.

Weiter können beim BEM die Rechte der Beschäftigten, lt. § 82 Abs. 2 BetrVG betreffend der Hinzuziehung des BRM des Vertrauens bei Gesprächen mit dem AG, nicht eingeschränkt werden. Denn hier handelt es sich ja oftmals um sehr sensible Daten. Dieses muss also beim Thema "Leserechte der elektr. Fallakte" beachtet werden. Bedeutet, Einschichtsrecht in die elektr. Fallakte nur durch die jeweiligen Teilnehmer des BEM.

Nicht ablehnen dürfte er wohl die Hinzuziehung des Betriebsarztes oder AG. Hier könnte ein Ausschluss dieser eine Durchführung eines BEM verhindern.

Lehnt also der/die Betroffene die Hinzuziehung des BR oder SchwbV ab, so dürfen diese auch keine Einsicht in die Akten haben.

RSS-Feed dieser Diskussion