Frage zu § 124 - Mehrarbeit (Allgemeines)

Kurt, Wednesday, 24.08.2005, 09:26 (vor 6841 Tagen)

Hallo.

ich habe mir bereits die Treads dazu durchgelesen und mir auch das BAG-Urteil angesehen.

Ich hätte noch eine Verständnisfrage:

Beamter, der gleichgestellt ist, hat eine 41 Stundenwoche. Wenn ich es richtig verstanden habe, könnte er nun 5 Tage 8 Stunden und am Samstag 1 Std. beschäftigt werden. Könnte nun der AG von ihm verlangen am Samstag auch 7 Std. zu arbeiten> Es wären dann 48 Std. Dies konnte ich aus dem Urteil nicht entnehmen.

Gruß
Kurt

Frage zu § 124 - Mehrarbeit

Hans-Peter Semmler @, Wednesday, 24.08.2005, 12:53 (vor 6841 Tagen) @ Kurt

Hallo Kurt
hier die Antwort auf deine Verständnisfrage:

» Beamter, der gleichgestellt ist, hat eine 41 Stundenwoche. Wenn ich es
» richtig verstanden habe, könnte er nun 5 Tage 8 Stunden und am Samstag 1
» Std. beschäftigt werden.

Dies wäre keine Frage der Mehrarbeit, sondern eine Frage der Aufteilung der wöchentlich geschuldeten Arbeitsleistung. Hierfür wäre klar euer Personalrat zuständig.

» Könnte nun der AG von ihm verlangen am Samstag
» auch 7 Std. zu arbeiten> Es wären dann 48 Std. Dies konnte ich aus dem
» Urteil nicht entnehmen.

Nein, denn das wäre eine klassische Mehrarbeit von 7 Stunden.

Mehrarbeit ist die Zeit, die über die tariflich, betrieblich oder einzelvertraglich festgelegte Arbeitszeit hinausgeht, gleich ob sie täglich oder wöchentlich zu berechnen ist.

GRuß Hans-Peter

Frage zu § 124 - Mehrarbeit

hackenberger, Wednesday, 24.08.2005, 20:49 (vor 6841 Tagen) @ Kurt

Hallo Kurt,


Im öffentl. Dienst findet ja nicht das Arbeitszeitgesetz sondern die Arbeitszeitverordnung Anwendung. Somit findet hier auch hinsichtlich der tägl. Höchstarbeitszeit, auch bei Betrachtung des § 124 SGB IX, dieses hier Anwendung. Hiernach beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit 8,5 Std. also 8 Std. 30 Minuten.

Frage zu § 124 - Mehrarbeit

Kurt, Thursday, 25.08.2005, 07:47 (vor 6840 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

die Landesverordnung bei uns regelt:

Auszug:
Die obersten Dienstbehörden oder die von ihnen ermächtigten Dienststellenleitungen regeln die tägliche Arbeitszeit für die einzelnen Dienststellen.
......
Arbeitstage sind grundsätzlich die Werktage. Soweit die dienstlichen Verhältnisse dies zulassen, soll der Sonnabend einer jeden Woche dienstfrei bleiben. Die für den Regelfall festgesetzte tägliche Arbeitszeit darf neun Stunden nicht überschreiten. (oberste Dienstbehörde kann bei dringenden dienstlichen Gründen Ausnahmen zulassen)

Mir ist noch nicht ganz klar, was nun Mehrarbeit wäre.

Bedeutet dies nun, daß der Beamte 5 x 9 Std. = 45 Std. in der Woche arbeiten müßte, wenn dies angeordnet wäre, obwohl nur 41 Std. in der Woche die Regelwochenzeit wäre> Dann wäre dies nach meinem Verständnis wieder Mehrarbeit> Oder müßte der Beamte zu gar 6 x 9 Std. sich gefallen lassen>

Müßte der gleichgestellte Beamte die evtl. Ausnahmen (mehr als 9 Std. täglich) auch mitmachen>

Gruß
Kurt

Frage zu § 124 - Mehrarbeit

hackenberger, Thursday, 25.08.2005, 09:00 (vor 6840 Tagen) @ Kurt

Hallo Kurt,

ich kenne diese Verodnung nicht. Aber grundsätzlich sind Werktage die Wochentage von Mo - einschließlich Sa. Wenn nun eine die Arbeitszeit regelnde Verordnung hier von tägl. 9 Sdt. ausgeht ist nach meinem Verständnis und meiner Interprädation der Rechtssprchung des BAG die unter den § 124 fallenden/ zu verstehende Mehrarbeit die Arbeitszeit welche über diese Zeit, hier tägl. 9 Sdt. hinaus geht.

Ich kenne aber "leider" keine diesbezügliche Rechtsprechung des BAG oder des BVG zum Thema SGB IX § 124 und Beamte bzw. Ang. des öffentlichen Dienstes. Also AN/Bea/Beschäftigte welche in diesen Geltungsbereich fallen.

sorry, aber mehr habe ich nicht und kann daher auch nicht mehr sagen. Sofern Du Mitglied einer Gewerkschaft bist, stelle diese Frage einmal einem Rechtsbestand dort.

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