Ablehnung Gleichstellung (Gleichstellung)

Tiefsee, Friday, 24.02.2012, 13:58 (vor 4470 Tagen)

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage, die ich leider nicht in der Suchfunktion, über A - Z oder über Herrn Google beantwortet bekomme. Suche schon seit Tagen immer mal wieder. (Hoffentlich habe ich auch nichts übersehen...)

Bin so lang noch nicht im Amt und das ist die erste Ablehnung eines Gleichstellungsantrags.

Am 2.2. hat der Kollege die Ablehnung der Gleichstellung bekommen.
Wir haben bereits schriftlich Widerspruch eingelegt (Zusatz: Begründung folgt) und die Unterlagen, die zu der Entscheidung geführt haben, angefordert.

Nun meine Frage: Die Unterlagen bekommen wir leider erst nächste Woche. Muß die Begründung des Widerrufs auch nach dem 1 Monat Widerrufsfrist der AfA vorliegen>

Möchte nicht übereilt eine Stellungnahme zum Widerruf schreiben und hätte einfach nur gern ein paar Tage mehr Zeit.

Viele Grüße!

Ablehnung Gleichstellung

hackenberger, Friday, 24.02.2012, 16:43 (vor 4470 Tagen) @ Tiefsee

Hallo Tiefsee,

zu erst die Frage, wieso kommt hier die Fragestellung von Dir, denn der Stelli hat ein ruhendes Mandat (da SchwbV = Einpersonenvertretung). Sie ist also gar nicht berechtigt im ruhenden Mandat zu handeln. Hier muss sie vielmehr auch das Thema "Datenschutz und Verschwiegenheit" beachten. Handelt sie im ruhenden Mandat während der Arbeitszeit, kann der AG dieses arbeitsrechtlich ahnden.

So nun zur Frage. Die Frist beginnt mit Zugang des Bescheides, man kann aber ggf. Fristverlängerung beantragen.

PS: Das Thema Gleichstellung findet man unter A-Z und in vielen Forumsbeiträgen. Ganz wichtig und entscheidend ist, dass die Gleichstellung im lfd. Beschäftigungsverhältnis "NUR" zuerkannt wird, wenn die Beschäftigung aus Gründen der Behinderung gefährdet ist. Dieses muss man der Agentur für Arbeit belegen. Also z.B. Gefährdung wegen anstehender betriebsbedingter Kündigungen ist KEIN GRUND.

Ablehnung Gleichstellung

Tiefsee, Friday, 24.02.2012, 16:52 (vor 4470 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke für Deine Antwort.

Zu Deiner ersten Frage: Ich würde wohl nicht aktiv sein, wenn ich nicht gerade die Vertrauensperson aufgrund langer Krankheit vertreten würde. D.h. z.Z. ist es kein ruhendes Mandat...

Danke mit dem Tipp wg. der Fristverlängerung.

Wie ich bereits oben geschrieben habe, habe ich meine Frage auch nicht unter A - Z beantwortet gesehen.

Der Rest ist mir bekannt und bewußt.

Viele Grüße!

Ablehnung Gleichstellung

hackenberger, Friday, 24.02.2012, 17:14 (vor 4470 Tagen) @ Tiefsee

Hallo "Tiefsee",

» danke für Deine Antwort.
Bitte ;-)

» Zu Deiner ersten Frage: Ich würde wohl nicht aktiv sein, wenn ich nicht
» gerade die Vertrauensperson aufgrund langer Krankheit vertreten würde. D.h.
» z.Z. ist es kein ruhendes Mandat...
Das konnte man aus der Frage leider nicht erkennen. Da ich aber weis, dass viele SchwbV und Stelli hier Fehler machen. Sowie auch weil leider viele Stelli hier ohne Wissen der SchwbV, aus unterschiedlichen Gründen, aktiv werden, der Hinweis. Daher die Bitte an ALLE Teilnehmer, wenn sie/ihr Stelli seid, weist auf diesen Sachverhalt, also z.Zt Tätigkeit im Rahmen der Verhinderungsvertretung hin.

