Teilnahme an Vorstellungsgesprächen / Vorauswahl Einstellungen (Umgang mit BR / PR)

Muenchen, Bayern, Monday, 16.01.2012, 13:15 (vor 4502 Tagen)


Ein herzliches Grüß Gott aus München an alle.

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

ich habe eine Frage und bitte um Unterstützung und Antwort.
Ich bin hier im öffentl. Dienst in einer Behörde (Agentur) die SBV.
Bei Einstellungen gibt es hier bei uns eine Vorauswahl der BewerberInnen
um zu schauen ob die formalen Voraussetzungen für die Stelle die wir
ausgeschrieben haben auch vorhanden sind wie z.B. abgeschlossenes Studium,
Vorkenntnisse im Arbeitsbereich usw..

Bei dieser Vorauswahl ist immer die Gleichstellungsbeauftragte, die
Teamleitung, die Personalberatung und wenn SB auch die SBV zu beteiligen.
Wir haben auch ein Jobcenter mit eigener Geschäftsführung da sind die
Gremien des JC zu beteiligen wenn es dort um Einstellungen geht. Heute
war der Personalrat des JC bei einer Vorauswahl dabei.
Hier in der Agentur ist es nicht zulässig dass der PR teilnimmt.
Meine Frage kann eigenständig entschieden werden dass der PR des Jobcenter
an der Vorauswahl und ggf. an Auswahlgesprächen teilnimmt>
Herzlichen Gruß Karin aus München

--
muenchen

Teilnahme an Vorstellungsgesprächen / Vorauswahl Einstellungen

hackenberger, Monday, 16.01.2012, 14:09 (vor 4502 Tagen) @ Muenchen

Hallo,

» Hier in der Agentur ist es nicht zulässig dass der PR teilnimmt.
» Meine Frage kann eigenständig entschieden werden dass der PR des Jobcenter
» an der Vorauswahl und ggf. an Auswahlgesprächen teilnimmt>

Also, so ganz verstehe ich die Frage nicht!! Wer hat hier was entschieden udn wer hat hier was dagegen>>

Der BR/PR hat hier die gleichen Interssen wie die SchwbV und er kann hier auch Auswahlrichtlinien verlangen, diese unterliegen der Mitbestimmung.

Auszug aus Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei der Einstellung
Der Betriebsrat kann Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellung, Versetzung, Umgruppierung und Kündigung begehren. In Betrieben von mehr als 500 Arbeitnehmern kann er die Aufstellung von Richtlinien verlangen.
(ECHTES MITBESTIMMUNGSRECHT)

Bei PR dürfte analoges Recht gelten.


PS: Bitte das Profil vollständig auszufüllen und hierzu auch den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim..." doch bitte beachten.

Teilnahme an Vorstellungsgesprächen / Vorauswahl Einstellungen

Muenchen, Bayern, Tuesday, 17.01.2012, 13:32 (vor 4501 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard Hackenberger,

ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Die Antwort hat mir weitergeholfen.
Zu meiner Frage: Natürlich bekommt der PR alles vorgelegt wie Einstellunge, Versetzungen usw.. Hier geht es um die Beteiligung des PR an den Auswahlgesprächen. Aber das habe ich in der Antwort gelesen.
Was ist damit gemeint bitte das Profil vollständig ausfüllen, den ersten Forumsbeitrag und Streng geheim beachten> Ich war bis dato noch nicht im
Forum (außer einem Versuch). Bitte um Mitteilung was ich machen muss.
Ganz herzlichen Dank und einen schönen Gruß Karin

--
muenchen

Teilnahme an Vorstellungsgesprächen / Vorauswahl Einstellungen

hackenberger, Tuesday, 17.01.2012, 13:44 (vor 4501 Tagen) @ Muenchen

Hallo Karin,

» ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Bitte!

» Die Antwort hat mir weitergeholfen.
Schön so!

» Hier geht es um die Beteiligung des PR an den Auswahlgesprächen.
Du hast leider noch nichts dazu geschrieben, wer etwas und warum gegen die Teilnahmen des PR hat!!

» Was ist damit gemeint bitte das Profil vollständig ausfüllen, den ersten
» Forumsbeitrag und Streng geheim beachten>
Die Aussagen (Bitte) in diesem 1. Forumsbeitrag sind doch eigentlich klar und wir haben diese auch so oft hier in Beiträge wieder erwähnt ;-)

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» Ich war bis dato noch nicht im Forum (außer einem Versuch).
Du bist doch seit 24.05.2007 hier angemeldet und hast z.Zt. 5 Beiträge ;-(

» Bitte um Mitteilung was ich machen muss.
Einfach die angesprochenen und zutreffenden Punkte im Profil ausfüllen!

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