Hallo Christiane,
schade, diese Infos gleich und man hätte besser antworten können.
Also, das der BR bei Kündigung mit Abfindung auf Wunsch des AN, dieser widerspricht bzw. nicht zustimmt kann ich durchaus nachvollziehen, denn es ist ja eigentlich so kein Grund für eine Kündigung. Der BR muss hier dann auch alle AN im Blick haben. Also, wenn dann so die "Kündigung angewendet wird" ob dieses in allen Fällen der AG so handhabt.
In diesem Falle wäre der richtige Weg, der Weg via Aufhebungsvertrag. Dann wäre der BR gar nicht dabei.
Doch letztlich verhindert ja auch das Handeln des BR nicht, dass das Beschäftigungsverhältnis auf diese Art beendet wird.
PS: Der BR verstößt hier weder gegen das BetrVG noch gegen das SGB IX. Er handelt also vollkommen rechtskonform
Du könntest aber in solchen Fällen, wo die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durchaus verständlich ist auf den Weg via Aufhebungsvertrag hinweisen.
Dass der AG diesen "Sonderweg" der Beendigung nutzen möchte kann ich mir aber erklären, denn bei einer Kündigung Seitens AG hat der Beschäftigte sofort Anspruch auf ALG I, bekommt also keine Sperre. Es sei die AfA prüft genau und erkennt, dass hier dieser "Sonderwege" als "Umgehung des Aufhebungsvertrag" gewählt wurde. Dann könnte die AfA anders handeln, da dann ja die Beendigung von AN angestrebt/ verursacht wurde.
Als "Bürger" habe ich mit diesem von AN gewählten Weg Probleme, denn hier "schützt" sich ein AN vor einer berechtigten Sperre und es geht um beim ALG I Gelder der Arbeitnehmerschaft/ Sozialtopf.
Sehr große Bitte:
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