Gewerkschaftssekretär (Umgang mit BR / PR)

Sandra, Hessen, Friday, 02.03.2012, 17:48 (vor 4455 Tagen)

Hallo meine Lieben,

ich habe heute erfahren, daß der IGM Gewerkschaftssekretär beim BR war und der mit 4-5 BR-Mitgliedern eine Sitzung abgehalten hat, welche nicht als Sitzung deklariert worden ist, sondern als IGM-Beratungsgespräch. Für mich ist der Fall eindeutig, die SBV soll aufgrund dessen nicht eingeladen werden und wurde auch nicht eingeladen. Da ich mir nicht rechtssicher war, ob hier
§ 95 Abs.4 SGB IX greift, habe ich nicht unternommen. Aber ich finde es wieder mal unterste Schubladen vom BR und bin maßlos enttäuscht, da erst vor
3 Tagen ein Konflikt mit dem BR war und ich auch nicht eingeladen worden bin, wo der Fall eindeutig gelagert war.
Hätte mich der BR einladen müssen oder war es so o.k. >

Viele Grüße
von Eurer Sandra

Gewerkschaftssekretär

hackenberger, Friday, 02.03.2012, 17:52 (vor 4455 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,

erst einmal die Nachfrage, Du bist doche "nur" Stelli! Wieso dann die Frage von Dir. Denn Du weißt ja Stelli = "Ruhendes Mandat".

Gewerkschaftssekretär

Sandra, Hessen, Friday, 02.03.2012, 17:59 (vor 4455 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Sandra,
»
» erst einmal die Nachfrage, Du bist doche "nur" Stelli! Wieso dann die Frage
» von Dir. Denn Du weißt ja Stelli = "Ruhendes Mandat"
Da ich wegen Krankeitsvertretung das Mandat habe, bin ich also Vertrauensperson .Gruß Sandra

Gewerkschaftssekretär

hackenberger, Friday, 02.03.2012, 18:04 (vor 4455 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,

» Da ich wegen Krankeitsvertretung das Mandat habe, bin ich also
» Vertrauensperson.
Dieser Hinweis gleich hätte die Nachfrage erspart ;-)

So nun zur Farge.

Leider kann Dir hier KEINER eine abschließende Antwort betreffend JA/NEIN § 95 Abs. 4 SGB IX geben. Denn keiner weiß was der Grund des Treffens war.

Denn der BR kann zu einer BR-Sitzung auch einen Vertreter der Gewerkschaft einladen. Dann wäre es § 95 Abs. 4 SGB IX.

Es kann aber auch sein, dass sich Teile des BR mit einem Gewerkschaftsvertreter getroffen haben um ggf. Gewerkschaftsinterna zu besprechen oder Frage zur Anstehenden Tarifrunde zu besprechen. Wenn dem so währe, könnte der AG ggf. fordern, dass dieses nicht als Arbeitszeit abgerechnet wird. Denn dann waren es kein BR-Aufgaben sondern Gewerkschaftstätigkeiten. Es kann aber auch sein, dass es eine Schulungsmaßnahme gem. § 37 Abs. 6 BetrVG wahr. Auch dann kein Fall des § 95 Abs. 4 SGB IX.

Bist Du kein Mitglied der Gewerkschaft> Das kann dann auch der berechtigte Grund sein, dass man dich nicht eingebunden hat. Wenn Du doch Mitglied bist frage bei der GEW nach, warum man Dich als SchwbV nicht eingelanden hat.

PS: Bitte den Hinweis über dem Textfeld beachten.
Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen

Gewerkschaftssekretär

Sandra, Hessen, Friday, 02.03.2012, 18:14 (vor 4455 Tagen) @ hackenberger

Ok schwieriger Fall war dann doch erst mal gut mit meiner Zurückhaltung.
Danke Bernhard
Gruß Sandra
PS : nur Stelli ich doch auch was oder >>>

Gewerkschaftssekretär

hackenberger, Friday, 02.03.2012, 18:18 (vor 4455 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra

» PS : nur Stelli ich doch auch was oder >>>
Klar, man muss nur immer das Thema "Ruhendes Mandat" beachten. Es gibt halt immer wieder Stelli die damit gewisse Probleme haben ;-)

RSS-Feed dieser Diskussion