Nachwirkung Integrationsvereinbarung (Allgemeines)
Hallo,
meine Frage ist, ob eine Integrationsvereinbarung nachwirkt>
In der Kommentierung von Däubler in der 9. Auflage zum BetrVG § 77 steht unter der Randnummer 61, dass eine erzwingbare BV nachwirkt. Kann man eine Integrationsvereinbarung mit einer erzwingbaren BV gleichsetzen> Wirkt diese also auch nach>
Zur Erläuterung:
Wir verhandeln mit der Geschäftsleitung über den Abschluss einer Integrationsvereinbarung. Ein stritiker Punkt ist die Nachwirkung, wenn jetzt eine Nachwirkung besteht, wenn diese nicht ausgeschlossen ist, könnten wir hier der Geschäftsleitung zustimmen.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Grüße aus Darmstadt
Christoph