Nachrücken des Stellvertreters (Wahlen)

Backus @, Essen, Wednesday, 24.08.2005, 19:21 (vor 6829 Tagen)

Guten Abend!
Mir liegt heute folgendes auf dem Herzen.
Unser Vertrauensmann geht am 1.1.2006 in die Freistellung ( Vorruhestand)
So wie er mir sagte ist er von der Verwaltung gebeten worden das Amt des Vertrauensmann bis zum Ende der Amtsperiode fortzuführen.
Dadurch werde ich nicht nachrücken können. Ich vermute, das das von unsereren Betribsrat eingefädelt wurde.
Ich bitte um schnelle Antworten auf meine Fragen und wenn möglich mit § die diese Problematik lösen können.
MfG Backus

Nachrücken des Stellvertreters

hackenberger, Wednesday, 24.08.2005, 20:59 (vor 6829 Tagen) @ Backus

Hallo Backus,

nach meiner Kenntnis, habe ich wohl nicht die Antwort welche Du gerne hättest. Er scheidet ja nicht aus dem Beschäftigungsverhältnis/ Arbeistverhältnis aus. Er wird nur von der Erbringung seiner ArbV geschuldeten Arbeitsleistung freigestellt. Somit besteht kein Muss das Mandat niederzulegen. Sofer er also seinen Mandatsaufgaben nachkommt ist hier nichts zu machen. Kommt er diesen aber nicht nach können ein Viertel der wahlberechtigten Schwerbehinderten kann beim Widerspruchsausschuss des Integrationsamts (vgl. § 119 SGB IX) einen Antrag auf Erlöschen des Amtes der Vertrauensperson wegen grober Verletzung ihrer Pflichten stellen (Abs. 7 Satz 5). Eine solche Pflichtverletzung muss schwerwiegend und schuldhaft sein.

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