50 % freistellung durch Arbeitgeber (Freistellung)

pulloverschaf, Hamburg, Tuesday, 20.03.2012, 09:51 (vor 4430 Tagen)

Hallo,

ich habe folgende frage, wer ist für die SBV Weisungsbefugt>

Denn der Arbeitgebervertreter möchte gerne einen Nachweis wieviel Zeit ich als SBV mit Beratung etc. aufbringe.

Wohlgemerkt ich habe durch die Geschäftsstelle eine Freistellung von 50% meiner arbeitszeit.

Ich hoffe Ihr könnt mir da einen Tipp geben.

50 % freistellung durch Arbeitgeber

hackenberger, Tuesday, 20.03.2012, 10:06 (vor 4430 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo Dennis,

» ich habe folgende frage, wer ist für die SBV Weisungsbefugt>
Schade, Du nutzt leider wohl nicht wie stets erbeten die Suchfunktion, denn sonst hättest Du die Antwort schon! :-(

Denn dieses Thema hatten wir schon sehr oft. Sogar erst vor wenigen Tagen habe ich dazu
[link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=14180]eine länger Antwort geschrieben[/link]!

» Ich hoffe Ihr könnt mir da einen Tipp geben.
Ja, regelmäßig hier mitlesen und ggf. mal die Suchfunktion nutzen wie auch unter A-Z, wie aber auch im Gesetz und der Kommentierung nachlesen ;-)

50 % freistellung durch Arbeitgeber

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 21.03.2012, 18:36 (vor 4428 Tagen) @ pulloverschaf

Servus Dennis,

» ich habe folgende frage, wer ist für die SBV Weisungsbefugt>
Niemand. Dies ergeht aus dem §96 SGB IX.

» Ich hoffe Ihr könnt mir da einen Tipp geben.
Eine mir bekannte SBV hat 3 Monate nach folgendem Muster ihre Zeiten notiert um beim AG eine Vollfreistellung zu bekommen:
26.09.11 Dateien und Ordner Überarbeiten und Verwalten, Internetrecherche 1,00
27.09.11 Übergabegespräch der SBV an den Stellvertreter 2,00
27.09.11 BA Sitzung; Teilnahme, Vor- und Nachbereitung 2,50
28.09.11 Formulierung Widerspruch Versorgungsamt 1,00

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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