Wählbarkeit (Allgemeines)

Pache Dieter @, Ffm, Friday, 05.08.2005, 10:02 (vor 6860 Tagen)

Bei uns werden Wahlen zu Schwerbehindertvertretung durchgeführt. Kann ich als leitender Angestellter mit 50 % Schwerb. gewählt werden, oder steht der Status "Leitender" entgegen.

Gruß

Wählbarkeit

hackenberger, Friday, 05.08.2005, 10:35 (vor 6860 Tagen) @ Pache Dieter

Hallo Dieter,

.... Auszug aus dem Kommentar § 94 Abs 3. SGB IX.

...Ausgenommen von der Wählbarkeit zur Vertrauensperson bzw. zum Stellvertreter sind weiter alle Angehörigen des Betriebes oder der Dienststelle, die dem Betriebs-, Personal- oder Richterrat nicht angehören dürfen. Das sind vor allem die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 BetrVG,

Hier wäre aber möglicher Weise zu klären, ob der Status ltd. Ang überhaupt zutrifft> Denn ich muss immer wieder feststellen, dass AN diesen Status bekommen obwohl er rechtlich nicht in diesem Status ist. Hier wären die Wahlvorstände bei den Wahlen zu BR gefordert, mal ggf. genauer hinzusehen.

Ich würde auch als Betroffener einen ltd. Ang nicht wählen wenn es möglich wäre, da hier ggf. bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Schwb/SchwbV und AG es auf Grund der beruflichen/betrieblichen Stellung Probleme geben könnte. Gleiche Aussage betrefflich BR.
Bitte nicht perönlich verstehen.:-)

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