Gleichstellung und Zeitvertrag (Gleichstellung)

Marcus @, Friday, 02.09.2005, 10:25 (vor 6818 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin ein noch nicht so erfahrener SBV.

Gerade hat sich ein Problem mit einer Gleichstellung ergeben.

Eine Kollegin hat einen GdB von 40% und hat einen Zeitvertrag.

Sie war bei der BA und wollte Gleichstellungsantrag stellen, wobei ihr die Agentur gesagt hat, dass das nicht für Beschäftigte mit Zeitvertrag geht. Eine entsprechende Begründung hat sie (nach ihrer Aussage) nicht bekommen.

Ich hab im Kommentar hierzu nichts gefunden.

Kann mir bitte jemand etwas dazu sagen, ob die AA recht hat, bzw. wo ich dazu etwas finde>

Gruß

Marcus

Gleichstellung und Zeitvertrag

hackenberger, Friday, 02.09.2005, 10:38 (vor 6818 Tagen) @ Marcus

Hallo Marcus,

Gleichstellung und Zeitarbeitsvertrag ist durchaus problematisch. Hier ist vor allem der Grund der Gleichstellung noch besser darzustellen. Eine Gleichstellung ist ja grundsätzlich nur möglich um eine Beschäftigung zu erhalten oder aber eine >>>>> wegen der Behinderung <<<< drohende Kündigung abzuwehren. Es gibt auch eine Chance, wenn man zum Beispiel um eine ggf. drohende Kündigung abzuwehren gem. § 81 (4) die besonderen Rechte in Anspruch nehmen möchte, z.B. Recht auf bevorzugte Qualifizierung.

Wie auch immer, um eine Gleichstellung zu erhalten muss man eine Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses auf Grund der Behinderung belegen/begründen.

Also, wenn einer dieser Gründe greift, Widerspruch und entsprechend begründen.

Gleichstellung und Zeitvertrag

Marcus @, Friday, 02.09.2005, 11:02 (vor 6818 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

Vielen Dank für die blitzschnelle Antwort.

» Gleichstellung und Zeitarbeitsvertrag ist durchaus problematisch. Hier ist
» vor allem der Grund der Gleichstellung noch besser darzustellen. Eine

Also wenn ich das richtig verstehe ist es aber grundsätzlich schon möglich einen Betroffenen mit Zeitvertrag gleichzustellen, oder>

Gruß

Marcus

Gleichstellung und Zeitvertrag

hackenberger, Friday, 02.09.2005, 11:20 (vor 6818 Tagen) @ Marcus

Hallo Marcus,

ja aber!!! Siehe Gründe in der ersten Antwort. Ist der Arbeitzplatz wegen der Behinderung gefährdet> Wichtig wegen der Behinderung!! Also wenn AN betriebsbedingt gekündigt werden sollen und der Behinderte "nur" einer unter mehreren ist, reicht dieses nicht aus. Es muss die Behinderung der der Grund sein!

Wenn dem so ist Widerspruch und begründen! Gut begründen! Ggf. auch schon vorab mal ein Gespräch mit dem SB der AA.

Denke daran, sowohl der BR wie auch der AG werden in der Regel hier auch befragt und sollten die Aussagen des Betroffenen und SchwbV über den grund der Gefährdung bestätigen, sonst wird es schwierig.

Gleichstellung und Zeitvertrag

traute, Wednesday, 07.09.2005, 07:51 (vor 6814 Tagen) @ hackenberger

hallo,
eine gleichstellung bekommt man auch um wettbewerbsfähig auf dem arbeitmarkt zu sein.

generell werden begründungen anerkannt, die den erhalt des arbeitsplatzes gewährleisten sollen = ein leidensgerechter arbeitsplatz ist vorhanden oder zur erreichung eines leidensgerechten arbeitsplatzes zb. umsetzung oder beschaffung von technischen hilfsmitteln. ggf kann ein leidensgerechter arbeitsplatz auch ein individueller dienstplan sein.

ob ein zeit- oder unberistetes arbeitsverhältnis beseht, ist nicht maßgebend.

gruß, traute

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