Teilfreistellung (Freistellung)

malti, NRW/ RLP /SAARL, Tuesday, 01.05.2012, 16:39 (vor 4388 Tagen)

Hallo an Alle,
statt einer Frage mal nur ein Beitrag. :-)

Vor ein paar Tagen habe ich von meiner erfolgreichen 1.Rede auf unseren Br.-Versammlungen berichtet.
Nun fiel mir ein,daß ich noch ein Erfolgserlebnis hatte und euch davon erzählen will.
Da meine Arbeit als SBV immer umfangreicher wird und somit auch der (Arbeits)zeit-aufwand steigt,dachte ich mir im Februar:ich versuche mal eine Teilfreistellung zu bekommen.Wie man am Besten dabei vorgeht hatte ich ausführlich recherchiert und es auch genauso gemacht.
Ich habe die Gesamt-Mandatsaufgabenzeit des letzten Jahres und die zu Erwartende(höhere)Zeit in einem Antrag beim Arbeitgeber aufgeführt,ihn auf SGB IX hingewiesen(wg.vorrangiger Mandatsarbeit)und den Vorteil für ihn aufgezeigt,den er aufgrund der Planungsicherheit meiner AZ-Stunden hätte.Dann bat ich (mit Frist bis Ende Febr.um seine Entscheidung.3Tage später bekam ich einen Anruf und danach noch eine mail mit dem OK für diese Teilfreistellung und,daß sie rückwirkend ab ANFANG Febr.gilt!.....ich dachte nur: YES!!! :ok: geschafft!
Was noch dazu kommt:ich bin die 1.SBV(wir haben bundesweit 7 Regionen mit jewels 1 SBV )in unserem Unternehmen,die das gefordert hat und es auch bekam.
Warum ich euch das erzähle>Weil ich als SBV soooo unsicher war im Umgang mit dem AG.Nicht weil ich Angst habe,sondern weil es mir schwerfiel als SBV auf Augenhöhe mit ihm zu agieren.
Sollte jemand von euch in einer ähnlichen Situation sein : der Aufwand und Mut(eventuell Kampf),lohnt sich.Mit dem Erfolg wächst dann auch das Selbsbewußtsein das man auch beim Umgang mit Ämtern immer wieder braucht.
In diesem Sinne,

--
"Wer nicht handelt ,wird behandelt."

Teilfreistellung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 02.05.2012, 08:44 (vor 4387 Tagen) @ malti

Servus Malti,

» Vor ein paar Tagen habe ich von meiner erfolgreichen 1.Rede auf unseren
» Br.-Versammlungen berichtet.
Im Nachhinein noch Gratulation zum Mut dies zu tun.

» 3Tage später bekam ich einen Anruf und danach noch eine
» mail mit dem OK für diese Teilfreistellung und,daß sie rückwirkend ab
» ANFANG Febr.gilt!.....ich dachte nur: YES!!! :ok: geschafft!
Auch hier gilt - Super gemacht.
Dies spricht auch dafür, dass deine Arbeit als SBV anerkannt ist.
Wenn wir die dabei helfen konntan, dann freut es uns.:-)

PS: Bitte bei Geleneheit mir deinen Antrag an den AG zumailen. Ich stelle diesen dann allen interessierten zur Verfügung.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Teilfreistellung

malti, NRW/ RLP /SAARL, Wednesday, 02.05.2012, 12:36 (vor 4387 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

»Hallo Hans-Peter,

danke für die Glückwünsche.:-)
Ja,IHR(diese Seite hier)habt mit dazu beigetragen weil ich genau hier soooo viele Infos bekomme wie ich brauche
»
» PS: Bitte bei Geleneheit mir deinen Antrag an den AG zumailen. Ich stelle
» diesen dann allen interessierten zur Verfügung.

Das mache ich gerne,aber will auf keinen Fall,daß es öffentlich wird WER mein AG.ist!
Wie willst du das anderen Leuten zur Vefügung stellen>

--
"Wer nicht handelt ,wird behandelt."

Teilfreistellung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 02.05.2012, 12:41 (vor 4387 Tagen) @ malti

» Das mache ich gerne,aber will auf keinen Fall,daß es öffentlich wird WER
» mein AG.ist!
Ist nachvollziehbar

» Wie willst du das anderen Leuten zur Vefügung stellen>
Indem alle Namen und Orte rauskommen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Teilfreistellung

gastdj, Hessen, Thursday, 14.02.2013, 19:27 (vor 4099 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Lieber Hans-Peter und lieber Malti,

wo ist das Anschreiben an deinen Arbeitgeber nun hinterlegt >
Gerne würde ich mit Dir Kontakt aufnehmen.

Ich selber bin bei einem AG als Vertrauensperson für etwas über 100 schwerbehinderte Beschäftige aktiv.
Bisher wurde leider eine Teilfreistellung abgelehnt.

Da wsürde ich gerne mit eurer Hilfe über einen neuen Vorstoß zur Teilfreistellung nachdenken.

Liebe Grüße

gastdj

Teilfreistellung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 14.02.2013, 19:41 (vor 4099 Tagen) @ gastdj

...da guckst du einfach unter A-Z unter "F" wie Freistellung;-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Teilfreistellung

hackenberger, Thursday, 14.02.2013, 19:41 (vor 4099 Tagen) @ gastdj

Hallo,

sofern ein Freistellungsanspruch gem. § 96 SGB IX besteht, kann dieser auch analog der Regelungen bei BR in Form von Teilfreistellungen genommen werden.

Siehe hierzu auch "SGB IX Kommentar von F.J Düwell, NOMOS Verlag, § 96 Rn 39"

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