Ab welchem Zeitpunkt besteht Kündigungsschutz. (Gleichstellung)

Georg Sauerborn @, Friday, 19.08.2005, 19:44 (vor 6832 Tagen)

Hallo,

es stellt sich bei uns die Frage ab wann der erweiterte Kündigungsschutz besteht. Mitarbeiter ist auf Grund von größerer Personalreduzierung von Kündigung bedroht. Ein Sozialplan besteht und sieht für Schwerbehinderte sowie den Gleichgestellten eine höhere Punktzahl vor. Er hat einen Antrag auf Gleichstellung gestellt über dem aber noch nicht entschieden wurde. Die Streitfrage ist jetzt nur ab wann hat er den Kündigungsschutz. Früher war bei Antrag auf Schwerbehinderung bereits ab Antragstellung der Kündigungsschutz vorhanden. Dies wurde aber vom Gesetzgeber geändert. Wir sind aber der Meinung das diese Änderung bei den Gleichgestellten nicht zutrifft. Oder> Wie seht Ihr das. Für eure Hilfe schon jetzt herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Sauerborn

PS: Spamschutz. Bei Zuschrift auf obige Mailadresse bitte die ++ entfernen!

Ab welchem Zeitpunkt besteht Kündigungsschutz.

hackenberger, Friday, 19.08.2005, 22:59 (vor 6832 Tagen) @ Georg Sauerborn

Hallo Georg,

hier besteht der besondere Kpündigungsschutz ab Antragstellung, sofern der Antragsteller mindestens drei Wochen vor dem Zugang der Kündigung, bei der zuständigen Arbeitsagentur einen Antrag auf Gleichstellung gestellt hatte und ihm keine fehlende Mitwirkung vorgehalten werden kann.

Nutze mal die Suchfunktion hier im Forum, dann findest Du mehr zu dem Thema.
Kontextlink:


PS: Bitte beachten: Zum Zeitpunkt (19.08.2005) dieses Beitrages, herschte noch eine andere Rechtsmeinung welche erst später vom BAG berichtigt wurde. Daher habe ich den Teil (kursiv, neue Rechtsmeinung) nun (Nov. 2009) eingefügt.

Ab welchem Zeitpunkt besteht Kündigungsschutz.

Simone Hofmann, Monday, 16.11.2009, 09:09 (vor 5283 Tagen) @ hackenberger

Hallo!

Kurz mein Fall: 1. Antrag auf Gleichstellung wurde von der AfA abgelehnt. Wir haben Widerspruch eingelegt der nach Auskunft an den Kollegen derzeit bei Gericht zur Entscheidung liegt.
Hier meine Frage: Gilt für den Antragssteller jetzt der Kündigungsschutz trotzdem, obwohl schon mal eine Ablehnung erfolgt ist aber das Widerspruchsverfahren ja noch nicht abgeschlossen ist>

Der Kollege möchte nämlich gerne zur Schwerbehindertenversammlung kommen aber ich bin mir jetzt nicht sicher ob er teilnehmen darf!

Ab welchem Zeitpunkt besteht Kündigungsschutz.

WoBi, Monday, 16.11.2009, 12:56 (vor 5283 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

bitte um Beachtung der Pressemeldung Nr. 17/07 vom BAG
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py>Gericht=bag&Art=pm&sid=13a04e8eed1f90774ec8d95bc48d67a7&nr=11588&pos=0&anz=1
"Nach § 90 Abs. 2a SGB IX stand der Klägerin, obwohl sie bei Ausspruch der Kündigung einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt war, kein Sonderkündigungsschutz zu. Sie hat ihren Gleichstellungsantrag nicht mindestens drei Wochen, sondern nur drei Tage vor der Kündigung gestellt."

Dies wird im BAG-Urteil vom 1.3.2007, 2 AZR 217/06 genauer ausgeführt.
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py>Gericht=bag&Art=pm&sid=13a04e8eed1f90774ec8d95bc48d67a7&anz=1&pos=0&nr=11969&linked=urt

Der Gesetzestext in §68 Abs. 2 SGB IX ist nach dem Urteil weiter gültig. "Die Gleichstellung wird mit dem Tag des Eingangs des Antrags wirksam." Dies gilt nur nicht für den besonderen Kündigungsschutz.

--
Gruß
Wolfgang

Ab welchem Zeitpunkt besteht Kündigungsschutz.

Simone Hofmann, Monday, 16.11.2009, 14:15 (vor 5283 Tagen) @ WoBi

» "Nach § 90 Abs. 2a SGB IX stand der Klägerin, obwohl sie bei Ausspruch der
» Kündigung einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt war, kein
» Sonderkündigungsschutz zu. Sie hat ihren Gleichstellungsantrag nicht
» mindestens drei Wochen
, sondern nur drei Tage vor der Kündigung
» gestellt."


Danke für die Antwort, aber in meinem Fall geht es nicht darum dass der Kollege von einer Kündigung betroffen ist.
Nochmal zur Erklärung: Ich habe mit meinem Kollegen einen Gleichstellungsantrag gestellt (Ende letztes Jahr) der von der AfA abgelehnt wurde. Jetzt befinden wir uns im Widerspruchsverfahren das mittlerweile vor Gericht zur Entscheidung liegt.
Da die entgültige Klärung des Antrags ja somit noch aussteht, zählt der Kollege als Gleichgestellt oder nicht>

Ab welchem Zeitpunkt besteht Kündigungsschutz.

hackenberger, Monday, 16.11.2009, 14:35 (vor 5282 Tagen) @ Simone Hofmann

Hallo,

Bitte beachten: Zum Zeitpunkt (19.08.2005) des [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=1440#p1441]Beitrages[/link] , herschte noch eine andere Rechtsmeinung welche erst später vom BAG berichtigt wurde. Daher habe ich den Teil (kursiv, neue Rechtsmeinung) nun (Nov. 2009) eingefügt.

Kontextlink:

Ab welchem Zeitpunkt besteht Kündigungsschutz.

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 16.11.2009, 14:49 (vor 5282 Tagen) @ Simone Hofmann

Hallo Simone,
die "falschen" Antworten kommen möglichweise daher, dass du deine Frage an eine bestehende Diskussion zum Thema Kündigungsschutz angehängt hast. Bitte immer eine neue Diskussion eröffnen.

Zur Frage:

» Da die entgültige Klärung des Antrags ja somit noch aussteht, zählt der
» Kollege als Gleichgestellt oder nicht>
Nein, er zählt (noch) nicht als gleichgestellt.
Somit wäre nach Lesart des SGB IX er nicht teilnahmeberechtigt an der Schwb-Versammlung. Aber wie schon erwähnt; es gibt Kommentatoren, die eine Teilnahme bejahen (z.B. Basiskommentar Bund-verlag).

Zum Gelingen der Versammlung wünsch ich dir viel Erolg.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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