Übergangsmandat bei Gesellschafterwechsel? (Allgemeines)

Kathrin @, Hamburg, Tuesday, 23.08.2005, 19:18 (vor 6842 Tagen)

Hallo zusammen,

ich möchte euch folgende Situation schildern:

Im November 2004 wurde ich erstmalig in unserem Unternehmen für den Standort Hamburg als SBV gewählt und mit mir 1 Stellvertreter.
Im Dezember 2004 wurde u.a. auch meine Abteilung in eine neue Tochtergesellschaft überführt. Ich blieb weiterhin für den gesamten Standort die SBV, ebenso wie einige BR Mitglieder weiterhin dem Gremium angehörten. Zwischenzeitlich wurde der Stellvertreter neugewählt, da der Vorgänger bereits aus dem Hauptunternehmen ausgeschieden war. Der neue Stellvertreter ist ebenfalls im Hauptunternehmen beschäftigt.
Nun wird die neue Tochtergesellschaft in der ich beschäftigt bin am 01. Sept. 05 einen neuen Gesellschafter bekommen und somit keine Tochter mehr des Hauptunternehmens sein.
Wie geht es nun weiter mit der SBV>
Wird der Stellvertreter nun Vorsitzender im Hauptunternehmen, da ich ausscheide> Habe ich ein Übergangsmandat um eine vertretungslose Zeit auszuschließen>

Ich hoffe ihr konntet mir folgen und vielen Dank fürs Lesen. Freue mich über Eure Antworten.

Gruß Kathrin

Übergangsmandat bei Gesellschafterwechsel?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 24.08.2005, 13:04 (vor 6841 Tagen) @ Kathrin

Hallo Kathrin,

ich kann dir leider nicht ganz folgen, wie sich der Sachverhalt nun letztendlich darstellt.

Ich kenne aber vergleichsweise ähnliche Situationen aus dem Telekommunikationsbereich.
Durch diese Erfahrungen weiß ich, dass diese Umstrukturierungen unbedingt eine gewerkschaftliche Begleitung (vor Ort) benötigen.
Hier könnten u.U. Fehler auftreten, die euer ganzes Handeln (Beschlüsse etc.) in Frage stellen.

Bitte nehmt unbedingt mit dem/der zuständigen Gewerkschaftssekretär/in Kontakt auf.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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