50 % freistellung durch Arbeitgeber (Freistellung)
Hallo,
ich habe folgende frage, wer ist für die SBV Weisungsbefugt>
Denn der Arbeitgebervertreter möchte gerne einen Nachweis wieviel Zeit ich als SBV mit Beratung etc. aufbringe.
Wohlgemerkt ich habe durch die Geschäftsstelle eine Freistellung von 50% meiner arbeitszeit.
Ich hoffe Ihr könnt mir da einen Tipp geben.