Unterrichtungspflicht bei Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

TMueller, Friday, 13.07.2012, 09:23 (vor 4311 Tagen)

Hallo Miteinander,

da ich ziemlich frisch zur Vertrauensperson schwerbehinderter Mitarbeiter des Jobcenter Ostholsteins gewählt wurde, bin ich in dem Gebiet noch nicht so ganz fit und muss mir einige Wissenslücken erarbeiten.

Daher habe ich eine Frage, die für die erfahrenen Kollegen wahrscheinlich eine sogenannte "Beginner-Frage" ist.

Eine Mitarbeiterin hat einen GdB von 30 zugesprochen bekommen und möchte nun einen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit stellen. Ich unterstütze sie dabei. Muss ich den Arbeitgeber über die Antragsstellung informieren>
Beste Grüße
Torben Müller

Unterrichtungspflicht bei Gleichstellungsantrag

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 13.07.2012, 09:31 (vor 4311 Tagen) @ TMueller

» Hallo Miteinander,

Hallo,
»
» da ich ziemlich frisch zur Vertrauensperson schwerbehinderter Mitarbeiter
» des Jobcenter Ostholsteins gewählt wurde, bin ich in dem Gebiet noch nicht
» so ganz fit und muss mir einige Wissenslücken erarbeiten.
Dann aber so schnell wie möglich ab zum ersten Grundlagenseminar. Mit allein "erarbeiten" wirst Du nicht weit kommen.
»
» Daher habe ich eine Frage, die für die erfahrenen Kollegen wahrscheinlich
» eine sogenannte "Beginner-Frage" ist.
Stimmt.

» Muss ich den Arbeitgeber über die Antragsstellung
» informieren>

Nein ! Das wäre ein schwerer Amtspflichtverstoss > § 155 Abs. 1 SGB IX
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__155.html[/link]

» Beste Grüße
&Tschüß
» Torben Müller
Wolfgang

--
&Tschüß

Wolfgang

Unterrichtungspflicht bei Gleichstellungsantrag

TMueller, Friday, 13.07.2012, 09:40 (vor 4311 Tagen) @ albarracin

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das SBV I - Seminar (Grundlagen)habe ich schon besucht. Aber vielen Dank für den Tipp! Jedoch ist es am Anfang nicht einfach. Jedoch versuche ich mein bestes und freue mich, hier ein Forum mit Gleichgesinnten gefunden zu haben! :-)

Gruß

Unterrichtungspflicht bei Gleichstellungsantrag

hackenberger, Friday, 13.07.2012, 09:50 (vor 4311 Tagen) @ TMueller

Hallo Torben,

der Antagsteller entscheidet im Antrag wer eingebunden und damit informiert wird, wie SBV/ BR und AG.

Doch wenn er den AG nicht beteiligt, lehnen idR die Agenturen fuer Arbeit die Gleichstellung mangels Wissen/ Entscheidungsmoeglichkeit ab.

Da ja Jobcenter doch sehr eng und nahe mit den Agenturen fuer Arbeit zusammenarbeiten, koennte gerade dieses Thema ggf bekannt sein. Man sitzt ja fast an der Quelle ;-)

Doch wie der Koll. schon geschrieben hat, Schulung ist wichtig.

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