» Danke mit dem Tipp wg. der Fristverlängerung.
Bitte! ;-)

» Wie ich bereits oben geschrieben habe, habe ich meine Frage auch nicht
» unter A - Z beantwortet gesehen.
Die Antwort ergibt sich aber auch aus der Rechtsbelehrung welche dem Bescheid beiliegt.

Nun nur noch überlegen und prüfen gibt es diese rechtlichen Gründe/ Voraussetzungen für eine Gleichstellung und bestätigt zu mindest der BR diese auch> Denn wenn AG und BR diesen vorgetragenen Gefährdungsgründen aus Gründen der Behinderung widersprechen, hat man es schwer.

Ablehnung Gleichstellung

Tiefsee, Friday, 24.02.2012, 17:30 (vor 4470 Tagen) @ hackenberger

Hallo nochmal!

Beim nächsten Mal werde ich mich "outen", dass ich gerade in der Vertretung bin. Ist manchmal vielleicht wirklich hilfreicher für Euch.

BR ist gleicher Meinung. BR wird die Stellungnahme, die wir auch beilegen wollen, mit unterschreiben.

Viele Grüße!

Ablehnung Gleichstellung

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 26.02.2012, 13:36 (vor 4468 Tagen) @ Tiefsee

Hallo Tiefsee,

nur mal so zur Klarstellung Deiner Ursprungsfrage:

Die Widerspruchsfrist ist mit der formalen Einlegung des Widerspruchs gewahrt.

Wird Akteneinsicht verlangt, beginnt erst mit Erhalt der Akten eine sog. "Äußerungsfrist", die mindestens 4 Wochen betragen muß. In aller Regel soll bei Nichtäußerung innerhalb der Äußerungsfrist der Widersprechende erneut angeschrieben werden und eine erneute Frist zur Äußerung von nochmals 4 Wochen gesetzt werden. Danach kann dann auch ohne Vorliegen einer Begründung entschieden werden.
Diese Grundsätze gelten für jedes Verwaltungsverfahren - u.a. auch für Versorgungsämter.

Inhaltlich stellt sich mir aber schon die Frage, was eigentlich SBV und BR in ihrer ersten Stellungnahme geschrieben haben, wenn die GS abgelehnt wurde. Das kann dann nicht sehr fundiert gewesen sein.

--
&Tschüß

Wolfgang

Ablehnung Gleichstellung

Ede vom Bayerwald, Monday, 27.02.2012, 07:22 (vor 4467 Tagen) @ albarracin

» Inhaltlich stellt sich mir aber schon die Frage, was eigentlich SBV und BR
» in ihrer ersten Stellungnahme geschrieben haben, wenn die GS abgelehnt
» wurde. Das kann dann nicht sehr fundiert gewesen sein.

Hallo,
Die Stellungnahme können wir nicht nachvollziehen. Äußerung finde ich das aus folgender Erfahrung als SEHR weit aus dem Fenster gelehnt:

Gleichstellungsanträge gingen sogar für Beamte immer durch. Eines Tages, gleiche Anstrengung und spezielle Begründung, ging nix mehr.
Bin beim nächsten Antrag des gleichen Kollegen vorher zum Sachbearbeiter und habe Vorgehen abgesprochen, inclusive Formulierungen. Sofort Ablehnung, als sei der Antrag nicht einmal gelesen worden.

gleiches Spiel noch einmal.

Dann kam ein anderer Fall von einer SBV Stufenvertretung mit Kollegen aus anderem Geschäftsbereich. Wegen Ablehnung dessen Antrags Kontakt des Ministeriums mit Sachbearbeiter und seit dem funkt es wieder.
Inzwischen hat auch der dreimal abgelehnte Kollege seine Gleichstellung.

