Was passiert beim Rücktritt der Personalräte (Gesamt-Konzern-SBV)

Magic, Thursday, 02.08.2012, 09:29 (vor 4314 Tagen)

Zuerst möchte ich mal ein freundliches guten morgen in die Runde geben.

Nun zu meiner Frage, ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen.

Wir haben in unserem Betrieb örtliche Personalräte, den Gesamtpersonalrat und den Hauptpersonalrat, analog dazu die Schwerbehindertenvertretungen.

Bei uns läuft nun eine Wahlanfechtung,was die Wahlen der Personalräte betrifft. Die erste Tendenz zeigt auch,dass dieser Anfechtung stattgegeben wird.
Die Personalräte werden jetzt wohl vor der Urteilsverkündung zurücktreten ,damit sie weiterhin kommissarisch im Amt bleiben können .
Nun die Frage, was passiert mit den Schwerbehindertenvertretungen >
Uns wurde mitgeteilt,dass somit auch sämtliche Schwerbehindertenvertretungen "untergehen",weil ja die "Grundlage ihrer Berechtigung dann nicht mehr existiert".
Ich kann das irgendwie nicht glauben,weil zum Zeitpunkt unserer Wahlen waren diese Personalräte ja noch korrekt im Amt und die Neuwahlen der PR auch erst nach unserem Amtsantritt.

Wir gehen davon aus,dass es so ist,als würde der 5 schwerbehinderte Beschäftigte aus seiner Beschäftigung ausscheiden,wo man dann ja auch im Amt bleibt.

Ich freue mich auf Eure Antworten ;-)

Viele Grüße
Magic

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"Halte Dir jeden Tag dreißig Minuten für Deine Sorgen frei, und in dieser Zeit mache ein Nickerchen."
(Abraham Lincoln, 16. US-Präsident, 1809 - 1865)

Was passiert beim Rücktritt der Personalräte

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 02.08.2012, 10:53 (vor 4314 Tagen) @ Magic

Hallo,

die örtlichen SBVen bestehen aus eigenem Recht (§ 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) und sind vom Rücktritt der PRe nicht betroffen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Was passiert beim Rücktritt der Personalräte

hackenberger, Thursday, 02.08.2012, 11:14 (vor 4314 Tagen) @ albarracin

Hallo,

» die örtlichen SBVen bestehen aus eigenem Recht (§ 94 Abs. 1 Satz 1
» SGB IX) und sind vom Rücktritt der PRe nicht betroffen.
Gleiches gilt für die Stufenvertretungen. Denn ein Rücktritt führt ja nicht dazu, dass es diese nicht mehr gibt. Es werden dann nur neue gewählt. Die Gremien welche zurücktreten führen ja auch bis zur Neuwahl die Geschäfte weiter. Es gibt diese also weiterhin.

Ein Kosntsituierung des GBR erfolgt nur einmal, bei der ERSTEN Bildung dieses. Nach den weiteren BR-Wahlen werden dann nur neue Mitglieder in diese entsandt.

Denn sonst würden wir ja stets auch die Mandate verlieren, wenn die BR/PR Gremien bei den Regelwahlterminen, welche ja vor unsern liegen, neu gewählt werden.

Es ist also bei Euch nun keine andere Situation. Es wird halt nur nicht zu einem Regelwahltermin neu gewählt, sondern zwischen dem Regelwahltermin!

Anders nur, wenn die SchwbV und Stufenvertretungen (wahlen) erfolgreich auch angefochten würden und das Urteil rechtskräftig wäre. Dann müssten auch diese neu gewählt werden.

PS: Die Wahl der SchwbV (örtl.) setzt nicht voraus, dass es einen BR/PR gibt. Es können also sofern die Wahlvoraussetzungen (5 Wahlberechtigte) gegeben ist, auch die SchwbV gewählt werden, in Betrieben OHNE BR/PR.

Anders bei Stufenvertretungen.

Was passiert beim Rücktritt der Personalräte

Magic, Friday, 03.08.2012, 08:36 (vor 4314 Tagen) @ hackenberger

Guten Morgen

und ganz lieben Dank für die schnelle Hilfe :ok:

Das ist eine wirklich tolle Seite,die mir schon oft weitergeholfen hat !!!


lG
Magic

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(Abraham Lincoln, 16. US-Präsident, 1809 - 1865)

Was passiert beim Rücktritt der Personalräte

hackenberger, Friday, 03.08.2012, 10:14 (vor 4313 Tagen) @ Magic

Hallo Magic,

nochmals zur Klarstellung.

Die SchwVn werden fuer die Dauer einer Wahlperiode gewaehlt. Die Voraussetungen fuer die Wahl, die Dauer de Amtszeit und des moeglichen Verlustest des Mandates sind in den §§ 94 & 97 SGB IX abschliessend geregelt. Es kann hier auch nicht wie bei BR/PR die VPSchwb die Aufloesung beschliessen. Wenn diese also zuruecktreten wuerden, wuerden die Stelli nachruecken.

Auch hat weder AG noch BR/PR ein Weisungsrecht!! Foderungen dieser hier koennte man zu Recht als vesuchte Mandatsbehinderung auslegen!!

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