Freistellung schwerbehinderter Menschen von Nachtarbeit (Allgemeines)

Leschner-Stein @, Dortmund, Tuesday, 16.08.2005, 12:40 (vor 6849 Tagen)

Anfrage: Habe einen Kollegen /in im Pflegedienst tätig , der seit 10 Jahren nur Frühdienst und als Urlaubsvertretung oder im Krankheitsfall Spätdienste
gemacht hat. Jetzt macht er bereits Frühdienst und Spätdienst.Seit neusten soll er auch Nachtdienste machen. Dieses kann er aus gesundheitlichen Gründen nicht. Er möchte also von der Nacht freigestellt werden und nur begrenzt Spätdienste machen.Der Arzt will dem Kollegen eine Bescheinigung ausstellen um dieses zu verhindern. Möchte aber Stichpunkte wie er die Bescheinigung am besten ausstellt. Der Kolleg/in sucht dringenst Anhaltspunkte wie man die Be-Scheinigung am besten verfasst. Es liegt ein Behinderungsgrad von 50 Prozent vor. für Hinweise und Tipps wäre ich dankbar.
vielen Dank Margret

Freistellung schwerbehinderter Menschen von Nachtarbeit

hackenberger, Tuesday, 16.08.2005, 14:22 (vor 6849 Tagen) @ Leschner-Stein

Hallo Margret,

es gibt keinen Rechtsanspruch für Schwerbehinderte auf Freistellung von der Nachtarbeit.

Hier ein Auszug aus einer BAG-Urteilskurzmeldung:

"Schwerbehinderte müssen nicht grundsätzlich von Mehr- und Nachtarbeit freigestellt werden, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az: 9 AZR 462/01). Im Einzelfall sei es zwar möglich, das der Arbeitgeber die Arbeitszeit behindertengerecht gestalten müsse. Dies dürfe für ihn aber nicht mit unzumutbaren oder unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sein."

Grundlage könnte hier nur der § 81 SGB IX "behindertengerechte Beschäftigung" bilden. Doch könnte es sich auch dann ergeben, dass keine Beschäftigungsmölichkeit mehr gegeben ist. Daher sollte man hier vorher genau prüfen und abwägen.

Ich möchte hier keine Wertung abgeben, doch bei einem GdB von 50 könnte es schwierig sein, in der Behinderung, entsprechende tragfähige Gründe zur Unterstützung des Anspruches der Freistellung von Nachtarbeit wegen der Behinderung gem. § 81 zu finden.

Es gibt bestimmt auch in diesem Falle viele verständliche Gründe der/des Betroffenen ür sein Bestreben "keine Nachtarbeit", doch sind es fassbare Gründe welche in der Behinderung liegen>

Sorry, dass ich hier keine echte Schlagworte für eine Begründung liefern kann. Dieses wäre aber wenn überhaupt nur bei Wissen der Gründe welche hier als Behinderung anerkannt sind möglich.

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