Arbeitsplatz einrichten (Hilfsmittel)

Jürgen aus Porta, NRW, Thursday, 19.07.2012, 16:19 (vor 4305 Tagen)

Hallo Forum:-P

Gestern wollte ich zusammen mit den IAund der Fachkraft für Arbeitssicherheit einen SB Arbeitsplatz einrichten.Seit 2 Wochen haben wir eine neue Personalchefin, die fragte mich ob sie nich dabei sein könnte,nach rücksprache mit dem SB und dem IA sagte ich ihr zu.Das IA bewilligte einen elektrich höhenverstellbaren Arbeitstisch und ein passenden Stuhl.Auf einmal fragte unsere PS den Mann vom IA ob er überhaubt kompetent genug sei zu entscheiden,ob der SbM das auch benötige. Für sie könne das nur ein Arzt entscheiden. es müsse erst ein Arzt vom Werkarztzentrum vorbei schauen und sich den Arbeitsplatz anschauen.Außerdem hätte ich der SBV die Sache falsch angefangen. Erst hätte ich den Arbeitssicheheitsausschuß informieren müssen,die hätten sich dann den Arbeitsplatz angeschaut und in der nächsten Sitzung weitere Maßnahmen ergriffen.Viellicht könne man den Arbeitstisch umbauen so das mann keinen neuen anschaffen müsse.Der hatte auch den Werksarzt informiert.Daraufhin brach sie die Begehung ab und sagte einen 2ten Besichtigungstermin den wir noch hatten auch ab und sagte zu Fachkraft für Arbeitssicherheit er möchte sich doch erst um alles kümmern.Er sagte, er würde es in der nächsten Sitzung mit aufnehmen,die in Oktober stattfinden wird.
der Mann vom IA schüttelte nur mit dem kopf und fragte die PS, ob sie ein Problem mit seiner Person habe,weil den Weg den sei einschlägt für ihn völlig unüblich sei.Daraufhin sagte sie,nein, habe ich nicht aber mann solle doch die richtigen Wege einhalten.
Ich habe schon mehrere Arbeitsplätze mit den gleichen Mann vom IA eingerichtet und es hat bis jetzt noch nie Probleme gegeben.
Das gleiche hat auch unser BRV der PS auch gesagt und gefragt was das soll,leider sagte sie auch ihm , erst soll doch der Arbeitssicherheisausschuß seine Arbeit machen.
Muss ich das alles so hinnehmen> es vegehen doch Monate bis der SBM seine Arbeitshilfe bekommt,wenn überhaubt.
Der Mann vom IA sagt er könne nur beratent tätig sein und eine Empfehlung aussprechen und die Fördergelder bewilligen.
wenn aber wie in diesen Fall nach einer gewissen Zeit immer noch nicht passiert solle ich mich bei ihn melden und er müsse dann überlegen wie die weiteren Schritte aussehen.Ich soll am Ball bleiben und ihn ständig informieren.

Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

--
Gruß
Jürgen

Arbeitsplatz einrichten

hackenberger, Thursday, 19.07.2012, 16:39 (vor 4305 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo,

also, verständlich ist hier das Handeln des SB nicht.

Hier sofort auch den BA-Schwb § 98 SGB IX mit einbinden und an sein Pflichten erinnern und auch, was im drohen kann (Bußgeld § 156 1Abs.1 SGB IX) wenn er diesen Pflichten nicht unverzüglich nachkommt.

Denn hier ist der BA-Schwb in der Pflicht und eigentlich nicht die PS.

Der PS weiter mitteilen, dass der Schwerbehinderte zum ein das Recht aus § 81 Abs. 4 SGB IX hat und der AG hieraus die Pflicht einen Arbeitsplatz entsprechend zu gestallten. Dass sofern hier der AG dieser Pflicht nicht obwohl möglich unverzüglich nachkommt, er ggf. in Annahmeverzug gem BGB kommt. Denn es kann ja sein, dass der AN zwar seine Arbeitskraft anbietet der AG diese aber nicht abfordern kann da er obwohl möglich den Arbeitsplatz nicht entsprechend § 81 Abs. 4 SGB IX gestaltet. Denn es gib Rechtsprechung, dass man in bestimmten Fällen seine Arbeitskraft zurückzubehalten. Es muss kein AN an einem Arbeitsplatz arbeiten der seiner Gesundheit schadet. Schon gar nicht, wenn der AG hier Abhilfe schaffen kann und wie hier sogar muss. Das ergibt sich auch aus dem Fürsorgerecht des AG gem. BGB.

Dass das Ganze ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen § 1 AGG darstellen kann. Man daher dem AN nun den Rat gibt einen guten Fachanwalt einzubinden der dann gegen den AG und gegen die PS -persönlich- alle möglichen rechtliche Schritte einleitet. Auch könnte der Anwalt prüfen, ob man hier bereits von Mobbing sprechen kann und ggf dann gegen die SB und den AG rechtliche Schritte einleitet. Denn auch der AG muss hier handeln, sonst muss er sich das rechtswidrige Handeln des SB zurechnen lassen.

