Zusatzurlaub auch bei Arbeitsunfähgkeit (Zusatzurlaub)

Koste, Wednesday, 06.06.2012, 13:54 (vor 4365 Tagen)

Hallo zusammen,
ein SB Mitarbeiter scheidet am 31.07.2012(Altersbedingt) aus dem Unternehmen aus. Er ist seit dem 01.01.2012 Arbeitsunfähig und wird bis zu 31.07.2012 nicht mehr zum arbeiten kommen.
Bekommt er auch seinen ganzen Zusatzurlaub von 5 Tagen>>>
Und wie verhält sich das mit dem Tarifurlaub von 30 Tagen, oder gekommt er nur den gesetzlichen Urlaub von 20 Tage>>>

mfg
Koste :-)

Zusatzurlaub auch bei Arbeitsunfähgkeit

hackenberger, Wednesday, 06.06.2012, 14:03 (vor 4365 Tagen) @ Koste

Hallo Koste,

die Antwort findet man im Bundesurlaubsgesetz § 6 und in den Urteilen betreffend Unverfallbarkeit von gesetzl. Urlaubsansprüchen der wegen AU nicht mehr genommen werden kann. Dieses Thema haben wir hier auch im Forum mehrfach behandelt.

Schreibfehler ???

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 06.06.2012, 16:07 (vor 4365 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Koste,

Sorry Bernhard
»
» die Antwort findet man im Bundesurlaubsgesetz § 6
Du meintest Doch sicherlich § 5 BUrlG >>>

--
&Tschüß

Wolfgang

RSS-Feed dieser Diskussion