Protokoll des BEM Erstgespräches (BEM)

ciralifan, Saturday, 24.03.2012, 15:40 (vor 4442 Tagen)

Hallo in die Runde,
eine Frage, welche mir zu BEM momentan Kopfzerbrechen macht ist, ich soll als BEM Erstkontaktperson auf Wunsch des AG ein BEM Erstgespräch mittels des -wie ich denke- hier total fehl am Platze befindlichen Krankenrückkehr Gesprächsbogen Vorgesetzter / MA protokollieren ( Und mich natürlich an den dort vorgegebenen Ablauf halten ).
Dies habe ich als totalen Blödsinn abgelehnt und einen Gegenentwurf eingereicht., AG besteht aber drauf ( Unsere Personaler sind fast alle Rechtsanwälte von der Vorbildung, der Hausanwalt hätte es so angenickt ).
Hatte schon jemand diesen Fall und wie ratet ihr mir zu taktieren >
Gruß, Hartmut

Protokoll des BEM Erstgespräches

hackenberger, Saturday, 24.03.2012, 15:44 (vor 4442 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

habt ihr eine BEM-BV> Ein BEM-Team> Was ist hier alles geregelt>

Was sagt der BR>

Da das BEM den § 87 Abs. 1 BetrVG (Arbeits- und Gesundheitsschutz) betrifft, hat der BR betreffend des Verfahrensablaufes eines BEM-Verfahrens das VOLLE Mitbestimmungsrecht bis hin zur Einigungsstelle! Also volle Mitbestimmung auch betreffend des Inhaltes solcher Bogen. Weiter wäre hier der BR gem. Personalfragebögen § 94 BetrVG in der Mitbestimmung. Betreffend der Schwerbehinderten wäre es ein Thema des § 95 Abs. 2 SGB IX. Ich würde dem AG auch erklären, dass das der Grund/ Erfordernis eines BEM Schwerbehinderten anbieten zu müssen auch unter den § 84 Abs. 1 SGB IX fällt. Denn Krankenfehltage, gesundheitliche Problem KÖNNEN ja ggf. zur Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses führen. Der § 81 Abs. 1 SGB IX spricht ja auch ausdrücklich von "könnte/können".

Wenn dann das BEM-Team also auch BR und SchwbV dem AG notwendige erforderliche Maßnahmen verschlagen ist der AG gem. § 84 Abs.2 SGB IX "leider" nicht verpflichtet diese durchzuführen. Doch da es ja auch Themen des § 87 Abs. 1 BetrVG sind, könnte der BR über diesen Weg den AG zur Umsetzung bewegen, da ihm sonst eine Einigungsstelle drohen könnte. Verständigt sich aber das BEM-Team mit dem AG auf bestimmte Maßnahmen, so muss der AG diese dann auch umsetzen oder sie könnten ggf. bei einer Kündigung aus Gesundheitsgründen dazu führen, dass die Kündigung rechtwidrig wird. Denn dann hat der AG eben gegen das Ultimaratio-Prinzip verstoßen.

Weiter ist der AG weder gegenüber dem BR nicht der SchwbV Weisungsbefugt. Dieses alles sollten Anwälte, auch die des AG wissen. Wenn nicht könnten sie es nachlesen.

Letztlich, auch aus dem Gesetzestext des § 82 Abs. 2 SGB IX ist klar zu entnehmen, dass der AG hier NICHT der Bestimmer ist. Denn dort lautet es ja der "AG klärt MIT BR und SchwbV" .... Also "klärt mit = verständigt sich mit"... !!

Kontextlink:
Krankenrückkehrgespräche>

Protokoll des BEM Erstgespräches

ciralifan, Saturday, 24.03.2012, 16:23 (vor 4442 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
BEM-BV, da lehnen wir uns z.Zt. noch an eine für uns mitgeltende an.
BEM / Integrationsteam existiert, die MA ( alle natürlich ) erhalten bei Bedarf einen Erstkontakt Brief, Erstkontakter, wie erwähnt bin ich.Wenn ein BEM vom MA gewünscht wird, wird es durchgeführt.Das klappt soweit.
Es sind die Feinabstimmungen, die mir Kopfzerbrechen bereiten, wie oben erwähnt. Auch, dass das Erstkontaktschreiben für Laien besser als etwas Positives zu erkennen ist und es dort drin nicht nur Ja oder NEIN sondern auch , ein "eventuell doch" als mögliche Antwort sein sollte.
Also werde ich deinem Rat folgen und den BR mit ins Boot nehmen und das Thema dort auf die Tagesordnung setzen lassen.

Danke und Gruß,
Hartmut

Protokoll des BEM Erstgespräches

ciralifan, Sunday, 25.03.2012, 08:44 (vor 4441 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
nochmal Danke, ich geh deinen Ratschlägen dann nach.Gruß, Hartmut

Protokoll des BEM Erstgespräches

hackenberger, Tuesday, 10.04.2012, 15:14 (vor 4425 Tagen) @ hackenberger

Hallo Hartmut,

hier findest Du einen Video-Beitrag zum BEM § 84 Abs. 2 SGB IX.

[link=http://www.youtube.com/watch>v=Me1sw5z8TfM]Interview mit Rechtsanwalt Oliver Schmidt-Eicher zum BEM-Urteil des Bundesarbeitsgerichts[/link]

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