Kündigungsschutz wenn Dienststelle schließt (Kündigung)

Hiltrud Korb @, Monday, 11.07.2005, 10:46 (vor 6873 Tagen)

Hallo,
ich hoffe Sie können mir meine Frage beantworten ich bin SBV im öffentlichen Dienst in einer Dienststelle - Klinik- , jetzt soll diese Klinik geschlossen werden. Der Träger hat noch 5 andere Kliniken und in ganz 5 Verwaltungsabteilungen in anderen Städten.
Meine Frage wie sieht es mit den Gleichgestellten aus>
Mir wurde mitgeteilt, dass die Gleichgestellten die nach Bekanntgabe der Schließung einen Antrag stellten keinen Kündigungsschutz hätten.
Ich habe schon an verschieden Adressen nachgefragt aber keine ausreichende Antwort erhalten.
Es gibt keinen Kündigungsschutz wenn der Betrieb komplett schliesst das ist mir bekannt aber in dem Fall ist es nur eine Dienststelle - Filiale_

Ich hoffe von Ihnen eine positive Antwort zu bekommen.
Vielen Dank
MfG
Hiltrud Korb

Kündigungsschutz wenn Dienststelle schließt

hackenberger, Monday, 11.07.2005, 11:20 (vor 6873 Tagen) @ Hiltrud Korb

Hallo Hiltrud,

der Kündigungsschutz ist ja mit der Novellierung des SGB IX geändert worden. Er gilt nur noch bei Nachweis der Schwerbehinderung (s. § 90 SGB IX). Von dieser Änderung nicht betroffen sind die Fälle in welchen ein Antrag auf Gleichstellung gestellt wurde (i.d.R. telefonisch, da Uhrzeit-/Datumstempel der Antragstellung erfolgt). Hier gilt sofern diesem stattgegeben wird der besondere Kündigungsschutz ab Antragstellung.

Weiter gibt es auch ein Urteil des BAG vom 20.01.2005 Besonderer Kündigungsschutz trotz Nichtanzeige der Schwerbehinderung durch den Arbeitnehmer) "Zitat: Der Arbeitgeber ist nach Ansicht des BAG nicht schutzbedürftig und muss die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des Arbeitnehmers beantragen, wenn der schwer behinderte Arbeitnehmer den
Arbeitgeber vor dem Ausspruch der Kündigung über seine körperlichen Beeinträchtigungen informiert und über eine beabsichtigte Antragstellung beim Versorgungsamt in Kenntnis gesetzt hat. Eine solche Kenntnis des
Arbeitgebers sei auch anzunehmen, wenn der Betriebsrat im Rahmen des Anhörungsverfahrens dem Arbeitgeber mitteilt, der Arbeitnehmer habe dem Betriebsrat gegenüber geäußert, er habe beim Versorgungsamt einen
Feststellungsantrag auf Schwerbehinderung gestellt."

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