Freistellung der Mitarbeiter bei Teilnahme an d. Versammlung (Freistellung)

Corinna @, Wednesday, 24.08.2005, 10:28 (vor 6829 Tagen)

Hallo SBV's,

ich suche gerade nach der gesetzlichen Grundlage für die Freistellung der behinderten Kollegen/innen zur Teilnahme an der Schwerbehindertenversammlung. Die Teilnahme zählt als Arbeitszeit, nur wo ist dies im Gesetz explizit verankert>

Ich möchte dies auf der Agenda meiner Versammlung mit angeben.

Danke schon mal im voraus!
Corinna

Freistellung der Mitarbeiter bei Teilnahme an d. Versammlung

Hans-Peter Semmler @, Wednesday, 24.08.2005, 12:06 (vor 6829 Tagen) @ Corinna

Hallo Corinna

im §95 (6) des SGB IX steht:
Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung schwer behinderter Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle durchzuführen. Die für Betriebs- und Personalversammlungen geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung.

Die geltende Vorschrift dazu wäre:
BetrVG §44 (1) Die …… Versammlungen finden während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert. Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten. Dies gilt auch dann, wenn die Versammlungen wegen der Eigenart des Betriebs außerhalb der Arbeitszeit stattfinden; Fahrkosten, die den Arbeitnehmern durch die Teilnahme an diesen Versammlungen entstehen, sind vom Arbeitgeber zu erstatten.

PS: Dies und vieles andere zum Thema "Versammlung" wird im Seminar zur Schwb-Versammlung besprochen.

Gruß Hans-Peter

Freistellung der Mitarbeiter bei Teilnahme an d. Versammlung

Dieter O. @, Wednesday, 12.07.2006, 11:36 (vor 6507 Tagen) @ Hans-Peter Semmler

Hallo Hans-Peter,

und wie sieht es aus wenn die Schwerbehindertenversammlung um 13.30 Uhr stattfindet. Die Arbeitszeit auch um 13.30 Uhr endet. Hat die Teilnahme dann als zusätzliche Arbeitszeit zu laufen oder ist dies Freizeit>

Vielen Dank für deine Rückantwort.

Gruß,
Dieter

Freistellung der Mitarbeiter bei Teilnahme an d. Versammlung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 12.07.2006, 12:48 (vor 6507 Tagen) @ Dieter O.

Hallo Dieter,
die Antwort auf deine Frage steht einen Beitrag höher als dein Beitrag.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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