DIN-Normen (Allgemeines)

Jürgen Bühlmeyer, Tuesday, 02.08.2005, 07:08 (vor 6867 Tagen)

Bisher habe ich als VP bezüglich barrierefreies Bauen immer die DIN-Normen 18024 und 18025 als Arbeitsgrundlage herangezogen. Im Zusammenhang mit größeren Umbaumaßnahmen, u.a. der Aufzugsanlagen, hat mir unser Haus-Ingenieur mitgeteilt, daß die DIN-Normen 18024 und 18025 außer Kraft sind und jetzt die im Dezember 2003 veröffentlichte DIN 81-70 EN für Aufzugsanlagen maßgebend ist. Mir ist nicht bekannt, daß die DIN-Normen 18024 bzw. 18025 nicht mehr gelten sollen. Diese beiden "alten DIN-Normen" sollten lediglich in einer neuen gemeinsamen DIN 18030 zusammengefasst werden.
Dies neue DIN 81-70 EN (EU-Norm) bedeutet für unsere schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen für künftige Baumaßnahmen bzw. bei Renovierungen eine erhebliche Verschlechterung der barrierenfreien Nutzung. So wurden z.B. in der neuen DIN die Maße der Aufzugskabine wesentlich verringert; ein waagrechtes Bedientableau ist ebenfalls nicht mehr vorgesehen.

Bisher hat mir niemand Auskunft geben können, welche Normen nun eigentlich künftig zu beachten und anzuwenden sind und ob die DIN-Normen 18024 bzw. 18025 überhaupt noch gelten.

Vielen Dank für Euere Hilfe

Jürgen B.

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hackenberger, Tuesday, 02.08.2005, 09:43 (vor 6867 Tagen) @ Jürgen Bühlmeyer

Hallo Jürgen B., wende dich doch einmal an den technischen Berater des Integrationsamtes, diese sollten hier Kenntnisse haben. Aber auch die BG bzw. der/die betriebl. Arbeitsschutz sollte hier Wissen haben. Ansonsten entsprechende Ämter (Bau) der Kommune.

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Sozialportal ⌂, Stuttgart, Tuesday, 02.08.2005, 15:43 (vor 6866 Tagen) @ Jürgen Bühlmeyer

Die DIN 18024 und 18025 sind, wie du richtig schreibst, immer noch in Kraft und sollen zur DIN 18030 zusammengefasst werden.
Also ist diese Din weiterhin anzuwenden.

Die Aufzugs-DIN setzt die DIN zur Barrierefreiheit nicht außer Kraft, sondern ist meines Wissens nach nur die überarbeitete Grund-DIN.

In vielen Landesbauordnungen ist z.B. die Barrierefreiheit (DIN 18024 I und II) bei öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben und somit anzuwenden.
Auch in den Landesbehindertengleichstellungsgesetzen der einzelnen Bundesländer findest du Ausführungen hierzu. (siehe http://www.sozialportal.de in der Rubrik Sozialgesetze)

Grüße
J.Schmitt

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