Von Außen kein wirklicher Grund erkennbar, warum dreimal abgelehnt und dann doch zugestimmt (nach "Blitz" und "Donner" von einem Landesministerium>)

Wollte nur sagen, dass man doch ohne Kenntnis der Begründung die Kollegen von BR/PR und SBv, die sich bestimmt viel Mühe geben ihren Job für den Betroffenen bestens zu machen, nicht so um die Ecke ..... anreden sollte.

Gruß Ede

Ablehnung Gleichstellung

Tiefsee, Monday, 27.02.2012, 07:41 (vor 4467 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Guten Morgen,

danke auch für Eure Antworten, helfen mir sehr!

Wolfgang, da es sich bei der Person um ein BR-Mitglied (zumindest noch) handelt, war uns eine Ablehnung erstmal fast klar.
Vielleicht bringt das etwas Licht ins Dunkle...

Wie ich weiter vorgehe, weiß ich, mir war das mit der Frist nur nicht klar. Soll heißen, ich möchte hiermit keine Diskussion über Anträge für Interessenvertreter los treten.

Danke!!

Ablehnung Gleichstellung

hackenberger, Monday, 27.02.2012, 10:38 (vor 4467 Tagen) @ Tiefsee

Hallo,

» Wolfgang, da es sich bei der Person um ein BR-Mitglied (zumindest noch)
» handelt, war uns eine Ablehnung erstmal fast klar.
» Vielleicht bringt das etwas Licht ins Dunkle...
Das ist leider oftmals so, dass sofern ein anderer besonderer Kündigungsschutz besteht, dass die Agentur für Arbeit dann die Gleichstellung ablehnt mit dem Hinweis, dass eine Gefährdung ja aus diesem Grund nicht gegeben sein kann. Erging mir in einem vergleichbaren Fall auch einmal so.

Doch ein Gespräch mit dem SB schaffte dann Abhilfe, da ich ihm erklärt Widerspruch ist quasi fast fertig, macht also nur Ihm und der Widerspruchstelle Arbeit. Da kam dann die Erklärung, gut positiver Bescheid kommt morgen.

» Wie ich weiter vorgehe, weiß ich, mir war das mit der Frist nur nicht klar.
» Soll heißen, ich möchte hiermit keine Diskussion über Anträge für
» Interessenvertreter los treten.
Also, es geht nun wie folgt.

1. Muss eine Gefährdung aus Gründen der Schwerbehinderung (Grundvoraussetzung für Gleichstellung) gegeben sein.
2. Hinweise:

a) Dass das BR-Mandat nur einen temporären Schutz. Dieser Schutz geht ggf. am Ende der Mandatszeit verlustig oder ggf. vorher, wenn der BR sich ggf. per Mehrheitsbeschluss auflöst. Auch, dass bei Behinderter nicht wegen eines BR-Mandates hier, durch Verweigerung der Gleichstellung, benachteiligt werden darf. Denn das Gesetz sieht solches, also Auschluss der Gleichstellung wegen BR-Mandat, nicht vor. Das Gesetz verlangt ausschöießlich eine Gefährdung aus Gründen der Behinderung.

b) Weiter die Gleichstellung bewirkt ja auch die ggf. sehr wichtigen Ansprüche aus dem SGB IX z.B. § 81 Abs. 4. Diese Ansprüche ergeben sich aus dem BR-Mandat nicht. Diese Ansprüche können aber ggf. zwingend zum Erhalt der Beschäftigung notwendig sein.

So also ggf. den Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid begründen.

Hier kann man dann weiter auch den Hinweis geben, wie er ja hier in Beiträge auch gegeben ist, dass sogar Beamte, welche ja unkündbar sind gleichgestellt werden können/ werden.

Siehe hierzu auch die Beiträge unter A-Z "Gleichstellung" kann man ggf. auch in Kopie beifügen der sich auf die dort befindliche Aussagen berufen.

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