Erstantrag (Antragstellung / Widerspruch)

chaweng, Hessen, Thursday, 10.05.2012, 14:23 (vor 4379 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen,liebe Kollegen!
Bitte nicht draufhauen..habe die Suchfunktion und Google genutzt aber leider nichts gefunden.:-(
Wie lange hat das Amt Zeit um einen Erstantrag zu bearbeiten> Kann mich dunkel an eine Frist erinnern, kann sie aber nirgends finden.
Grüße,chaweng

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chaweng

Erstantrag

hackenberger, Thursday, 10.05.2012, 16:38 (vor 4379 Tagen) @ chaweng

Hallo "chaweng",

die optimale Stelle zum Nachschlagen für diese Frage wären §§ 14 und 69 SGB IX!


Also schaue dort nochmals nach!

Nur auch immer bedenken, es gibt viele "Kannentscheidungen". Also ggf. erst einmal nur höflich anfragen beim VA!

Erstantrag

chaweng, Hessen, Friday, 11.05.2012, 06:42 (vor 4378 Tagen) @ hackenberger

» Hallo "chaweng",
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» die optimale Stelle zum Nachschlagen für diese Frage wären §§ 14 und 69 SGB
» IX!
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» Also schaue dort nochmals nach!
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» Nur auch immer bedenken, es gibt viele "Kannentscheidungen". Also ggf. erst
» einmal nur höflich anfragen beim VA!

Hallo Herr Hackenberger,

danke für die schnelle Antwort.
Wenn ich §14 richtig verstanden habe, sollte die Feststellung eigentlich nicht länger als 3-4 Monate dauern.( Falls mehrere Gutachten eingeholt werden müssten)Mein Personaler hat mir gestern erzählt, dass in seinem Bekanntenkreis jemand seit fast einem Jahr auf die Feststellung warten würde.
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Was hat der Betreffende noch für Möglichkeiten (ausser beim Amt anrufen)>

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chaweng

Erstantrag

hackenberger, Friday, 11.05.2012, 18:28 (vor 4378 Tagen) @ chaweng

Hallo,

dann bleibt nur die Untätigkeitsklage, sofern er auch wirklich alle vom Versorgungsamt angeforderten erforderlichen Unterlagen eingereicht haben sollte.

Die Untätigkeitsklage ist in § 88 SGG geregelt und dient dem primären Zweck, die Verwaltung nicht zum Erlass eines bestimmten Verwaltungsaktes zu zwingen, sondern nur darauf, dass die Bescheidung an sich erfolgt, d.h., dass der Kläger im Verfahren vorankommt, auch um den Preis, dass die Behörde ggf. gegen ihn entscheidet.

http://www.ra-buechner.de/schwerpunkte/US89-Unt%E4tigkeitsklage-Unfallversicherung.php

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