Ausweisverlängerung (Antragstellung / Widerspruch)

Lucki, NRW, Friday, 20.01.2012, 11:10 (vor 4491 Tagen)

Hallo zusammen,
ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Leider habe ich unter der Suchfunktion nicht´s aussagekräftiges gefunden

Folgendes ist vorgefallen....

Ausweis ist abgelaufen. Es wurde Widerspruch beantragt. Es läuft ein Feststellungsverfahren, die sich ja meistens ziemlich hinziehen.

Was passiert, wenn die Bearbeitung länger wie 3 Monate dauert>
Meines Wissens hat der sb AN solange das Verfahren läuft seinen sb Schutz.

Ist das korrekt>

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruß Lucki

Ausweisverlängerung

hackenberger, Friday, 20.01.2012, 11:46 (vor 4491 Tagen) @ Lucki

Hallo Lucki,

wenn der Ausweis abgelaufen ist, lässt man ihn verlängern.

Bei Ab-/Auslauf der Heilungsbewährung sollte man frühzeitig handeln. Der Termin/Zeitpunkt kommt ja nicht überraschend.

Das Thema Aus-/Ablauf der [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=heilungsbew%E4hrung]Heilungsbewährung[/link] haben wir auch schon behandelt.
Findet man also mit der Suchfunktion.

Kontextlink:
Aufschiebende Wirkung im Schwerbehinderungsrecht (SGB IX)

Ausweisverlängerung

Lucki, NRW, Friday, 20.01.2012, 13:54 (vor 4491 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Bernhard
»
» wenn der Ausweis abgelaufen ist, lässt man ihn verlängern.

Ja,stimmt maximal 2x dann wird es ggf. neu geprüft
»
» Bei Ab-/Auslauf der Heilungsbewährung sollte man frühzeitig handeln. Der
» Termin/Zeitpunkt kommt ja nicht überraschend.

Stimmt, aber die Ämter lassen sich manchmal sehr viel Zeit. Wenn dann nachgefragt wird, wie der Stand der Dinge ist,bekommt man nicht immer eine kompetente Antwort

» Das Thema Aus-/Ablauf der Heilungsbewährung haben wir auch schon behandelt.
» Findet man also mit der Suchfunktion.

Wenn ich zum Thema Ausweisverlängerung etwas suche, käme ich nicht auf die Idee in der Suchfunktion Aus-/Ablauf der Heilungsbewährung einzugeben.

Gruß Lucki ;-)

Ausweisverlängerung

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 20.01.2012, 15:04 (vor 4490 Tagen) @ Lucki

Hallo Lucki,

nach wie vor scheinst du da einiges durcheinander zu bringen:
- Es gibt keine automatische Koppelung zwischen Ausweisverlängerung und Überprüfung des Bescheides. Das VA kann jederzeit einen Bescheid überprüfen.
- Die Befristung des Ausweises sagt nichts darüber aus, ob der Bescheid nur befristet gilt. Die Befristung des Ausweises ist die gesetzliche Regel, die Befristung des Bescheides ("Heilungsbewährung") bei den meisten VA die Ausnahme bei bestimmten Krankheiten.
- Die Überprüfung des Bescheides ist ein separates Verwaltungsverfahren mit speziellen Regeln. Dieses Verfahren ist von der Verlängerung des Ausweises formal strikt getrennt.
- Auch ohne Ausweis kann sich ein AN auf den Schutz des SGB IX berufen, wenn er einen gültigen Bescheid hat.

--
&Tschüß

Wolfgang

Ausweisverlängerung

hackenberger, Saturday, 21.01.2012, 10:14 (vor 4490 Tagen) @ albarracin

Hallo Lucki,

lf. der immer noch geltendn SchwbAwV soll der Schwb-Ausweis bei unbefristeter Feststellung der Schwerbehinderung für die Dauer con 5 Jahre ausgestellt werden und kann 3 x formlos verlängert werden. Dann müste ein neues Passbild eingereicht werden um einen NEUEN Schwb-Ausweis auszustellen.

Soweit der Grundsatz.

Doch es war schon immer möglich auf Antrag einen Schwb-Ausweis mit einer Gültigkeit von 15 Jahren auszustellen und auch zu verlängern.

Heute werden Schwb-Ausweise sogar auch oftmals unbefrstet ausgstellt.

Das alles bedingt aber:

1. Einen unbefristete Feststellung der Schwerbehinderung.
2. Eine entsprechende vollständige Antagstellung.
3. Das Wissen was ist möglich.
4. Es ist hier empfehlenswer,dass man mit der ausstellenden Behörde vorher redet.

Ein steter guter vertrauensvoller Kontakt zur Behörde ist auch immer sehr hilfreich. Also auch vor Antragstellung ggf. bei Fragen und/oder Unklarheiten einmal den Kontak suchen.

Ich kann auch die stets hier vorgebrachte Kritik an der/den Behörde(n) nicht nachvollziehen. Denn wenn man Kontakte pflegt, richtige und vollständige Anträge rechtzeitig stellt, sich vorher informiert, was ist lt. den geltenden Gesetzen / Rechtlagen möglch, gibt es i.d.R. keine Probleme oder negative Überraschungen. Ein gutes Wissen über die Themen, was kann wird wie anerkannt ist also sehr wichtig. Da hilft dann ggf. auch das o.e. Gespräch bzw. d.o.e. guten Kontakt. So auch meine jahrelange Feststellung mit verschiedenen Ämtern, Behörden in veschiedenen Bundesländern.

Wichtig aber: Abweichungen vom Grundsatz der SchwbAwV kann immer nur die austellende Behörde. Also, nicht Ämter der Kommune welche ggf. bestehende Ausweise verlängern können.

Ich musste aber auch feststellen. das leider auch viele SchwbV d.o. Punkte nicht beachten und sich dann aber über Probleme welche es nicht geben müsste beklagen.

Kontextlinks:
Der Schwerbehndertenausweis
Die Schwerbehindertenausweisverordnung

Ausweisverlängerung

Lucki, NRW, Thursday, 26.01.2012, 12:43 (vor 4485 Tagen) @ hackenberger

Hallo zusammen,

soryy, dass ich mich erst heute für die Info bedanke.....:ok:
Ich hatte kein Zugriff auf´s Internet.

Gruß Lucki

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