Unterrichtungspflicht bei Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)
Hallo Miteinander,
da ich ziemlich frisch zur Vertrauensperson schwerbehinderter Mitarbeiter des Jobcenter Ostholsteins gewählt wurde, bin ich in dem Gebiet noch nicht so ganz fit und muss mir einige Wissenslücken erarbeiten.
Daher habe ich eine Frage, die für die erfahrenen Kollegen wahrscheinlich eine sogenannte "Beginner-Frage" ist.
Eine Mitarbeiterin hat einen GdB von 30 zugesprochen bekommen und möchte nun einen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit stellen. Ich unterstütze sie dabei. Muss ich den Arbeitgeber über die Antragsstellung informieren>
Beste Grüße
Torben Müller