gehörloser Kollege erfüllt Anforderungen nicht mehr (Kündigung)

jockel57, Mainz (RP), Friday, 16.03.2012, 11:50 (vor 4432 Tagen)

Durch immer schnellere Abfüllmaschinen ist ein hörgeschädigter Kollege, fast 30 Jahre Betriebszugehörigkeit, seinen Aufgaben als Bandarbeiter nicht mehr ganz gewachsen.
Es wird gesagt, man habe deshalb Leistungsminderung.
Das Integrationsamt unterstützt seit 2007 finanziell die Beschäftigung einer zusätzlichen Person.
Habe erreicht, dass ein Gebärdendolmetscher zu den Problemgesprächen zwischen Abteilungsleiter; Personalleiter; Integrationsamt; Werksarzt; BR und mir kommt und richtig vermittelt.
Hier gab es doch erhebliche Verständigungs-u. Übermittlungsprobleme auch unter den Kollegen des Betroffenen.
Momentan gibt es Bemühungen seitens aller Beteiligten und Hilfe des berufsbegleitenden Dienstes, dem Kollegen seine Arbeitsaufgaben zu erläutern und Probleme mit ihm zu lösen,damit er künftig selbstständig arbeiten kann und aus Kostengründen keine zusätzliche Person mehr benötigt wird.Dafür wird auch seitens des IA zusätzliche finanz. Mittel gestellt.
Wenn er das nicht kann, so unser AG, hat man für ihn keinen Arbeitsplatz mehr, d.h. man müsse ihm kündigen.
Es sieht in der Tat auch nicht gut aus, ihm einen anderen Arbeitsplatz zu geben.
Falls dies geschieht, gibt’s es nicht noch irgendwie eine Möglichkeit dieser Kündigung entgegenzuwirken; bzw. Einspruch zu erheben>> Bin momentan etwas ratlos.

Danke
jockel57

gehörloser Kollege erfüllt Anforderungen nicht mehr

hackenberger, Friday, 16.03.2012, 12:05 (vor 4432 Tagen) @ jockel57

Hallo Jürgen,

eine Kündigung ist immer das Ultima-Ratio! Könnte/ sollte Dir als BR bekannt sein. Also AG muss unter Beachtung des Direktionsrechtes und im Rahmen seiner Fürsorgepflicht lt. BGB alles im mögliche und zumutbare prüfen um das Beschäftigungsverhältnis zu erhalten.

Doch "backen" muss er keinen Arbeitsplatz, wenn keiner vorhanden ist.

Nutze doch bitte einmal die Suchfunktion "[link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=arbeitsplatz+backen&x=8&y=5]arbeitsplatz backen[/link]" dann findest Du Beiträge zum Thema.

Weiter einmal die Kommentrieung des SGB IX zum § 81 Abs. 4 lesen.

RSS-Feed dieser Diskussion