Man würde dann den SB des IA als Zeugen mit einbringen.

Ach ja, reklamiere hier nun als SchwbV auch den Fall des § 84 Abs 1 SGB IX. Denn ein gesundheitlich ungünstiger oder schädlicher Arbeitsplatz kann ja das Beschäftigungsverhältnis gefährden. Binde daher auch sofort den BR mit ein, denn zum einen ist er gem. § 84 Abs. 1 SGB IX Beteiligter, wie auch das IA und weiter ist er hier auch im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes § 87 Abs. 1 Satz 7 BetrVG mit im Boot. Hier hat er auch Initiativrechte. Wie ihr beide auch gem. § 84 Abs. 1 SGB IX. Letztlich ist der BR auch gem. § 80 Abs. 1 BetrVG hier in der Pflicht.

Aber bitte, auch um den BR nicht zu verprellen, ihn höflich und sachlich mit einbinden und für sich und den Schwerbehinderten gewinnen.

Jürgen/Koll. Ihr seht hier wie wichtig es ist, dass man sich als SchwbV auch im BetrVG auskennen muss/sollte.

Arbeitsplatz einrichten

Jürgen aus Porta, NRW, Thursday, 19.07.2012, 18:01 (vor 4305 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard:-P

» » also, verständlich ist hier das Handeln des SB nicht.

Was meinst du mit SB (schwerbehindeter) >


» Hier sofort auch den BA-Schwb § 98 SGB IX mit einbinden und an sein
» Pflichten erinnern und auch, was im drohen kann (Bußgeld § 156 1Abs.1 SGB
» IX) wenn er diesen Pflichten nicht unverzüglich nachkommt.

Habe keinen BA-Schwb. Unser letzte PS war es.Nach seiner Entlassung habe ich gleich drum gebeten einen neuen zu benennen,was bis jetzt nicht geschehen ist.ich vermute das es der neue PS werden soll.

»
» Aber bitte, auch um den BR nicht zu verprellen, ihn höflich und sachlich
» mit einbinden und für sich und den Schwerbehinderten gewinnen.
»
Ist alles schon geschehen . Der BR und ich arbeiten sehr gut zusammen. Steht auch voll hinter mir und dem Schwerbehinderten.Er sagte zu mir : Frag doch mal in deinen Forum nach, was es für Möglichkeiten gibt.

» Jürgen/Koll. Ihr seht hier wie wichtig es ist, dass man sich als SchwbV
» auch im BetrVG auskennen muss/sollte.

Habe mich auch schon auf ein solches Seninar angemeldet.
Vielen Dank für deine schnelle und wie immer Gute, und ausführliche Antwort.

--
Gruß
Jürgen

Arbeitsplatz einrichten

hackenberger, Thursday, 19.07.2012, 18:15 (vor 4305 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo,

» Was meinst du mit SB (schwerbehinderter) >
Sorry, SB = SachbearbeiterIn der Personalstelle

» Hier sofort auch den BA-Schwb § 98 SGB IX mit einbinden und an sein
» Pflichten erinnern und auch, was im drohen kann (Bußgeld § 156 1Abs.1
» SGB IX) wenn er diesen Pflichten nicht unverzüglich nachkommt.

» Habe keinen BA-Schwb. Unser letzte PS war es. Nach seiner Entlassung habe
» ich gleich drum gebeten einen neuen zu benennen, was bis jetzt nicht
» geschehen ist. Ich vermute dass es der neue PS werden soll.
Dann fordere den AG auf hier unverzüglich seiner Pflicht aus § 98 SGB IX nachzukommen. So lange bis er keinen Bestellt hat, ist er selbst dann hier in der Pflicht. Also, gehe an den AG, den Geschäftsführer an. Der ist dann hier per Gesetz der Verantwortliche. Das IA könnte eine Feststellungsklage erheben, siehe hierzu aus den Knittel-Kommentar § 98 Rn 6.

» Ist alles schon geschehen. Der BR und ich arbeiten sehr gut zusammen.
» Steht auch voll hinter mir und dem Schwerbehinderten. Er sagte zu mir : Frag
» doch mal in deinen Forum nach, was es für Möglichkeiten gibt.
Das hört sich zum einen gut an, macht aber auch etwas betroffen, denn ein BR sollte seine Rechte und Pflichten kennen.

» Jürgen/Koll. Ihr seht hier wie wichtig es ist, dass man sich als SchwbV
» auch im BetrVG auskennen muss/sollte.
»
» Habe mich auch schon auf ein solches Seminar angemeldet.
Das ist doch super! Schlage aber auch dem BR einmal vor, dass dieser ein BRM auch noch im SGB IX schult, denn es scheint ja, nach diesen Aussagen bedarf zu bestehen.

» Vielen Dank für deine schnelle und wie immer Gute, und ausführliche
» Antwort.
Bitte, wie immer gerne! ;-)

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