Mitarbeiter lehnt BEM ab (BEM)

SBV_AZHV, München - Bayern, Thursday, 16.02.2012, 10:36 (vor 4475 Tagen)

Liebe SBVler,

ich habe die letzten Tage lange und recheriert, welche Risiken für den Beschäftigten bestehen ein vom Arbeitsgeber angebotenes BEM abzulehnen.
Im Forum wurde diese Frage noch nicht diskutiert
Leider haben wir öfter die Situation, das Mitarbeiter Angst haben, sich innerhalb des Integrationsteam zu "outen", da ca 78 % aller BEM Angebote auf Basis der Ausfallzeiten von psychischen Erkrankungen bestehen.

Hat der Arbeitnehmer das vom Arbeitgeber angebotene BEM abgelehnt, muss er in einem Kündigungsschutzprozess konkret darlegen, wo er hätte alternativ beschäftigt werden können. Er muss dem Gericht also aufzeigen, mit welchen Hilfen er im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses weiter hätte tätig werden können.

Was bedeutet das nun konkret>
Gibt hierzu bereits eine Rechtssprechung>

in den Leitsätzen der Urteile auf http://www.integrationsaemter.de/Recht/159c/index.html habe ich keine Antwort hierzu gefunden bzw als juritischer Laie kann ich nichts zu Folgen erlesen.

Beste Grüße
Markus

Mitarbeiter lehnt BEM ab

hackenberger, Thursday, 16.02.2012, 12:14 (vor 4475 Tagen) @ SBV_AZHV

Hallo SBV_AZHV,

Wichtig zu beachten ist, dass ein BEM nur durchgeführt werden kann, wenn der betroffene Arbeitnehmer zustimmt. Lehnt er dieses nachweislich ab, schwinden seine Aussichten in einem möglichen Kündigungsschutzprozess.


Siehe hierzu die Grundsatzentscheidung des [link=http://db1.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS>State=340&Db=4&GIX=R/R2744&SORT=R09]Bundesarbeitsgerichts![/link] Quelle: REHADAT

Kontextlinks:
[link=http://www.dashoefer.de/Online-Angebote/Newsletter/PersonalGate/>cid=5632]Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung[/link]
Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) – BEM

Mitarbeiter lehnt BEM ab

barevi, Bayern, Unterfranken, Thursday, 16.02.2012, 14:07 (vor 4475 Tagen) @ SBV_AZHV

Hallo Markus,

unabhängig von der Rechtssituation bzw. -sprechung liegt es sehr oft generell am sog. "Erstgespräch". Wir haben dazu bewußt niemanden aus der Personalstelle beauftragt, sondern jemanden, der für seine Verschwiegenheit bekannt ist - in unserem Fall ich! D.h., ich bekomme die Meldung von der Personalstelle, gleichzeitig geht ein Schreiben an den betroffenen MA raus. Dann setzte ich mich mit diesem in Verbindung und bitte ihn um ein unverbindliches Gespräch. IN diesem Gespräch erläutere ich die Vorteile, die ein BEM bringt bzw. bringen kann und natürlich das Procedere des weiteren Verlaufs.

Wir (der PR und ich als SBV) konnten unsere Geschäftsleitung von der Effektivität dieser Handlungsweise überzeugen und die MA fühlen sich verstanden und stimmen zuca. 80% zu. Es gibt eine Dienstvereinbarung zum Thema die ich Dir auf Wunsch gerne zusenden kann - meine Email- Addy kannst Du ja meinem Profil entnehmen.

Viele Grüße
Barevi

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Nur tote Fische schwimmen MIT dem Strom

Mitarbeiter lehnt BEM ab

Doris, Friday, 17.02.2012, 10:33 (vor 4474 Tagen) @ barevi

» ...die MA fühlen sich verstanden und stimmen zu ca. 80 % zu...

Hallo Barevi,

eine Zustimmungsquote von 80 %, das ist ja suuuper!
Glückwunsch, das muss erst mal jemand nachmachen.

» Wir haben dazu bewußt niemand aus der Personalstelle beauftragt

Davon, jemand von der Personalverwaltung zu beauftragen, raten auch die Datenschützer ab, um Interessenkonflikte, die entstehen können, von vorneherein auszuschließen. Einzelheiten unter
www.datenschutzzentrum.de

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Viele Grüße
Doris

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