Schwerbehindertenvertr/Frauenvertretung Kombi zulässig ??? (Allgemeines)

BirgitKE, Berlin, Tuesday, 06.09.2005, 17:32 (vor 6823 Tagen)

Hallo, ich bin zur Zeit erste Vertreterin des Schwerbehindertenvertreters. In absehbarer Zeit werde ich aufgrund des Ausscheidens des Schwerbehindertenvertreters nachrücken.

Nun wurde mir die Frauenvertretung angetragen. Ich selbst kann für mich einen Interessenkonflikt ausschließen, wenn ich beide Funktionen ausüben würde, ggf. mit Betrauung eines Vertreters bei Überschneiden von Entscheidungen zum Beispiel bei Stellenbesetzungen, aber ist es auch gesetzlich zulässig > Ich möchte die Schwerbehindertenvertretung nicht aufgeben, da sie mir schon am Herzen liegt, die Frauenvertretung reizt mich aber auch.... :-D

Hat jemand hier Erfahrungen, Tipps, Hinweise auf Fundstellen >>>

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MfG
Birgit

Schwerbehindertenvertr/Frauenvertretung Kombi zulässig ???

hackenberger, Tuesday, 06.09.2005, 22:03 (vor 6823 Tagen) @ BirgitKE

Hallo BirgitKE,

§ 16 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)

(5) Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin dürfen keiner Personalvertretung angehören und nur in ihrer Eigenschaft als Gleichstellungsbeauftragte mit Personalangelegenheiten befasst sein.

Sorry, Du siehst beides gleichzeitig geht nicht. :-( Also bleibe SchwbV, ist doch auch eine tolle Aufgabe. Weiter sollte man auch Mandatshäufungen möglichst vermeiden und mehreren Koll. hier eine Chance auf Mitarbeit in Vertretungen für MA zu arbeiten. :-)

Schwerbehindertenvertr/Frauenvertretung Kombi zulässig ???

BirgitKE, Berlin, Tuesday, 27.05.2008, 12:32 (vor 5829 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

da wir das Problem gerade wieder einmal haben... die bisherige Frauenvertreterin wechselt in die Personalabteilung...

Das Bundesgleichstellungsgesetz gilt ja nur für Bundesbehörden... :-|
Das Landesgleichstellungsgesetz Berlin (wir sind Anstalt des öff. Rechts) hat hierzu keine Regelung. Es gibt also hier keine Einschränkung in Bezug auf Angehörigkeit zu einer anderen Personalvertretung.

Also scheint so eine Kombi oder die Kombi Personalrat/Frauenvertretung wohl durchaus zulässig. Jemand anderer Meinung >

Liebe Grüße
Birgit

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MfG
Birgit

Schwerbehindertenvertr/Frauenvertretung Kombi zulässig ???

weepee, Tuesday, 27.05.2008, 16:34 (vor 5829 Tagen) @ BirgitKE

Hallo zusammen,
ich kann mich erinnern, dass sehr wohl zwischen PERSONALvertretern und INTERESSENvertretern unterschieden wird. Insofern sehe ich da weniger eines Gesetzeskonflikt (auch in einer Bundesbehörde).

Gruß WeePee

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Liebe Grüße WeePee

Schwerbehindertenvertr/Frauenvertretung Kombi zulässig ???

hackenberger, Tuesday, 27.05.2008, 19:54 (vor 5829 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,


ich kenne nur die Regelung /Aussagen, dass die/der Gleichstellungsbeauftragte/Frauenbeauftragte keine MA-Vertreung (Also BR/PR/SchwbV) angehören dürfen. Die Mandate schließen sich gegenseitig aus. So zu mindest die Rechtslage für Bundesbehörden.

Wegen Besonderheiten in den Geltungsbereichen von Landesgeleichstellungsgesetzen bitte einmal in diesen nachschlagen.

Notfalls auch einfach mal bei der Gewerkschaft anfragen!

Kontextlink zu den 16 Gleichstellungsgesetzen der Länder:
http://de.wikipedia.org/wiki/Landesgleichstellungsgesetz#Geschlechter-Gleichstellung

Schwerbehindertenvertr/Frauenvertretung Kombi zulässig ???

BirgitKE, Berlin, Wednesday, 28.05.2008, 07:25 (vor 5829 Tagen) @ hackenberger

Hallo zusammen, Guten Morgen Bernhard :-D

also, ich habe mal mit der zuständigen Senatsverwaltung gesprochen. Die dort zuständige Mitarbeiterin für Rechtsfragen hat ganz klar Stellung bezogen. Es gibt keinen Hinderungsgrund, Personalrat oder SchwbV oder andere MA-Vertretung zu sein und gleichzeitig das Amt der Frauenvertretung auszuüben...

Wie Ihr sehe ich allerdings den Interessenskonflikt. Somit muss in Berlin jeder wohl selbst entscheiden, ob er trennen kann oder "Seitenlastig" ist.

Danke für Eure Gedanken.

Gruß
Birgit

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MfG
Birgit

Schwerbehindertenvertr/Frauenvertretung Kombi zulässig ???

hackenberger, Wednesday, 28.05.2008, 10:24 (vor 5828 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

» Wie Ihr sehe ich allerdings den Interessenskonflikt. Somit muss in Berlin
» jeder wohl selbst entscheiden, ob er trennen kann oder "Seitenlastig" ist.
Dieses kann auch ich nur bestätigen.

Die Aufgaben/ die Zuständigkeiten können sich hier konträr gegenüberstehen. Auch bin ich eigentlich gegen Mandatshäufungen. Daher sehe ich auch Mehrfachmandate nur dann als vertretbar, wenn ansonsten sich keine Interessenten für Mandate finden und Mandate sonst unbesetzt bleiben würden.

Daher möglichst immer versuchen viele Koll. anzusprechen und für die Übernahme von Mandaten begeistern. ;-)

Kontextlinks:
Landesgleichstellungsgesetze

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