Teilnahme an Ausschuss-Sitzungen und Arbeitsgruppen (Umgang mit BR / PR)

Sandra, Hessen, Tuesday, 28.02.2012, 15:49 (vor 4459 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

heute hat der BR eine Ausschussitzung gemacht und mich als SBV nicht eingeladen mit der Begründung, daß es sich um Themen handeln tut was Schwerbehinderte nicht betrifft. Es ging um die Seminare vom Betriebsrat, welche ausgearbeitet wurden, bzw. wer wann wohin fährt.
Nach § 95 Abs. 4 SGB IX hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht zur Teilnahme an allen Sitzungen und Ausschüssen.
Meiner Meinung nach müßte mich der Betriebsrat einladen und ob ich der Sitzung beiwohne oder nicht, entscheide ich immer noch selbst.
Oder wie seht Ihr das >
Der Betriebsrat wollte nach unserem Streitgespräch auch was schriftliches von mir haben, wo drin steht, daß ich der Sitzung beiwohnen kann, obwohl es nicht um Schwerbehindertenangelegenheiten geht. Meiner Meinung nach bin ich im Recht. Ich hab doch uneingeschänktes Teilnahmerecht, egal um welches Thema es geht.

Gruß Sandra

Teilnahme an Ausschuss-Sitzungen und Arbeitsgruppen

Doris, Tuesday, 28.02.2012, 15:54 (vor 4459 Tagen) @ Sandra

» Der Betriebsrat wollte nach unserem Streitgespräch auch was schriftliches von mir haben, wo drin steht, daß ich der Sitzung beiwohnen kann, obwohl es nicht um Schwerbehindertenangelegenheiten geht.

Hallo Sandra,

die Antwort findest Du im amtl. Fachlexikon Behinderung & Beruf. Abgesehen davon irrt der BR-Vorsitzende, wenn er meinen sollte, dass bei diesem TOP schwerbehindertenrechtiche Bezüge ausgeschlossen wären, wie nachfolgende [link=http://db1.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS>State=340&Db=4&AKT=HPV%20TL%202960%2F87]Rechtspechung[/link] exemplarisch zeigt. Dabei geht es z.B. darum, dass die SBV ihren Einfluss geltend macht, dass auch einzelne BR-Mitglieder auf schwerbehindertenrechtiche Seminare geschickt werden:

"Auch wenn die Schwerbehindertenvertretung dem Personalrat als ordentliches Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Personalratsmitglied Kenntnisse auf dem Spezialgebiet des Schwerbehindertenrechts aneignet."
[link=http://db1.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS>State=340&Db=4&AKT=HPV%20TL%202960%2F87]VGH Hessen[/link], Beschluss vom 15.11.1989, HBV TL 2960/87

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Viele Grüße
Doris

Teilnahme an Ausschuss-Sitzungen und Arbeitsgruppen

hackenberger, Tuesday, 28.02.2012, 16:00 (vor 4459 Tagen) @ Sandra

Gruß Sandra,

ergänzend zu Doris.

Sowie im § 95 Abs. 4 SGB IX und im BetrVG § 32. Letztlich, es bedarf für die Teilnahme keiner Einladung, wenn man weiß, dass eine Sitzung stattfindet geht man einfach hin.

Hier aber auch noch ein Auszug aus dem BetrVG Kommentar DKK § 32 Rn 4
Nach § 95 Abs. 4 SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung berechtigt, an allen Sitzungen des BR und seiner Ausschüsse und Arbeitsgruppen (insbes. auch gem. § 28a) beratend teilzunehmen (HessLAG 4. 12. 01, AuR 02, 3; Richardi-Thüsing, Rn. 13, 21, § 32 Rn. 40; Fitting, § 27 Rn. 57, § 32 Rn. 18; ErfK-Eisemann, Rn. 2; HSWG, Rn. 11, 16; Splanemann, AiB 02, 404; Süllwald, ZBVR 03, 47; einschränkend GK-Raab, Rn. 3, der das Teilnahmerecht an Sitzungen der Ausschüsse nur bejaht, wenn sie an die Stelle des BR treten und selbstständig entscheiden). Ein entsprechendes Teilnahmerecht auf GBR- oder KBR-Ebene besteht nach § 97 Abs. 6 und 7 SGB IX. Hierzu zählen etwa auch die Sitzungen von paritätisch besetzten Gremien, denen auf Grund Vereinbarung der Betriebsparteien bestimmte Angelegenheiten übertragen werden, wenn die Interessen der schwerbehinderten AN berührt werden (BAG 21. 4. 93, NZA 94, 43). Dieses Recht der Schwerbehindertenvertretung schließt das Teilnahmerecht an der konstituierenden Sitzung des BR ein (vgl. § 29 Rn. 10). Es bedarf keiner ausdrücklichen Zuziehung durch den BR und es ist nicht erforderlich, dass in der Sitzung Angelegenheiten erörtert werden, die besonders schwerbehinderte AN betreffen (HSWG, Rn. 11). Das Teilnahmerecht kann weder durch Beschluss des BR noch durch TV eingeschränkt werden (Fitting, Rn. 4; HSWG, Rn. 11).


Fazit, der BR/BRV möge doch bitte einfach einmal ds BetrVG lesen und beachten, da er sich sonst rechtlich Problem einhandeln könnte.

Teilnahme an Ausschuss-Sitzungen und Arbeitsgruppen

Sandra, Hessen, Tuesday, 28.02.2012, 16:19 (vor 4459 Tagen) @ hackenberger

Vielen lieben Dank !!!
Gruß Sandra

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