Anspruch VWL-Zahlung während der 72 Wochen krank (Allgemeines)

marfae, Thüringen, Friday, 26.08.2005, 15:03 (vor 6834 Tagen)

Hallo,

konkret geht es darum:
Hat ein Arbeitnehmer während der 78 Wochen Krankschreibung weiterhin Anspruch auf die VWL, auch wenn er keine Arbeitsleistung erbringen kann>
Wie sieht es dann nach der Aussteuerung mit dem Anspruch aus, wenn dem Arbeitnehmer nicht gekündigt wurde, er aber immer noch krank geschrieben ist.
Zur näheren Erklärung noch:
Es gibt kein schriftl. Vertrag über die Zahlungen, jedoch steht die VWL Zahlung seit 4 Jahren auf seinem Lohnzettel als Position. Gab es da nicht so etwas wie Gewohnheitsrecht>

Vielen Dank für Euere Hilfe
marfae

Anspruch VWL-Zahlung während der 72 Wochen krank

hackenberger, Friday, 26.08.2005, 16:57 (vor 6834 Tagen) @ marfae

Hallo,

bitte nicht böse sein, aber dieses Thema ist hier falsch. Ansprüche hierauf sind auch in Betrieben ganz unterschiedlich geregelt.

Anspruch VWL-Zahlung während der 72 Wochen krank

marfae, Thüringen, Saturday, 27.08.2005, 09:03 (vor 6834 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,


wo soll es Deiner Meinung nach, dann hin> Es taucht in meiner Arbeit als SBV auf und es gibt keine betriebliche oder tarifliche Regelung. Es läuft eventuell auf Schwerbehinderung aus und ich bin als Berater gefragt. Was nun> Der Arbeitgeber zahlt nicht mehr. Hat der Beschäftigte nun einen Anspruch oder nicht>


Gruß Mario

Anspruch VWL-Zahlung während der 72 Wochen krank

hackenberger, Saturday, 27.08.2005, 11:34 (vor 6834 Tagen) @ marfae

Hallo Mario,

wir, die Vertrauenspersonen können und sollten uns nicht alle Themen "anziehen". Deine Frage hat nun einmal nichts mit dem SGB IX oder generell mit dem Thema Behinderung zu tun. Es ist eine ganz allgemeine Frage, welche alle AN betrifft.

Hier kommt dann weiter dazu, dass es eine betriebliche Regelung als Grundlage hat. Entweder im TV, ArbV oder ggf. einer BV.

Hier also den AN zum BR oder zur Personalmanagement des AG bitten.

Denn, wenn morgen ein Behinderter eine Frage zum Thema "Kirchensteuer" hat, sind wir, die SchwbV, ja auch nicht die Ansprechpartner.

Sorry :-(

Anspruch VWL-Zahlung während der 72 Wochen krank

traute, Thursday, 08.09.2005, 07:28 (vor 6822 Tagen) @ hackenberger

hi bernd,
du hast völlig recht. wir sind nur für belange, die behinderung betreffen zuständig. bei mir landen auch 1000 fragen, für die aber der PR zuständig ist. bedauerlicherweise sind die PR mitglieder nicht immer fit...
traute

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