Schwerbehinderung USA (Lektüre / Gesetze)

Cordula, Mecklenburg-Vorpommern, Friday, 08.06.2012, 09:27 (vor 4340 Tagen)

Hallo,

wir wurden jetzt von einer amerikanischen Firma übernommen. Die Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat bestehen weiter. Wo finde ich Informationen darüber, ob und wie es Behindertenrecht in Amerika gibt.

Danke, Cordula

Schwerbehinderung USA

hackenberger, Friday, 08.06.2012, 09:48 (vor 4340 Tagen) @ Cordula

Hallo Cordula,

es gilt UNVERÄNDERT das deutsche Arbeits- und Sozialrecht weiter. BR und SBV sollten ggf den AG stets daran erinnern und vor allem aber die AN aufklären. Und das Betriebsverfassungsgesetz (Works Constitution Act) in Englisch gibt's hier.

Aber Du kannst einmal aus Interesse hier lesen:
Americans with Disabilities Act
http://amrecht.com/claudius1.shtml

Doch wie o. erwähnt, das BetrVG und SGB IX gilt unverändert weiter.

Kontextlink:
US AG müssen auf Arbeitnehmerrechte hinweisen
http://www.expat-news.com/3529/recht-steuern-im-ausland/us-arbeitgeber-mussen-auf-arbeitnehmerrechte-hinweisen/

Schwerbehinderung USA

Cordula, Mecklenburg-Vorpommern, Friday, 08.06.2012, 10:57 (vor 4340 Tagen) @ hackenberger

OK, danke.
Es ging mir ersteinmal um generelles Wissen über Schwerbehinderte/Gesetze in den USA. Rein informativ.

Gruß, Cordula

Schwerbehinderung USA

hackenberger, Friday, 08.06.2012, 12:12 (vor 4340 Tagen) @ Cordula

Hallo Cordula,

die Gesetze der USA sind aber bei uns NICHT anwendbar, genau wie Regelungen anderer Länder. Wir haben bei uns ja auch AG wie auch Beschäftigte aus anderen Ländern.

Schwerbehinderung USA

Cordula, Mecklenburg-Vorpommern, Friday, 08.06.2012, 13:11 (vor 4340 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

ja, das ist klar. Zumal ja auch die Integrationsvereinbarung aus der alten Firma (Betriebsübergang) weitergilt.
Ich hatte grad ein aktuelles Thema mit einer sehr weiten Flugreise (12 Stunden am Stück). Unsere (alte) Integrationsvereinbarung ist sehr dehnbar in der Auslegung an dieser Stelle, um dem Kollegen das Buchen der Businessklasse zu gewähren. Die Bestätigung das so zu tun, muß natürlich die Mutterfirma in Amerika geben. Ich habe jetzt noch nach weiteren Argumenten gesucht, falls ich sie denn benötigen werde und kam dabei darauf, daß ich nicht mal weiß, ob es in Amerika diesen Status "Schwerbehindert" überhaupt gibt. Das Thema Flug sieht aber derweile recht gut aus.


Gruß, Cordula

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