Hallo,
» Wolfgang, da es sich bei der Person um ein BR-Mitglied (zumindest noch)
» handelt, war uns eine Ablehnung erstmal fast klar.
» Vielleicht bringt das etwas Licht ins Dunkle...
Das ist leider oftmals so, dass sofern ein anderer besonderer Kündigungsschutz besteht, dass die Agentur für Arbeit dann die Gleichstellung ablehnt mit dem Hinweis, dass eine Gefährdung ja aus diesem Grund nicht gegeben sein kann. Erging mir in einem vergleichbaren Fall auch einmal so.
Doch ein Gespräch mit dem SB schaffte dann Abhilfe, da ich ihm erklärt Widerspruch ist quasi fast fertig, macht also nur Ihm und der Widerspruchstelle Arbeit. Da kam dann die Erklärung, gut positiver Bescheid kommt morgen.
» Wie ich weiter vorgehe, weiß ich, mir war das mit der Frist nur nicht klar.
» Soll heißen, ich möchte hiermit keine Diskussion über Anträge für
» Interessenvertreter los treten.
Also, es geht nun wie folgt.
1. Muss eine Gefährdung aus Gründen der Schwerbehinderung (Grundvoraussetzung für Gleichstellung) gegeben sein.
2. Hinweise:
a) Dass das BR-Mandat nur einen temporären Schutz. Dieser Schutz geht ggf. am Ende der Mandatszeit verlustig oder ggf. vorher, wenn der BR sich ggf. per Mehrheitsbeschluss auflöst. Auch, dass bei Behinderter nicht wegen eines BR-Mandates hier, durch Verweigerung der Gleichstellung, benachteiligt werden darf. Denn das Gesetz sieht solches, also Auschluss der Gleichstellung wegen BR-Mandat, nicht vor. Das Gesetz verlangt ausschöießlich eine Gefährdung aus Gründen der Behinderung.
b) Weiter die Gleichstellung bewirkt ja auch die ggf. sehr wichtigen Ansprüche aus dem SGB IX z.B. § 81 Abs. 4. Diese Ansprüche ergeben sich aus dem BR-Mandat nicht. Diese Ansprüche können aber ggf. zwingend zum Erhalt der Beschäftigung notwendig sein.
So also ggf. den Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid begründen.
Hier kann man dann weiter auch den Hinweis geben, wie er ja hier in Beiträge auch gegeben ist, dass sogar Beamte, welche ja unkündbar sind gleichgestellt werden können/ werden.
Siehe hierzu auch die Beiträge unter A-Z "Gleichstellung" kann man ggf. auch in Kopie beifügen der sich auf die dort befindliche Aussagen berufen.