Vorzeitiger Ruhestand wegen Behinderung (Allgemeines)

Tanja SBV, Bad Homburg, Tuesday, 19.07.2005, 05:03 (vor 6881 Tagen)

Hallo,

ich habe erst brav in der Suchfunktion geschaut, leider habe ich nichts konkretes gefunden.

Es geht um einen Schwerbehinderten (50% GdB seit 2003 und 59 Jahre alt) der zur Zeit eine Teil-Erwerbsminderungsrente bezieht. Nun wurde im in einer Rehamaßnahme gesagt, dass er aufgrund seiner Behinderung mit 60 ohne Abzüge in Rente gehen könnte. In einer Beratungsstelle der Stadtverwaltung wurde im jedoch gesagt das er erst mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen könnte.
Was stimmt denn nun> Ich kenne es auch so, dass man mit 50% mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen kann, aber ich bin mir jetzt auch nicht mehr sicher.

Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.

Viele Grüße Tanja

Vorzeitiger Ruhestand wegen Behinderung

hackenberger, Tuesday, 19.07.2005, 09:11 (vor 6881 Tagen) @ Tanja SBV

Hallo Tanja,

zum Thema rente gebe ich i.d.R.keine Auskünfte sondern verweise die Betroffenen immer zu den Rententrägern. Grund: Es hängt vom einer hier gemachten Aussage u.U. die gesamte Zukunft ab. Da möchte man sich nicht irren, auch nicht wenn es gut gemeint ist.

Es gab hier eine Änderung, Anhebung der Altersgrenze von 60 auf 63 Jahren mit einem Besitzstandsschutz für bestimmte Altersgruppen.

Daher hier auch nur ein Hinweis auf eine Webseite:
http://www.lva.de/internet/lva/lva00port.nsf/ispvwLaunchDoc/Rente_Schwerbeh>OpenDocument

Anhebung der Altergrenzen

Die Anhebung der Altersgrenze betrifft Versicherte, die ab Januar 1941 geboren sind. Für diese Versicherten wurden die Altersgrenzen stufenweise auf das 63. Lebensjahr angehoben.

Sie können aber - wie bisher - ab dem 60. Lebensjahr Rente beanspruchen, müssen dann aber Abschläge in Kauf nehmen: 0,3 Prozent für jeden Monat, den Sie eher in Rente gehen, maximal also 10,8 Prozent.

Hinweis:

Wenn sie vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen möchten, mindert sich die Rente nicht nur durch die Abschläge, sondern zusätzlich auch durch die fehlenden Rentenbeträge, die bis zum normalen Rentenbeginn mit 63 Jahren noch erwirtschaftet worden wären.

Unter bestimmten Voraussetzungen genießen Sie einen besonderen Vertrauensschutz. Die Anhebung der Altersgrenzen gilt dann für Sie nicht.

Die gesetzlichen Regelungen dafür sind allerdings recht kompliziert. Wir raten Ihnen daher dringend, sich von uns persönlich beraten zu lassen.

Vorzeitiger Ruhestand wegen Behinderung

Tanja, Tuesday, 19.07.2005, 10:10 (vor 6881 Tagen) @ hackenberger

Vielen Dank, Bernhard.

Ich halte es genauso mit Rentenangelegenheiten. Ich dachte nur diese Frage ist einfach zu beantworten, weil es dafür ja Vorschriften geben muss.

Viele herzliche Grüße

Tanja

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